Die Exporte in die Türkei laufen nicht mehr so geschmiert wie in den vergangenen Jahren. Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse streuen Sand ins Getriebe. Mit IT-Unterstützung lassen sich diese jedoch relativ einfach managen.
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Die 1996 beschlossene Zollunion zwischen der EU und der Türkei hat den bilateralen Handel beflügelt. Das Handelsvolumen beider Seiten stieg seitdem um mehr als das Vierfache. Im vergangenen Jahr exportierten türkische Unternehmen Waren im Wert von 69,8 Mrd EUR in die EU. Im Gegenzug führten EU-Firmen Güter im Wert von 84,5 Mrd EUR in die Türkei aus.
Da sich derzeit die Mehrzahl der Nachbarländer der Türkei in einer schwierigen Situation aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen und/oder großen wirtschaftlichen Problemen befindet, fallen sie als verlässliche Abnehmer oder Anbieter von Waren aus. Die Devisenmaschine Tourismus leidet seit 2016 unter schwachen Buchungszahlen. Entsprechend ist aus türkischer Sicht die Bedeutung des Handels mit der EU gestiegen.
Das Assoziierungsabkommen sichert den freien Warenverkehr (keine Ein- und Ausfuhrzölle und Beschränkungen) für Industriegüter und bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Darüber hinaus wird durch die Zollunion ein gemeinsamer Außenzolltarif für diese Waren festgelegt sowie die Angleichung des Zollrechts, der Handelspolitik und einiger damit verbundener Wirtschaftsgesetzgebungen sichergestellt.
Neue Hürden und Herausforderungen
Seit einiger Zeit hakt es jedoch in den bilateralen Beziehungen, nicht nur auf politischer Ebene. Exporteure sehen sich immer häufiger mit neuen Importbestimmungen, sich ändernden Einfuhrkontrollen, Zusatzzöllen und schwierigen Registrierungs- und Dokumentationspflichten konfrontiert.
Die bei der Einfuhr erhobenen Antidumping-, Zusatz- und Ausgleichszölle variieren je nach Warentarifnummer und Warenursprung. Um bei diesen ursprungsabhängigen Einfuhrzöllen und -maßnahmen die richtige Einfuhrabgabenhöhe festzusetzen, verlangt der türkische Zoll grundsätzlich einen Ursprungsnachweis. Denn die A.TR-Warenverkehrsbescheinigung enthält keine Angaben zum Ur-sprung einer Ware und lässt nur den allgemeinen Drittlandszollsatz entfallen. Also müssen bereits in der EU verzollte Waren zusätzlich zur Freiverkehrsbescheinigung A.TR den Ursprung in Form eines IHK-Ursprungszeugnisses, einer Lieferantenerklärung oder einer sogenannten Exporter’s Declaration nachweisen. Hierbei stoßen Unternehmen auf unterschiedliche Probleme und haben Schwierigkeiten, die langjährigen Gewohnheiten im Warenverkehr mit der Türkei auf ein neues System mit Ursprungssystematik umzustellen.
Türkische Kontrollbehörden akzeptieren grundsätzlich technische Konformitätsbescheinigungen von akkreditierten Prüflabors in der EU, jedoch in der Regel kein lediglich innerbetrieblich durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren, auch wenn dies nach den meisten CE-Richtlinien rechtlich zulässig ist. Außerdem hat die Türkei in jüngster Zeit Warenbescheinigungen (A.TR, EUR.1 und EUR-MED) elektronisch und ohne Unterschrift ausgestellt, die in der EU für ungültig erklärt wurden. Zwischenzeitlich ist dieses Problem gelöst; die Bescheinigungen werden wieder durch türkische Zollstellen unterschrieben. Schlussendlich sind aber immer mehr Handelsstreitigkeiten zu beobachten, und es gibt leider kein effektives Streitschlichtungsverfahren. Dies geht zulasten der Wirtschaftsteilnehmer.
Neuer Vertrag
Die EU-Kommission möchte daher das Freihandelsabkommen mit der Türkei modernisieren – analog den Assoziierungsabkommen mit Japan, Kanada und Mexiko. Der neue Vertrag soll den Handel, u. a. mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen, erleichtern und EU-Unternehmen einen besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen verschaffen. Darüber hinaus sollen Mechanismen für die Beilegung von Streitigkeiten geschaffen werden. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Abkommens soll eine Verpflichtung zur Achtung der Demokratie und der Grundrechte sein.
