Nach dem Kriegsende wird die Ukraine nicht nur die größte Baustelle Europas sein, sondern ganze Branchen wie die Bauwirtschaft, der Energiesektor, die Agrarwirtschaft, die Infrastruktur, die Logistik, die Verarbeitungsindustrie und die Abfallverarbeitung könnten einen enormen
Aufschwung erfahren.
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Die „umfassendste Runde von Sanktionen seit Beginn des Krieges“ nennt die Hohe EU-Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Katja Kallas, das 17. Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland. Inhaltlich umfasst das neueste Paket insgesamt zwei Verordnungen und vier Durchführungsverordnungen, die die verschiedenen Teilbereiche der Sanktionsmaßnahmen enthalten und bestehende Sanktionsverordnungen ergänzen.
• Verordnung (EU) 2025/932 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthält allgemeine restriktive Maßnahmen sowie Einfuhr- und Ausfuhrverbote.
• Verordnung (EU) 2025/964 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/965 zur Änderung/Durchführung der in Verordnung (EU) 2024/2642 enthaltenen Maßnahmen gegen gezielte destabilisierende Maßnahmen Russlands gegen Drittstaaten
• Verordnung (EU) 2025/933 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 enthält allgemeine Finanzsanktionen gegen aufgeführte Personen, Organisationen und Einrichtungen.
• Verordnung (EU) 2025/958 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 enthält Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzung und interne Repression durch Akteure des russischen Staates.
• Durchführungsverordnung (EU) 2025/959 des Rates vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/1542 führt weitere restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen ein.
Der bevorstehende Wiederaufbau der Ukraine wird viele Chancen für ausländische Unternehmen, auch aus dem deutschsprachigen Raum, bieten, die ihr Geschäft in dem Land ausbauen oder den Markteintritt wagen wollen. Bereits jetzt werden mehr als ein Dutzend Projekte (v.a. im Bereich der Baustoffproduktion) aktiv umgesetzt, um das Land mit den benötigten Baustoffen aus eigener Produktion zu versorgen. Ausländische Investoren spielen dabei eine wichtige Rolle.
Die im Gesetz über die Förderung von Großinvestitionen aufgeführten Investoren können schon jetzt von besseren Steuervergünstigungen profitieren. Auch Teilnehmer von Industrieparks in der Ukraine machen bereits Gebrauch von der Vorzugsbesteuerung.
Anreize für Industriepark-Mitglieder
Ausländische Investoren können in der Ukraine Unternehmen in Industrieparks betreiben oder sich an deren Gründung beteiligen. Dabei können sie davon profitieren, dass die ukrainische Gesetzgebung eine Reihe von Steuervergünstigungen für die Tätigkeit in Industrieparks vorsieht.
Körperschaftsteuerbefreiung
Mitglieder von Industrieparks haben Anspruch auf Befreiung von der Körperschaftsteuer für einen Zeitraum von zehn Jahren. Das betrifft insb. Aktivitäten in den Bereichen der Verarbeitungsindustrie, der Abfallwirtschaft (Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen), der Recyclingwirtschaft (Rückgewinnung von Stoffen) sowie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Körperschaftsteuerbefreiung ist unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft in einem Industriepark über mindestens zehn Jahre
• exklusive Geschäftstätigkeit innerhalb des Industrieparks über mindestens zehn Jahre
• keine Dividenden oder ähnliche Auszahlungen an Gesellschafter während dieser Zeit
• Eintragung des Industrieparks im Register der Industrieparks der Ukraine
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Körperschaftsteuerbefreiung, d.h., die Befreiung gilt nicht für:
• Unternehmen mit einer Beteiligung von Gesellschaften im Stammkapital, die im Glücksspielbereich tätig sind
• Gesellschaften mit einer Beteiligung von Gesellschaften im Stammkapital, die ihren Sitz in Offshore-Ländern haben oder in Ländern, die nicht mit der FATF (Financial Action Task Force) kooperieren
Es ist zu betonen, dass die Beträge der nicht gezahlten Körperschaftsteuer für die Entwicklung der Aktivitäten des Mitgliedes eines Industrieparks spätestens bis zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres innerhalb des Industrieparks verwendet werden müssen.
Vergünstigungen bei der Einfuhr der Ausrüstungen
Ausrüstungen, die von den Mitgliedern der Industrieparks in die Ukraine eingeführt werden, sind von der Einfuhrumsatzsteuer und vom Einfuhrzoll befreit, wenn sie nicht länger als drei Jahre vor ihrer Einfuhr hergestellt und nicht vorher benutzt worden sind.
Außerdem dürfen sie ausschließlich auf dem Gebiet des Industrieparks verwendet werden und dürfen während eines Zeitraums von fünf Jahren ab ihrer Einfuhr nicht vermietet, verpachtet, von Dritten zu anderen Bedingungen genutzt oder veräußert werden.
