Auch nach der unverbindlichen Einigung über ein Handelsabkommen zwischen den USA und der EU vom 27. Juli 2025 herrschte lange Ungewissheit. Nun setzen die USA das Abkommen offiziell um. Mit Rückwirkung zum 1. August 2025 sinken die Zölle auf Autos und Autoteile aus der EU von 27,5% auf 15% (inkl. MFN Most Favored Nation Zollsatz).

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Bereits im Juli dieses Jahres hatten sich die USA und die Europäische Union auf ein Rahmenabkommen für den transatlantischen Handel geeinigt, das im August verschriftlicht wurde. Ein zentraler Bestandteil des Abkommens war die Neuausrichtung der Zollpolitik. Die Vereinbarung sieht u.a. vor, dass die Autozölle auf EU-Importe auf 15% (inkl. MFN) reduziert werden.

Bedingung für die Umsetzung war jedoch, dass die EU zuvor sämtliche Zölle auf US-Industriegüter abschafft und den Marktzugang für ausgewählte Agrar- und Fischereiprodukte erleichtert und sich verpflichtet, diverse Waren wie Flüssiggas, Öl und Kernenergieprodukte aus den USA zu erwerben. Zudem sollten weitreichende Investitionen durch EU-Unternehmen in den USA getätigt werden. Am Mittwoch, den 24. September 2025, verkündeten das US-Handelsministerium und der US-Handelsbeauftragte in einem gemeinsamen Dokument, dass die EU die erforderlichen Gesetzesentwürfe für die Umsetzung des Abkommens vorgelegt habe.

Neben der Reduzierung der Zölle auf Autos und Autoteile enthält die Veröffentlichung eine umfangreiche Liste von EU-Produkten, die künftig von US-Zusatzzöllen ausgenommen sind. Für diese Produkte wird nur noch der reguläre MFN-Zollsatz erhoben.

Dazu zählen u.a.:

• Flugzeuge und Flugzeugteile,
• Generika sowie deren Inhaltsstoffe und chemische Vorprodukte,
• bestimmte Rohstoffe, wie z. B. Kork.

Für Flugzeuge und Flugzeugteile gelten die Änderungen bereits seit dem 1. September 2025.

Autos und Autoteile, die seit dem 1. August 2025 aus der EU in die USA importiert wurden oder aus einem Zolllager entnommen wurden, profitieren rückwirkend von dem reduzierten Zollsatz.

Auswirkungen der Vereinbarung

Für europäische Automobilhersteller und Zulieferer bringt die Zollsenkung spürbare Vorteile zumindest zu den derzeit gültigen Zollsätzen. Die Produkte werden auf dem US-Markt wettbewerbsfähiger, und Unternehmen gewinnen mehr Planungssicherheit für ihre Exportgeschäfte.

Auch die Börse reagierte unmittelbar. Kurz vor Handelsschluss am 24. September 2025 stiegen die Aktien von BMW, Mercedes-Benz und Porsche.

Fazit

Die Umsetzung des Abkommens schafft einen klaren Rahmen für den Handel zwischen der EU und den USA und entlastet Hersteller und Exporteure. Wie stark sich die Änderungen langfristig auf die Märkte und den Wettbewerb auswirken, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen.

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Vorschlag zum 19. EU-Sanktionspaket gegen Russland

Die Europäische Kommission hat kürzlich ihren Vorschlag zum 19. Sanktionspaket gegen Russland vorgestellt und reagiert damit auf die zunehmenden Drohnen- und Raketenangriffe Russlands. Das Paket enthält neue Sanktionen in den Bereichen Energie und Finanzen sowie weitere Ausfuhrbeschränkungen, um stärker gegen Umgehungspraktiken Russlands vorzugehen. Es ist Teil der fortlaufenden Reaktion der Europäischen Union auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und markiert eine neue Eskalationsstufe in der wirtschaftlichen Isolation Russlands. Über den Vorschlag wird nun im Rat der Europäischen Union von den Mitgliedstaaten diskutiert und entschieden. Damit das Paket in Kraft tritt, müssen alle 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen.

Maßnahmen im Energiesektor

Wesentlicher Baustein der vorgeschlagenen Sanktionen sind das vollständige Einfuhrverbot für russisches Flüssiggas (LNG) ab 2027 sowie die Aufnahme von 118 weiteren Schiffen der sog. russischen Schattenflotte. Mehr als 560 Schiffe sind inzwischen von der Liste erfasst. Diesen Schiffen ist u.a. das Einlaufen in Häfen in der EU verboten. Durch diese Maßnahmen soll insb. die Umgehung weiterer Sanktionen bekämpft und die Sicherheit des Seeverkehrs erhöht werden. Ziel der Energiesanktionen ist es, Russlands Einnahmen aus fossilen Brennstoffen weiter zu senken und Russlands Öleinnahmen in Europa vollständig zu beenden. Die EU hat bereits eine ganze Reihe von Sanktionen verhängt, die den Energiesektor betreffen. Aufgrund der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen gab es bislang jedoch noch keine Sanktionen gegen Gasimporte aus Russland.

Maßnahmen im Finanzsektor

Ein zweiter Baustein des Sanktionspakets sollen weitere Sanktionen im Finanzsektor sein, um auch in diesem Bereich Umgehungspraktiken Russlands stärker zu kontrollieren und zu unterbinden. Die Sanktionen umfassen Transaktionsverbote gegen weitere Banken in Russland und Drittländern. Bisher wurden bereits 45 russische Banken vollständig vom europäischen Finanzsystem ausgeschlossen. Zum ersten Mal sind auch restriktive Maßnahmen gegen Kryptoplattformen und ein Verbot von Transaktionen in Kryptowährung vorgesehen. Dadurch sollen Transaktionen mit Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowährungen durch russische Akteure ausgeschlossen und finanzielle Schlupflöcher geschlossen werden.

Weitere Ausfuhrbeschränkungen

Zusätzlich plant die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag zum 19. Sanktionspaket weitere direkte Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Die Sanktionen betreffen u.a. Drohnentechnik. Zudem wurden weitere 45 Unternehmen in Russland und Drittländern auf die Sanktionsliste gesetzt.

Russische Vermögenswerte als Reparationsdarlehen für die Ukraine

Die Europäische Kommission bekräftigt zudem eine Nutzung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte als Reparationsdarlehen für die Ukraine. Die Vermögenswerte selbst bleiben eingefroren gem. Art. 2 der Verordnung (EU) 269/2014. Die Zinserträge sollen jedoch über einen neuen Mechanismus in den Wiederaufbau der Ukraine fließen. Hierzu ist vorgesehen, einen Treuhandfonds unter Aufsicht der Europäischen Kommission einzurichten, dessen rechtliche Ausgestaltung derzeit geprüft wird.

Fazit

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zum 19. Sanktionspaket ist ein Ausdruck politischer Entschlossenheit. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Mitgliedstaaten diesen Kurs mittragen – und wie Russland darauf reagiert. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat die Mitgliedstaaten öffentlich dazu aufgerufen, das Paket „rasch zu billigen“. Sobald der Rat der Europäischen Union einstimmig zustimmt, wird das Paket im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt unmittelbar in Kraft. Wir werden hierzu weiter berichten. Dr. Gerd Schwendinger, LL.M., und Leonie Kisling, GvW Graf von Westfalen

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