Bi- und multilaterale Freihandelsabkommen können international tätigen Firmen in der Beschaffung und im Vertrieb erhebliche Zoll- und Handelsvorteile bringen. Um diese zu heben, bedarf es jedoch eines IT-basierten, effektiven Zusammenspiels aller Unternehmensbereiche. Bei einer Falschanwendung von Präferenzabkommen drohen Zollnachforderungen, Strafen, Reputationsschäden, Kunden- und Marktverluste. Es kann richtig teuer werden.

Von Kai Schwab, Sales Director Deutschland, Amber Road

Deutschland bzw. die EU haben seit ihrem Bestehen zahlreiche Freihandels-, Assoziierungs-, Kooperations- und Zollunionsabkommen ausgehandelt. Mit einigen Ländern laufen derzeit Verhandlungen über Präferenzabkommen, mit den USA haben sie gerade begonnen. Firmen mit Produktionsstätten im Ausland sollten sich auch für die bi- und multilateralen Freihandelsabkommen dieser Staaten interessieren. Denn durch eine geschickte Ausnutzung von Präferenzabkommen können Unternehmen Geld sparen und/oder Wettbewerbsvorteile durch niedrigere Einstandskosten (Landed Costs) erzielen.

Allerdings ist es keineswegs einfach, dieses Kostenpotential zu heben. Freihandelsabkommen beinhalten zwar einen privilegierten Marktzugang, bedeuten aber keineswegs immer Zollfreiheit. Häufig werden unterschiedliche Zolltarife für diverse Produktsparten und Wirtschaftszweige vereinbart, die sich auch über mehrere Jahre immer wieder ändern können.

Unternehmen mit nur wenigen Außenhandelstransaktionen pro Jahr können sich mit Hilfe des Internets einen Überblick über Freihandelsabkommen und ihre Bedingungen verschaffen. Je höher jedoch die Zahl der Transaktionen ist, umso aufwendiger werden die Suche und Kontrolle. In dieser Situation bietet sich eine Automatisierung der Prozesse an.

Webbasierte Softwareprogramme verschaffen einen schnellen Überblick über komplexe Zoll- und Steuervorschriften zu vertretbaren Kosten. Sie informieren nicht nur darüber, welche Vorschriften zu beachten sind, welche Dokumente notwendig sind und welche Handelsabkommen genutzt werden können. Sie zeigen dem Nutzer auch, wo für ihn als Industrie- und Handelsunternehmen oder Logistikdienstleister, insbesondere als AEO, Risiken bestehen.

Gute Applikationen können modellhaft abprüfen, wie sich die Gesamteinstandskosten (Landed Costs) bei neuen Lieferquellen oder alternativen Transportrouten verändern. Sie zeigen die Auswirkungen von Kundenbeistellungen und Lohnbearbeitung auf Präferenzkalkulationen.

Ein wichtiger Aspekt ist auch die Sicherheitsüberprüfung von Lieferanten und Kunden. Trade-Compliance-Lösungen dienen vor allem der Eigenkontrolle. Für die Rechts- und Complianceabteilung, die für die Integrität der Supply-Chains eines Unternehmens verantwortlich zeichnet, ist eine klar organisierte Kon­trolle mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand essentiell. IT-basierte Prüfmechanismen unterstützen nicht nur solche Kontrollen, sondern dokumentieren auch die Prüfungsvorgänge bei Bedarf.

Ausgangspunkt für eine effektive und risikofreie Ausnutzung von Präferenzabkommen ist eine sorgfältige, fachlich versierte Evaluierung der ganzen Lieferkette (Supply-Chain). Dazu gehören die Abklärung der Ursprungseigenschaft von Herstellungserzeugnissen, eine korrekte Pflege der Stammdaten und nachvollziehbare Präferenzkalkulationen unter Berücksichtigung der Exportkalkulationen sowie der Bedingungen der jeweiligen Freihandelsabkommen.

Um eine korrekte Abwicklung zu gewährleisten, ist es außerdem unerlässlich, die am Prozess beteiligten Unternehmensbereiche von der Beschaffung über die Produktion bis hin zum Vertrieb und zur IT aufeinander abzustimmen und effektive Kontrollprozesse zu installieren. Ferner braucht es ein Monitoring aller möglichen Veränderungen im Welthandel, z.B. in Gesetzen und bei Währungen, die Einfluss auf Lieferketten und Präferenzkalkulationen haben können.

Insbesondere im Bereich der Beschaffung sind im Vorfeld von geplanten Veränderungen die Auswirkungen auf die Ursprungskalkulation beim Import und auf die Herstellungsprozesse sowie ggfs. den Export zu überprüfen. Das erzielte Einsparpotential in der Beschaffung kann anderenfalls u.U. zu einem Ausschluss aus einer Präferenz für das Enderzeugnis ­führen, mit der Folge, dass in Absatzmärkten, statt eine Zollbefreiung zu erlangen, nunmehr der Regelzollsatz zu entrichten wäre.

Auch die Verzögerung einer Auslieferung oder die Änderung der Transportroute kann manchmal zum Verlust von Präferenzberechtigungen oder von Zoll- und Steuervorteilen führen. Nicht immer führt ein niedrigerer Einkaufspreis zu niedrigeren Gesamteinstandskosten oder zu einer höheren Marge beim Endprodukt.

Die Herausforderung liegt darin, den Einkauf zur kontinuierlichen Nutzung eines IT-Tools zu bewegen und gleichzeitig bei den Vorgesetzten das Bewusstsein für einen Paradigmenwechsel zu schaffen, z.B. dass Boni auf Basis von Einsparungen beim Einkaufspreis falsche Anreize schaffen und Gesamteinstandskosten die bessere Kalkulationsbasis sind.

Kontakt: kaischwab[at]amberroad.com

19 replies on “Risikofreie Ausnutzung von Präferenzabkommen”

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