Das Außenwirtschaftsrecht hat in den vergangenen drei Jahren deutliche Änderungen erfahren. Bereits bei den Begriffsbestimmungen zum Außenwirtschaftsgesetz wird die veränderte Situation deutlich. So verändert sich das Zollgebiet der Europäischen Union durch den Austritt des Vereinigten Königreichs nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2020.

Mit der Neuauflage des Heidelberger Kommentars zum Außenwirtschaftsrecht hat der Verlag C.F. Müller zum richtigen Zeitpunkt eine nicht nur inhaltliche Auffrischung des Standardwerks veröffentlicht. Durch die Erweiterung um Onlineinhalte der jurisAllianz wird aus dem bereits umfangreichen Handbuch ein zeitgemäßes dynamisches Nachschlagewerk.

Beitrag in der Gesamtausgabe (PDF)

Das Außenwirtschaftsrecht hat in den vergangenen drei Jahren deutliche Änderungen erfahren. Damit war eine Neuauflage des 2017 erschienenen Kommentars zum Außenwirtschaftsrecht aus Sicht der Herausgeber geboten. Unsere Besprechung (HIER) zur ersten Auflage betonte bereits die Praxisorientierung des Kommentars bei gleichzeitiger wissenschaftlicher Tiefe. Insbesondere die Ausführungen zu internen Complianceprogammen sind für die unternehmerische Praxis hilfreich.

Mit der inzwischen 15. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung und dem Ersten Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes konnten bedeutende Änderungen aufgenommen werden. Unter anderem gilt auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums nun ein strengeres Investitionskontrollregime. Auch die Verschärfungen des US-Rechts in der Amtszeit Donald Trumps, die konkreten Folgen des Brexits und auch die Folgen der Coronapandemie hielten Einzug in das Standardwerk.

Brexit und Investitionskontrolle

Bereits bei den Begriffsbestimmungen zum Außenwirtschaftsgesetz wird die veränderte Situation deutlich. So verändert sich das Zollgebiet der Europäischen Union durch den Austritt des Vereinigten Königreichs nach Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2020.

Die Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und auswärtigen Interessen wurden um den Bezug auf Projekte und Programme von Unionsinteresse im Sinne der Verordnung zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen erweitert.

Sanktionen und Anti-Folter-VO

Im Bereich der Strafvorschriften (§ 18 AWG) wurde ein neuer Abschnitt zum ­Verstoß gegen Einzelanordnungen hinzugefügt. Dabei geht es vor allem um die Durchsetzung von Sanktionen der Ver­einten Nationen. Des Weiteren geht der Kommentar auf die Neufassung der Anti-Folter-VO ein und greift die weiteren Verstöße dagegen nun in einem eigenen Abschnitt auf.

US-Recht und EU-Reaktionen

Die beiden letzten Kapitel des umfangreichen Kommentars widmen sich den Sanktionen und Embargos der EU sowie dem US-Exportkontroll- und Sanktionsrecht. Während die USA insbesondere durch Verschärfungen im Bereich des Technologietransfers und die extraterritoriale Anwendung ihren Einfluss verstärken, versucht die EU, diese Vorgehensweise durch sogenannte Blocking-Regulations abzuwehren. Doch in der Mehrzahl der Fälle zieht man an einem Strang.

gunther.schilling@faz-bm.de

www.faz-bm.de

Außenwirtschaftsrecht. Herausgegeben von Ernst Hocke, Dr. Bärbel Sachs und Dr. Christian Pelz.
2., neu bearbeitete Auflage 2020. XXVII, 1.233 Seiten. Gebunden. 120,00 EUR. ISBN 978-3-8114-5569-6 (Heidelberger Kommentar).
Auch als E-Book: 119,99 EUR. ISBN 978-3-8114-5639-6, www.cfmueller.de

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