Der Balkan umfasst eine Vielzahl von zum Teil sehr interessanten Nischenmärkten: Serbien, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Albanien, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien und Griechenland. Es handelt sich dabei sowohl um EU-Mitgliedstaaten (Slowenien, Kroatien, Bulgarien, Griechenland) wie auch um Nicht-EU-Länder.

Die Staaten auf der Balkanhalbinsel bieten interessante Absatzchancen unter zum Teil schwierigen Bedingungen. Als „Business Enabler“ und um Risiken zu verhindern empfiehlt sich eine automatisierte Verzollung.

Beitrag in der Gesamtausgabe (PDF)

Der Balkan umfasst eine Vielzahl von zum Teil sehr interessanten Nischenmärkten: Serbien, Slowenien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Albanien, Bulgarien, Montenegro, Nordmazedonien und Griechenland. Es handelt sich dabei sowohl um EU-Mitgliedstaaten (Slowenien, Kroatien, Bulgarien, Griechenland) wie auch um Nicht-EU-Länder.

Die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Westbalkanländer stecken zurzeit in einer Krise, ebenso das regionale Freihandelsabkommen CEFTA. So erhebt der Kosovo seit einem Jahr 100% Zoll auf Waren aus Serbien und Montenegro. Auch der Straßentransport durch die Länder wird durch politische Querelen behindert. Lkw stehen bei der Durchfahrt oft Stunden und Tage an den verschiedenen Grenzen. Um trotzdem voranzukommen, verhandeln fünf der sechs westlichen Balkanländer (alle außer Kosovo) jetzt über ein „kleines Schengen-Abkommen“. Es soll intraregionale Zölle und Verwaltungsausgaben senken und den Handel fördern.

Insgesamt sind die Balkanländer aufgrund ihres Modernisierungsbedarfs in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Energiewirtschaft und Tourismus und einer hohen Nachfrage nach Maschinen sowie chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen durchaus interessante Exportmärkte. Für viele Projekte stehen EU-Fördermittel zur Verfügung. Negativ wirken sich allerdings die niedrige Kaufkraft, die mancherorts mangelnde Rechtssicherheit, die Korruption sowie lange Zahlungsfristen (z.B. Griechenland) aus. In Bezug auf das Handelsvolumen ist Griechenland für Deutschland am wichtigsten, gefolgt von Bulgarien.

Serbien

Die Wareneinfuhr ist weitgehend liberalisiert. Aufgrund des 2013 in Kraft getretenen Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der EU und Serbien können beim Export nach Serbien Präferenzzölle für zahlreiche Warengruppen geltend gemacht werden. Es gilt das harmonisierte Zollsystem. Als Zollbemessungsgrundlage dienen die Preise franko Grenze. Grundsätzlich sind praktisch alle Waren des gewerblich-industriellen Sektors von Zollabgaben befreit.

Serbien ist auch eine interessante Drehscheibe für den Handel mit Russland und den Stan-Ländern. Seit dem Jahr 2000 gibt es ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Russland, das mit einigen Ausnahmen (u.a. fertige Autos) den zollfreien Handel erlaubt. Weitere FHA bestehen mit Weißrussland, Kasachstan, den CEFTA-Staaten und seit Ende 2010 mit den EFTA-Staaten. Anfang 2019 wurde das bestehende Abkommen mit der Türkei erweitert. Derzeit verhandelt Serbien über ein FHA mit der Eurasischen Union. Dadurch würden auch Kirgisistan und Armenien Freihandelspartner.

Bosnien und Herzegowina

Basis für die Beziehungen der EU zu Bosnien und Herzegowina ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), das seit dem 1. Juni 2015 in Kraft ist. Dadurch können beim Export nach Bosnien und Herzegowina für zahlreiche Warengruppen Präferenzzölle geltend gemacht werden. Deutschland ist wichtigster Handelspartner. Wichtigste Ausfuhrgüter aus Deutschland sind vor allem Energieträger, Maschinen und elektrische Anlagen, chemische Produkte und Pharmazeutika sowie Fahrzeuge aller Art und Nahrungsmittel. Der Import von Produktionsanlagen, die nicht im Land hergestellt werden, ist zollfrei.

Kosovo

Der Kosovo hat 2009 einen Zollkodex gemäß EU-Normen verabschiedet. Es gilt das Harmonisierte Zollsystem der WTO. Waren für UN, EULEX, UNHCR, ICRC sowie Waren für das diplomatische und konsularische Corps dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Wirtschaftsbeziehungen zu allen EU-Ländern werden durch das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) bestimmt, das am 1. April 2016 in Kraft trat. Seitdem haben beide Parteien bereits Zölle beseitigt oder gesenkt.

