Eine richtige und einheitliche Produktklassifizierung wie die einwandfreie Zolldokumentation kann die Kosten für Zollabgaben und Steuern senken. Je höher die Zahl der Außenhandelstransaktionen und je größer die Produktvielfalt, umso mehr sind Unter­nehmen auf eine IT-gestützte Lösung angewiesen. Diese bietet außerdem die Möglichkeit, relevante Handelsabkommen zu ­berücksichtigen und die Herkunft von Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren im Blick zu behalten.

Von Kai Schwab, Sales Director Deutschland, Amber Road

Die Zollabwicklung ist ein wichtiges Glied internationaler Logistikketten. Der Supply-Chain- oder Compliancemanager sollte dafür sorgen, dass alle Voraussetzungen für eine korrekte Zollabwicklung durch einen Zollagenten von seinem Unternehmen erfüllt werden. In Europa wie auch in Deutschland haben die Zollkontrollen in den vergangenen Jahren stark zugenommen, so dass dem Thema mehr Aufmerksamkeit geschuldet ist.

Die korrekte Produktklassifizierung ist die Basis für die Zuordnung der Exportkontroll- und der Zolltarifnummer. Zurzeit existieren mehr als 160 Standards weltweit zur Beschreibung von Produkten. Die Global Product Classification (GPC) ist eine weltweit gültige Klassifikation, mit der Handelsgüter international verständlich und detailliert eingeordnet werden können. Diese setzt sich immer mehr durch. Viele große Maschinen- und Automobilbauer geben ihren Zulieferern jedoch vor, nach welchen Standards sie klassifizieren müssen. In zahlreichen Unternehmen sind Klassifizierungsstandards nicht nur uneinheitlich implementiert, es wird auch parallel nach verschiedenen Standards klassifiziert.

Mehr als die Hälfte des globalen Handels spielt sich innerhalb von Konzernen ab. Für diese Firmen bietet es sich an, die ­Produktprüfungs- und Klassifizierungsergebnisse bereichsübergreifend (Produktion, Import, Export) zu verknüpfen. Bei dezentralen Organisationen ist dies allerdings eine große Herausforderung. Hier kommt es immer wieder vor, dass komplizierte Produkte von verschiedenen Teams unterschiedlich ein- oder zugeordnet werden.

Darüber hinaus sollten die Exportkontrollnummer von einem Produktmanager/Techniker, die Zolltarifnummer gemeinsam von Techniker und Zolldeklaranten festgelegt werden. Einkauf/Verkauf sowie die Zollabteilungen der Unternehmen müssen Themen wie Lieferantenerklärungen, Bewilligungen und mögliche Präferenzvorteile abklären. Ohne gepflegte Stammdaten, Datenabgleichungen und IT-Unterstützung ist dies bei Unternehmen mit komplexen Produkten, die aus einer Vielzahl Einzelteilen bestehen, kaum möglich. Durch eine systemunterstützte Zentralisierung der Stammdatenpflege im Bereich Produkte, Zoll und Compliance werden die globalen Risiken von Verletzungen nationaler und internationaler Regeln eingeschränkt.

Ein weiterer Graben tut sich bei konzerninternen Produktionsverlagerungen auf. Häufig fehlt das Bewusstsein für Stolpersteine, da es sich um keinen „Export“ handelt. Aber die Verlagerung manch einer gebrauchten Werkzeugmaschine mit Ersatzteilen von Deutschland in ein Drittland unterliegt zum Beispiel einer Bewilligungspflicht.

Untersuchungen von Beratungsunternehmen haben gezeigt, dass selbst renommierte Industrieunternehmen Fehler bei der Klassifizierung machen. In einem Fall war eine Vielzahl der Produkte und Ersatzteile eines großen Schweizer Maschinenherstellers ungenügend oder nicht richtig klassifiziert. Die falsche Klassifizierung führte nicht nur zu höheren Zollabgaben, sondern auch immer wieder zu zeitraubenden Diskussionen mit dem Zoll und unnötigem administrativem Aufwand. Darüber hinaus waren nicht alle Vorteile von bestehenden Präferenzabkommen richtig ausgeschöpft worden.

Mit einer geeigneten Softwarelösung kann eine konzernübergreifende Klassifizierung auf der Basis der nationalen Zollwerke von 126 Ländern durchgeführt werden. Die Softwarelösung automatisiert und strukturiert die Erfassung von Lieferantenerklärungen. Sie vereinfacht die Durchführung von Massenanfragen an mehrere Lieferanten und vereinheitlicht den komplexen Feedbackprozess. Lieferanten können ihre Informationen über ein sicheres Portal direkt in das System eingeben und ihre Ursprungszeugnisse selbst hochladen oder generieren.

Exporteure sind verpflichtet, den Ursprung ihrer Produkte lückenlos zu belegen. Aber auch für die Kalkulation von Präferenzzöllen sind Ursprungsnachweise nötig. Eine besondere Herausforderung stellt die Ursprungsberechnung komplexer BoMs (Bills of Materials) von Fertigwaren dar. Hilfreich für das zentrale Management ist die automatisierte Analyse von Stücklisten durch die Anwendung der relevanten Ursprungsregeln unter Berücksichtigung von Änderungen der Tarifklasse, Fragen der vollständigen Erzeugung, regionalen Wertanteilen, Kumulationslogik und De-minimis-Regeln.

Neue Freihandelsabkommen sollten nahtlos in das vorhandene System eingebunden werden können. Für neue Produkte sollte automatisch nach dem relevanten Handelsabkommen gesucht werden. Ohne automatisierte Prozesse ist es fast unmöglich, die Ursprungszeugnisse Tausender Produkte mit ihren Auslaufterminen, Verlängerungen, Revisionen etc. erfolgreich zu managen und eventuell die Gesamteinstandskosten durch Nutzung von Präferenzzöllen zu senken.

Die konsistente und korrekte Klassifizierung und Tarifierung von Produkten ist nicht nur Grundlage für eine gesetzlich korrekte Zollabwicklung. Sie dient auch der Inspektionssicherheit und Rückverfolgbarkeit von Roh-, Halb- und Fertigwaren. Ferner ist sie Basis von Einstandskostenkalkulationen und Beschaffungsentscheidungen.

Textkasten: Merkliste

Lieferant/Exporteur:

  • Produktklassifizierung vornehmen
  • Exportkontroll-Nr. definieren
  • Zolltarif-Nr. definieren
  • Exportbewilligung einholen
  • Ursprungszeugnis erstellen
  • Zollpräferenzen eruieren

Spediteur:

  • Ausfuhrverzollung durchführen

Importeur:

  • Complianceprüfung
  • (Sanktions-/Embargolistenprüfung)
  • Importbewilligung beantragen
  • Zolltarif-Nr. für Importland festlegen
  • Zollpräferenzen eruieren

Spediteur:

  • Importverzollung und MwSt.-­Deklaration vornehmen

Kontakt: kaischwab[at]amberroad.com

19 replies on “Geld sparen bei der Verzollung”

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