Um die Zollunion entsprechend zu modernisieren und auszuweiten, hat die Europäische Kommission den Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) am 21. Dezember 2016 um ein Mandat für Verhandlungen mit der Türkei ersucht. Dieses wird noch immer EU-intern diskutiert. Im Juni 2018 wurde das Projekt allerdings aufgrund der Menschenrechtsverletzungen in der Türkei auf Eis gelegt. Wann die Verhandlungen der EU mit der Türkei effektiv beginnen können, ist derzeit schwer abzuschätzen. Der türkische Finanzminister Berat Albayrak hat im September 2018 anlässlich eines Staatsbesuchs in Deutschland bereits seine Zustimmung zur Modernisierung des Vertrags bekundet. Der Ball liegt also bei der EU.
Wichtiger Handelspartner
Die Türkei ist für Deutschland ein wichtiger Handelspartner. Unter den deutschen Exportpartnern steht sie auf Platz 15. Bei den Importen belegt sie Rang 16. Im vergangenen Jahr gingen laut türkischem Statistikamt deutsche Waren im Wert von 21,3 Mrd USD in die Türkei. Seit 2009 haben sich die Pkw-Exporte in die Türkei laut dem Branchenverband VDA mehr als vervierfacht. Auch der Maschinenbau und die Chemieindustrie haben profitiert. Für die deutsche Elektroindustrie ist das Land laut Branchenverband ZVEI der siebtwichtigste Investitionsstandort.
Aus Sicht der Türkei ist die Bundesrepublik ihr wichtigster Absatzmarkt. 2016 wurden Waren im Wert von rund 15 Mrd USD nach Deutschland exportiert, vor allem Textilien und Nahrungsmittel. Zahlreiche deutsche Textilhersteller produzieren wegen der relativ niedrigen Löhne dort. Insgesamt haben rund 7.000 deutsche Unternehmen aus allen Branchen Produktionsstätten in der Türkei. Beim Import in die Türkei steht Deutschland an zweiter Stelle hinter China.
Mehr Sicherheit mit IT-Lösung
KMU können sich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ihrer IHK über die aktuellen Bestimmungen im Türkei-Deutschland-Handel informieren. Bei größeren Warenvolumina und in Anbetracht der volatilen und komplexen Im- und Exportbestimmungen empfiehlt es sich jedoch, eine SaaS-IT-Lösung mit topaktueller Datenbank einzusetzen. Mit IT-Unterstützung lassen sich Lieferantenerklärungen, komplexe Ursprungsregeln und allfällige Risiken relativ einfach managen, ebenso die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer und Exportkontrollgüterlistennummer sowie Sanktionslistenprüfungen. Innovative, ausgefeilte Systeme informieren Unternehmen außerdem, welche Vorschriften bei der Ausfuhr aus Deutschland und der Einfuhr in die Türkei zu beachten, welche Dokumente notwendig und wie hoch die Zoll- und Mehrwertsteuersätze sind. Sie zeigen dem Nutzer, wo für ihn als Industrie- und Handelsunternehmen oder Logistikdienstleister Risiken bestehen. Und sie dokumentieren firmeninterne Exportkontrollen für Behördennachfragen.
Mit einer solchen Managementsoftware können Im- und Exporteure durch die Automatisierung ressourcenintensiver Schritte die Zeit für die Qualifizierung von Waren [Einholung von Lieferanteninformationen, Einhaltung der Ursprungsregeln und Analyse der Stücklisten (Bill of Material/BOM)] deutlich reduzieren. So können Verwaltungskosten gesenkt, Zölle und Transportkosten minimiert werden. Auch die Compliance wird verbessert. Da falsche oder nicht gerechtfertigte Ursprungsangaben auf präferentiellen Ursprungsnachweisen nicht nur wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben, sondern auch strafrechtliche Zollverfahren für den Exporteur und den Empfänger auslösen können, sollten Firmen alle Prozesse automatisch auditierbar dokumentieren.
Fazit
Der Export in die Türkei ist schwieriger geworden. Tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse sowie der Währungsverfall, eine hohe Inflationsrate und hohe Zinsen machen Importe aus Deutschland teuer oder noch teurer. Aufgrund der Rezession kommt es vermehrt zu Zahlungsausfällen. Mit fast 80 Millionen Einwohnern bleibt die Türkei aber ein lukrativer Markt.