Eine aktuelle Umfrage der Internationalen Handelskammer (ICC) Paris unter 251 Banken aus 91 Ländern zeigt: ECA-gedeckte Kredite stehen mit knapp 75% an der Spitze der Exportfinanzierung.

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Auch die Praxis belegt, dass viele, vor allem größere Handelsgeschäfte erst dank der Instrumentarien der staatlichen Exportkreditversicherer („Export Credit Agencies“, ECAs) gelingen, die alle maßgeblichen Industrieländer ins Leben gerufen haben. Hierzu zählen neben Euler Hermes, dem  Mandatar der Bundesrepublik Deutschland, u.a. die Schweizer SERV, die österreichische OeKB oder die finnische Finnvera, aber auch Sinosure aus der Volksrepublik China oder K-Sure aus Südkorea. Die ECAs unterstützen mit der Absicherung von politischen und wirtschaftlichen Risiken subsidiär dort, wo es Finanzierungsbedarf, aber keinen Markt für privatwirtschaftliche Kreditversicherungen gibt. Die Gründe für das Fehlen privater Angebote können in fehlenden Kapazitäten oder insgesamt schwierigen Gegebenheiten im Empfängerland liegen.  Darüber hinaus kann eine ECA-gedeckte Finanzierung sogar den entscheidenden Beitrag zum Abschluss des zugrundeliegenden Exportgeschäfts überhaupt leisten.

Russische Käufer erwarten Finanzierungsangebote

In Russland wird oft vom Exporteur neben dem eigentlichen Liefergeschäft ein Finanzierungsangebot erwartet, das über den Zuschlag mitentscheidet. Der russische Abnehmer kann so entscheiden zwischen der  Bezahlung aus eigener Liquidität, einer  lokalen Finanzierung am inländischen Markt oder einer Finanzierung aus dem Ausland. ECA-gedeckte Varianten können hierbei vor allem mit langen Laufzeiten und langfristig festgeschriebenen, attraktiven Zinsen punkten.

Alle ECAs verfolgen das wirtschaftspolitische Ziel, ihre heimische Exportwirtschaft zu fördern. Die konkrete Ausgestaltung der staatlichen Programme kann aber durchaus von einem Staat zum anderen variieren. Sofern die Staaten der OECD angehören, sorgt der sogenannte Konsensus dafür, dass weitestgehend einheitliche Grundlinien gelten, um untereinander Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Subventionierung zu vermeiden. Hierzu gehören u.a. Prämienharmonisierung und gemeinsame Ländereinstufung sowie geschäftsspezifisch das Erfordernis einer Anzahlung, eine vorgegebene Tilgungsstruktur sowie zumeist ein sogenannter Selbstbehalt, d.h. ein ungedeckter Risikoteil, der beim Antragsteller verbleibt.

Finanzierungen mit ECA-Deckung

Das ECA-Instrumentarium für Russland sei hier anhand von zwei in der Praxis der langfristigen Finanzierung klassischerweise nachgefragten Produkten skizziert.

Bei der Lieferantenkreditdeckung sichert Euler Hermes das Zahlungsziel des deutschen Exporteurs gegen den russischen Abnehmer ab. Antragsteller und Deckungsnehmer ist der Exporteur. Ergänzend bietet sich für die Produktionsphase eine Fabrikationsrisikodeckung an, welche die Kosten vor Abnahme abdeckt und insbesondere bei Spezialanfertigungen, die bei Ausfall des Abnehmers nicht oder nur unter Schwierigkeiten anderswo abzusetzen sind, sinnvoll sein kann. Die so versicherte Lieferantenkreditforderung kann der Exporteur nunmehr an eine Bank verkaufen; die Bank bekommt vom Exporteur die Hermesdeckung als Sicherheit. Der entsprechende Forfaitierungsvertrag zwischen Exporteur und Bank kann je nach Lage des Einzelfalls verschieden ausgestaltet werden. Obwohl der Exporteur seinem Partner ein Zahlungsziel eingeräumt hat, kommt er auf diese Weise in den Genuss sofortiger Liquidität und kann seine Linien bei Kreditinstituten schonen. Aus Banksicht fließen der russische Abnehmer und die ECA-Deckung in die Obligobetrachtung ein. Die Kosten der Forfaitierung kann der Exporteur über einen entsprechend kalkulierten Auftragswert oder eine Käuferzinsvereinbarung an seinen Kunden weitergeben.

Bei der Finanzkreditdeckung legt die Bank hingegen einen Kredit direkt an die ausländische Seite heraus. Als Kreditnehmer kommen in Russland grundsätzlich so-wohl Firmen als auch Banken in Betracht, welche die Kreditmittel an den Abnehmer weiterleiten. Die Finanzierung ist zweckgebunden, und die hierfür gewährte ECA-Deckung findet ihre förderpolitische Rechtfertigung in dem zugrundeliegenden Exportgeschäft. In der Praxis kommen die so ausgereichten „Besteller“ vor allem bei Vorhaben mit größeren Auftragswerten und längeren Laufzeiten, z.T. deutlich über fünf Jahre, zum Einsatz. Rahmenverträge mit russischen Banken, wie sie auch die BayernLB abgeschlossen hat, erleichtern die Einbeziehung von ­Einzelgeschäften in ein vorvereinbartes Raster.

