Die EUDR, die Entwaldungsverordnung (Deforestation Regulation) der Europäischen Union, ist als europäische Lösung zur Bekämpfung der globalen Abholzung stark in der Kritik. Aber worum geht es dabei genau? Dieser Artikel nimmt die Regelungen, die nun erst Ende 2025 in Kraft treten, genauer unter die Lupe.
60% der befragten Unternehmen in Polen geben an, in den letzten sechs Monaten Zahlungsverzögerungen erlebt zu haben – ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 49% im Jahr 2023. Bei der Befragung im Jahr 2019, also vor Ausbruch der Corona-Pandemie, berichteten noch über 90% von Zahlungsverzögerungen. Die Zahlungsmoral hat sich 2024 zwar gegenüber dem Vorjahr verschlechtert, ist jedoch noch immer deutlich besser als vor Corona. Auch der Blick auf benachbarte Volkswirtschaften relativiert das Ergebnis: In Deutschland berichteten zuletzt 78% und in Frankreich gar 85% der befragten Unternehmen von Zahlungsverzug.
EUDR gilt sowohl für Importe in die EU als auch für Exporte aus der EU
Es ist unbestreitbar sinnvoll und nachvollziehbar, dass Produkte, die in der Europäischen Union (EU) verkauft oder exportiert werden, künftig „entwaldungsfrei“ sein müssen. Die im Mai 2023 verabschiedete Regelung zielt auf Rohstoffe ab, die häufig mit Abholzung in Verbindung gebracht werden.
Deutsche Unternehmen, die von dieser Regelung betroffen sind, zeigen sich bereits besorgt. Besonders besorgniserregend ist, dass die EUDR sowohl für Importe in die EU als auch für Exporte aus der EU gilt, was erhebliche Auswirkungen auf deutsche Betriebe haben wird. Nach einer einjährigen Verschiebung durch die EU-Kommission wird die Verordung erst Ende 2025 in Kraft treten, zunächst für große Unternehmen.
Rohstoffen und deren Derivate, die häufig mit Abholzung assoziiert werden
Die EUDR umfasst eine Reihe von Rohstoffen und deren Derivate, die häufig mit Abholzung assoziiert werden. Deutsche Unternehmen sollten sich der folgenden Produkte bewusst sein, die unter diese Regelung fallen: Rindfleisch und Rindfleischprodukte, Kakao (einschließlich Schokolade), Kaffee, Soja (einschließlich Sojaprodukte), Palmöl (und Produkte, die Palmöl enthalten), Gummi, Holz (einschließlich Holz- und Papierprodukte), Möbel aus Holz, Körperpflegeprodukte mit Palmöl-Derivaten sowie weitere mit Abholzung verbundene Rohstoffe, die durch die Risikobewertungsverfahren der EU bestimmt werden.
Wie bei jeder neuen Regelung hat auch die EUDR Debatten und Bedenken ausgelöst. Die Unternehmen und viele Umweltverbände sehen in der EUDR mehr als nur ein regulatorisches Hindernis; sie ist ein zentraler Bestandteil der umfassenderen Umweltagenda der EU. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nachfrage der EU nach wichtigen Rohstoffen nicht zur globalen Abholzung beiträgt und die Klima- sowie Biodiversitätsziele unterstützt.
Viel Kritik an der Entwaldungsverordnung
Dennoch gibt es viel Kritik: „Jede Ware muss auf ihren Ursprung zurückverfolgt werden“; „Kleine und mittlere Unternehmen werden unter diesen neuen Regeln leiden“; „Die EUDR ist diskriminierend“; „Die EUDR wird übermäßigen Papierkram verursachen“ – die Liste der negativen Äußerungen ist lang. Die EU hat jedoch klargestellt, dass – obwohl die Rückverfolgbarkeit entscheidend ist – Unternehmen aggregierte Daten melden können, anstatt jedes einzelne Produkt zu verfolgen.
Diese Flexibilität kann helfen, die Einhaltung zu erleichtern. Darüber hinaus ist die Regelung auf Effizienz ausgelegt und nutzt digitale Systeme, um manuelle Dateneingaben zu minimieren und den Gesamtprozess zu optimieren. Es gibt Bestimmungen, die kleinere Unternehmen von bestimmten Verpflichtungen befreien, sodass sie eine geringere Compliance-Belastung und verlängerte Fristen haben. Die Regelung gilt einheitlich für alle Produkte und Länder und stellt sicher, dass sie keine bestimmten Branchen oder Regionen unfair behandelt. Ob diese Anpassungen die deutschen Unternehmen beruhigen werden, bleibt abzuwarten.
Positiv aufgenommen wurde jedoch die Verlängerung des Zeitrahmens für die Anwendung der EUDR, die es großen Unternehmen bis zum 30. Dezember 2025 und kleinen Unternehmen bis zum 30. Juni 2026 ermöglicht, Compliance-Systeme einzuführen. Die EUDR-Regelung tritt nun wie folgt in Kraft:
• für große Unternehmen ab dem 30. Dezember 2025
• für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026
Diese Verlängerung verschafft den Unternehmen den dringend benötigten Spielraum, um sich anzupassen und die erforderlichen Änderungen in ihren Lieferketten umzusetzen. Dennoch darf man sich nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen. Deutsche Unternehmen müssen sowohl im Import als auch im Export aktiv werden und die Bedeutung dieser Regelungen verstehen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Glaubwürdigkeit in einem zunehmend umweltbewussten Markt aufrechtzuerhalten.