Vorteile bei der Nutzung der Grundstücke
Die lokalen ukrainischen Behörden haben das Recht, die Bodensteuersätze und Pachtzinsen zu senken oder von der Zahlung der Bodensteuer für die Grundstücke abzusehen, die zum Territorium eines Industrieparks gehören.
Vergünstigungen für Großinvestoren
Zu den Schwerpunkten der staatlichen Förderung gehören auch Investitionsprojekte von über 12 Mio EUR, die auf die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die Stimulierung der wirtschaftlichen Entwicklung von Regionen und das Wachstum der Konkurrenzfähigkeit der ukrainischen Wirtschaft gerichtet sind und dafür eine Reihe von Präferenzen bekommen.
Anforderungen an ein Investitionsprojekt
Ein Investitionsprojekt muss allen folgenden Anforderungen entsprechen:
1. Umgesetzt werden muss ein solches Projekt in der Verarbeitungsindustrie (mit gewissen Ausnahmen), bei der Erzeugung von Biogas und Biomethan, der Gewinnung von Mineralien zur Weiterverarbeitung und/oder Anreicherung (außer Stein- und Braunkohle, Erdöl und Erdgas), der Behandlung von Abfällen, dem Transport, der Lagerwirtschaft, bei Post- und Kurierdienstleistungen, bei Logistik, Bildung, Wissenschaft und wissenschaftlich-technischer Tätigkeit, Gesundheitsschutz, Kunst, Kultur, Sport, Tourismus, Kurorte, Rekreation oder im Bereich der elektronischen Kommunikation.
2. Vorsehen muss ein solches Projekt einen Bau, eine Modernisierung, eine technische und/oder technologische Neuausrüstung der Investitionsobjekte oder einen Erwerb von notwendigen Ausstattungen (Ausrüstungen) und Zubehörteilen. Es kann auch einen auf Kosten des Investors durchzuführenden Bau vorsehen, um das Investitionsprojekt mit Ingenieur- und Transportinfrastrukturobjekten umzusetzen.
3. Während des Investitionsprojekts muss eine bestimmte Mindestanzahl von neuen Arbeitsplätzen mit einem höheren Gehalt als der Durchschnitt in der Region im vorangegangenen Kalenderjahr geschaffen werden. Dabei hängt der Prozentsatz von der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze ab:
• 10 neue Arbeitsplätze – Erhöhung mindestens um 50%
• 30 neue Arbeitsplätze – Erhöhung um 30%
• 50 neue Arbeitsplätze – Erhöhung um 15%
4. Der Investitionsumfang während der Dauer der Umsetzung eines Investitionsprojekts muss einen Betrag von
12 Mio EUR überschreiten. Dabei dürfen höchstens 30% der Investitionen frühestens 18 Monate vor dem Zeitpunkt der Antragstellung getätigt werden.
5. Die Dauer der Umsetzung eines Investitionsprojekts darf höchstens fünf Jahre betragen.
Formen der Förderung
Investoren können im Rahmen der Realisierung solcher Projekte in folgenden Formen staatlich gefördert werden:
• Befreiung von der Körperschaftsteuer für fünf Jahre sowie von der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer und der Zollgebühr bei der Einfuhr von neuen Ausrüstungen
• Vorzugsrecht bei der Nutzung von Böden in staatlichem bzw. kommunalem Eigentum und Vorzugsrecht beim späteren Erwerb der jeweiligen Böden
• Bau von für das Investitionsprojekt notwendigen Ingenieur- und Transportinfrastrukturobjekten (Autostraßen, Fernmeldeleitungen, Wärme-, Gas-, Wasser- und Energieversorgungsanlagen usw.) bzw. Entschädigung entsprechender Kosten
• Entschädigung der für den Anschluss und die Verbindung mit den Ingenieur- und Verkehrsnetzen erforderlichen Kosten
• Befreiung von der Entschädigung der Verluste der forstwirtschaftlichen Produktion eines Investors
Die staatliche Förderung darf gemäß dem speziellen Investitionsvertrag 30% der geplanten Menge der Investitionen nicht überschreiten.
Wer darf nicht gefördert werden
Eine staatliche finanzielle Förderung darf insb. nicht beantragt werden durch:
• Non-Profit-Organisationen
• Unternehmen ohne Offenlegung von Informationen über ihre wirtschaftlichen Endbegünstigten
• Offshore-Unternehmen oder solche mit über 50% Beteiligung von Offshore-Unternehmen
• Unternehmen aus der Russischen Föderation oder mit Endbegünstigten mit Sitz oder Wohnort in der Russischen Föderation