Anforderungsbeispiele

Bei größeren Vorhaben in Russland, etwa bei Auftragswerten von mehreren 100 Mio EUR, werden Finanzierungen üblicherweise durch Bankensyndikate  aufgebracht. So war die BayernLB erst jüngst bei der Finanzierung eines Kraftwerksprojekts in Tatarstan im Interesse eines großen deutschen Exporteurs als Konsorte beteiligt.

Auf Seiten der Exportunternehmen bringt es die globale Arbeitsteilung mit sich, dass Wertschöpfung nicht nur in ihrem Heimatland stattfindet, sondern Zu- oder Unterlieferungen im Ausland „gesourct“ werden. In diesen Fällen soll, um die Deckung durch Euler Hermes zu erhalten, der ausländische Wertschöpfungsanteil

in der Regel 49% nicht übersteigen. Eine darüber hinausgehende Einzelfallprüfung ist möglich. Es kommen aber auch Deckungen durch mehrere ECAs in Betracht. Zum einen ist vorstellbar, dass von den staatlichen Exportkreditversicherern des jeweiligen Beschaffungslandes anteilige, einzelne Deckungen ausgestellt ­werden. Zum anderen kann eine ECA im Außenverhältnis gegenüber dem Exporteur/Financier das sogenannte Fronting übernehmen und im Innenverhältnis die anderen ECAs über ein Rückversicherungsabkommen in ihre Haftung einbeziehen.

Neben diesen eher kaufmännisch-finanztechnischen Details hat in den vergangenen Jahren die Aufmerksamkeit für Um-welt-, Gesundheits- und Sozialbelange spürbar zugenommen. So fordern nicht nur die ECAs, sondern auch die Complianceabteilungen der Bankencommunity in Bezug auf die zu finanzierenden Transaktionen die Einhaltung einschlägiger Weltbank- und anderer Standards. Wie viele andere Häuser, so hat sich auch die BayernLB ergänzend eigene Nachhaltigkeitsrichtlinien gegeben.

Hemmschuh Sanktionen

Zur derzeit größten Herausforderung im Russland-Geschäft hat sich das diffizile Sanktionsregime entwickelt.  Im Zuge des Konflikts um die Ukraine hat die Europäische Union bekanntlich eine Reihe von Sanktionen gegen die Russische Föderation verhängt. Hierunter fallen zum einen sektorale Maßnahmen wie ein Waffenembargo, ein Ausfuhrverbot für Dual-Use-Güter sowie für bestimmte Güter des Energiesektors, Finanzsanktionen und Personenlistungen. Die Finanzsanktionen betreffen in unterschiedlichem Ausmaß einige Unternehmen der Rüstungs- und Ölindustrie sowie einige russische Staatsbanken. Ausdrücklich ausgenommen sind nach den EU-Bestimmungen bis dato insbesondere Kredite und Darlehen, die der Finanzierung legaler Handelsgeschäfte dienen. Hierzu gehören vor allem akkreditivbasierte Finanzierungen. Aber auch ECA-Deckungen für Exportgeschäfte sind damit grundsätzlich weiterhin möglich, vorausgesetzt, die Sanktionsbestimmungen im Übrigen werden penibel beachtet.

In diesem Zusammenhang stellt die faktische Wirkung von US-Sanktionen auch auf europäische Marktteilnehmer eine große Herausforderung dar. Es ist nämlich gängige Praxis der USA, z.B. auch an Banken, die keinen Sitz in den USA haben, die Beachtung der primären und sekundären US-Embargobestimmungen zu adressieren – mit der Folge, dass diese sich der Gefahr aussetzen, mit Strafe, Geldbuße und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen belegt zu werden. Insbesondere gilt dies für die Benutzung des US-Dollar als Kreditwährung. Für zusätzliche Unsicherheit sorgt die Tatsache, dass immer wieder Erweiterungen und Fortentwicklungen des US-Sanktionsregimes in die Diskussion kommen. Eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der aus dieser komplexen Thematik entstehenden Risiken – sowohl für das Grundgeschäft als auch für eine Finanzierung – ist deshalb unerlässlich.

Praxisempfehlungen

Den Exporteuren ist  dringend zu empfehlen, sich frühzeitig, idealerweise schon vor den eigentlichen Vertragsverhandlungen, mit potentiell finanzierenden Bankpartnern und ggf. mit der betroffenen ECA in Verbindung zu setzen. Die BayernLB unterstützt hier gern mit der jahrzehntelangen Expertise ihrer Exportfinanzierungsabteilung sowie über ihre Repräsentanz Moskau. Als Fazit lässt sich festhalten, dass ECA-gedeckte Exportfinanzierungen im Russland-Geschäft in den vergangenen Jahren deutlich komplexer geworden sind, von ihrer grundlegenden Bedeutung für den Geschäftserfolg der Exportwirtschaft her jedoch nichts an Bedeutung eingebüßt haben.

helmut.mader@bayernlb.de

www.bayernlb.de

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