Die Regelung auf einen Blick: Anwendungsbereich und Sorgfaltspflichten
Wälder sind entscheidend für das Klima, die Biodiversität und das Wohl der Menschen. Sie stehen jedoch zunehmend durch landwirtschaftliche Expansion unter Druck. Dies liegt allen voran an der Nachfrage nach stark konsumierten Gütern wie Soja, Palmöl und Rindfleisch. Die EUDR geht dieses Problem an, indem sie strenge Sorgfaltspflichten für Unternehmen festlegt, die sicherstellen müssen, dass Rohstoffe, die in den EU-Markt gelangen oder diesen verlassen, nach dem 31. Dezember 2020 nicht zur Abholzung oder Waldschädigung beigetragen haben.
Um dies zu erreichen, sieht die EUDR folgende Regelungen vor:
• Rückverfolgbarkeit der Produkte: Unternehmen müssen ihre Rohstoffe bis zu dem spezifischen Grundstück zurückverfolgen, auf dem sie produziert wurden. Dies erfordert die Verwendung von GPS-Koordinaten und Satellitenbildern, um sicherzustellen, dass das Land seit dem 31. Dezember 2020 nicht abgeholzt wurde.
• Risikobewertung: Die Regelung etabliert ein Risikobewertungssystem, das Länder und Regionen basierend auf ihrer Verbindung zur Abholzung kategorisiert. Deutsche Unternehmen müssen ihre Beschaffungsstrategien entsprechend den Risikoprofilen ihrer Lieferanten anpassen.
• Sorgfaltspflichterklärung: Unternehmen sind verpflichtet, eine Sorgfaltspflichterklärung auszustellen, die bestätigt, dass die Rohstoffe, die sie in den Markt bringen, den EUDR-Kriterien für Abholzungsfreiheit entsprechen. Diese Erklärung muss Teil ihrer Compliance-Dokumentation sein und den zuständigen Behörden vorgelegt werden.
• Berücksichtigung der Menschenrechte: Die EUDR betont den Schutz der Menschenrechte, insb. der Landrechte der von Abholzung betroffenen indigenen Völker. Dies fügt eine zusätzliche Verantwortungsebene für Unternehmen hinzu, um ethische Praktiken entlang ihrer Lieferketten sicherzustellen.
Die Verlängerung bis spätestens Mitte 2026 ermöglicht es den Unternehmen, Sorgfaltspflichtsysteme aufzubauen und zu verfeinern, um eine gründliche Vorbereitung und Compliance zu gewährleisten.
Was sollten Unternehmen zur Vorbereitung auf die EUDR tun?
Proaktive Strategien sind unerlässlich. Eine gründliche Bewertung der Lieferketten ist der erste Schritt und umfasst die Kartierung von Lieferketten sowie die Bewertung von Lieferanten, um deren Nachhaltigkeitspraktiken und Beschaffungsdokumentation zu überprüfen.
Die Implementierung von Rückverfolgbarkeitssystemen ist entscheidend für die Einhaltung. Größere Unternehmen mit der notwendigen Finanzdecke könnten z.B. in digitale Tracking-Tools wie GPS und Satellitenbilder investieren, um Rohstoffe von ihren Ursprüngen aus zu überwachen. Unabhängig von der Unternehmensgröße sollten diese Maßnahmen zur Vorbereitung in Betracht gezogen werden: Der Aufbau robuster Datenmanagementsysteme erleichtert die genaue Dokumentation und macht es einfacher, Sorgfaltspflichten durchzuführen.
Etablierung von Sorgfaltspflichtverfahren
Die Etablierung von Sorgfaltspflichtverfahren ist ebenfalls notwendig. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, Sorgfaltspflichterklärungen auszustellen, die bestätigen, dass ihre Produkte abholzungsfrei sind. Die Schaffung eines Risikobewertungsrahmens hilft, Lieferanten und Rohstoffe basierend auf ihren Abholzungsrisiken zu kategorisieren, sodass Unternehmen gezielte Interventionen effektiv umsetzen können.
Investitionen in Schulungen sind sowohl für Mitarbeiter als auch für Lieferanten unerlässlich. Das Bewusstsein für die EUDR unter den Mitarbeitern zu schärfen, erleichtert die Compliance, und Schulungen für Lieferanten zu den Anforderungen der EUDR stärken die gesamte Lieferkette.
Von der EU bereitgestellte Online-Werkzeuge
Die Nutzung von unterstützenden Materialien wie FAQs oder Leitfäden von der Webseite der EU ist äußerst vorteilhaft, um die Regelungen vollständig zu verstehen, Mythen von der Realität zu unterscheiden und praxisnahe Anleitungen zu erhalten. Unternehmen sollten unbedingt auf die von der EU online bereitgestellten Werkzeuge und Richtlinien zugreifen, um Klarheit über ihre Compliance-Verpflichtungen zu erlangen.
Schließlich ist es wichtig, regulatorische Entwicklungen zu überwachen. Unternehmen sollten über Aktualisierungen zur EUDR informiert bleiben und rechtliche Experten konsultieren, die auf EU-Vorschriften spezialisiert sind, um die Compliance und Wettbewerbsfähigkeit in der sich entwickelnden Regulatorik-Landschaft sicherzustellen.
Fazit
Die EU-Entwaldungsverordnung ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft für die EU und den globalen Handel. Deutsche Unternehmen müssen sich auf die bevorstehenden Anforderungen vorbereiten, um sicherzustellen, dass sie die Möglichkeiten nutzen und Risiken minimieren, die sich aus der Implementierung dieser Regelung ergeben. Indem sie proaktive Schritte zur Einhaltung unternehmen, tragen Unternehmen nicht nur zur globalen Nachhaltigkeit bei, sondern positionieren sich auch als verantwortungsvolle Akteure in einem zunehmend umweltbewussten Markt. Wenn Unternehmen dies tun, sind sie sicher nicht auf dem Holzweg, egal wie nachhaltig das Holz ist.