Auch mit Albanien gibt es ein FHA. Auf Waren aus Serbien sowie Bosnien und Herzegowina wird seit dem 21. November 2018 ein Zoll von 100% erhoben. Bei der Wareneinfuhr ist an der Grenze eine Mehrwertsteuer von 18% zu bezahlen. De facto ist dies eine Art Zusatzzoll. Informationen über Zolltarife, Einfuhr- und Ausfuhrverfahren und andere nützliche Details sind online im „International Trade Guide“ der Regierung nachzulesen.

Albanien und Nordmazedonien

Beide Länder haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Kriterien der Europäischen Union für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu erfüllen. Das Europäische Parlament hat sich kürzlich für Beitrittsgespräche ausgesprochen, die jedoch von Frankreich abgelehnt werden. Derzeit ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) Basis für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Albanien (seit dem 1. April 2009 in Kraft). Dadurch können beim Export nach Albanien Präferenzzölle für zahlreiche Warengruppen geltend gemacht werden.

Montenegro

Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der EU und Montenegro trat am 1. Mai 2010 in Kraft. Seitdem haben beide Parteien bereits gewisse Zölle beseitigt oder gesenkt.

Zollbestimmungen

Beim Export in die Balkanländer, egal ob EU-Mitglied oder Nicht-EU-Mitglied, sind bestimmte Handelsrichtlinien zu beachten. Als Exporteur sollten Sie abklären, ob für Ihre Waren (Dual-Use-Güter, Militärgüter, Waren mit sensibler Endverwendung) eventuell Genehmigungspflichten für die Ausfuhr bestehen. Wichtig ist auch die Abklärung des Warenursprungs, insbesondere wenn Sie Zollbegünstigungen oder -befreiungen in Anspruch nehmen wollen. So ist z.B. im Handel mit Serbien die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. bei bevollmächtigten Exporteuren eine Ursprungserklärung auf der Rechnung vorzulegen. Dabei ist der übliche Passus mit der Anführung der Zollnummer des bevollmächtigten Exporteurs mit separater Unterschrift der zuständigen Person notwendig. Des Weiteren ist bei jeder Sendung die Kopie der Genehmigung der deutschen Zollorgane, mit der das Unternehmen den Status des bevollmächtigen Exporteurs bekommen hat, beizulegen.

„Business Enabler“

Die Komplexität der Einfuhranforderungen, insbesondere in den Westbalkanländern, überfordert viele KMU-Industrie- und Handelsfirmen. Internationale Softwarehäuser wie E2open bieten jedoch ausgefeilte Softwarelösungen an, die Unternehmen bei der Feststellung der Dokumentenpflichten und Sonderanforderungen, der Generierung der notwendigen Export- und Importdokumente sowie beim Dokumentenmanagement unterstützen. Sie helfen bei der Produktklassifizierung und Identifizierung der korrekten Zolltarife sowie beim Erstellen und Verwalten von Ursprungszeugnissen. Für den Export von Dual-Use- und ähnlichen sensiblen Gütern bieten sie Unterstützung bei der Einrichtung rechtskonformer Exportkontrollprozesse. Die Software vereinfacht außerdem Preisvergleiche auf Basis der Gesamteinstandskosten (Landed Costs) und hilft bei der Festlegung optimaler Lieferbedingungen und Lieferwege. Sie erhöht das Bewusstsein für Zollvorteile und öffnet die Augen für neue Handelsmöglichkeiten. Sie reduziert Trade-Compliance-Risiken, Reputationsschäden, spart Zeit gegenüber manuellen Recherchen und steigert die Supply-Chain-Management-Effizienz und die Supply-Chain-Transparenz.

Fazit

Der Export in die Balkanstaaten ist komplex. In den Nicht-EU-Staaten ist eine Vielzahl tarifärer und nichttarifärer Handelsbestimmungen zu beachten. Aufgrund der instabilen politischen Lage im Westbalkan kommt es auch immer wieder kurzfristig zu Änderungen der Zollbestimmungen. Eine Automatisierung der Zollabfertigung ist daher schon aus Compliance-Gründen zu empfehlen.

arnemielken@e2open.com

www.E2open.com

Aktuelle Beiträge

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner