Das russische Bruttosozialprodukt wächst trotz internationaler Embargos. Im vergangenen Jahr nahm die Wirtschaftsleistung nach zwei Rezessionsjahren erstmals wieder zu. Auch der deutsch-russische Handel hat 2017 an Dynamik gewonnen. Die deutschen Exporte nach Russland erhöhten sich um 20,2%. Doch die deutschen Unternehmen sollten auf Rechtskonformität ihrer Lieferungen achten. Sanktionsverstöße können teuer werden.

Beitrag in der Gesamtausgabe

Reger Handel

Trotz Sanktionen ist der Russland-Handel wieder im Aufschwung. 2017 legten laut Statistischem Bundesamt sowohl die deutschen Exporte (25,9 Mrd EUR) wie auch die Importe (31,4 Mrd EUR) im Vergleich zum Vorjahr zu. Sie erreichten allerdings noch nicht die Höchstmarke von 2012. Wichtigste deutsche Güter im Export nach Russland sind Maschinen, Autos und chemische Erzeugnisse. Der russische Importüberschuss 2017 war Rohstoffen, vor allem Erdöl und Erdgas, geschuldet. Nach China ist Deutschland Russlands wichtigster Handelspartner. Auch für 2018 sieht der deutsche Außenhandel gute Absatzmöglichkeiten in Russland. Zusätzlichen Schwung soll die Fussballweltmeisterschaft im Sommer bringen.

Wirtschaftliche Erholung

Die russische Wirtschaft wuchs 2017 um rund 1,8% gegenüber dem Vorjahr. In den vergangenen Jahren hat sie eher unter dem Ölpreisverfall als unter den Sanktionen und Gegensanktionen gelitten. Liegt der Ölpreis bei über 50 USD pro Barrel, klingeln wieder die Kassen. Der Russische Rubel hat sich seit seinen Tiefstständen ebenfalls merklich erholt. Die Exportbeschränkungen im Ausland und die Importbeschränkungen in Russland haben vor allem die Landwirtschaft, aber auch andere Wirtschaftszweige gestärkt.

Sanktionsende nicht in Sicht

Trotz zuversichtlicher Stimmung sollten deutsche Exporteure die weltweiten Embargos gegen Russland und die Genehmigungspflichten weiter im Auge behalten. Insbesondere die Personen- und Organisationssanktionslisten (CFSP-Liste) unterliegen ständigen Veränderungen. Die EU hat ihre 2014 wegen des Ukraine-Konflikts verhängten Wirtschaftssanktionen gegen Russland erst kürzlich bis 31. Juli 2018 verlängert. Ein Ende ist auch dann nicht in Sicht.

Rechtsgrundlagen für die Handelsbeschränkungen sind die Verordnung (EU) Nr. 833/2014, die Berichtigung dieser Verordnung und die Verordnung (EU) Nr. 1290/2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Die EU-Sanktionen bestehen aus Finanzsanktionen gegen russische Personen, Organisationen und Unternehmen [Verordnung (EU) Nr. 269/2014 und Verordnung (EU) Nr. 208/2014], einem Waffenembargo und einem Lieferverbot für Dual-Use-Güter an sanktionierte Personen oder Organisationen (gemäß Embargoverordnung

Nr. 833/2014) sowie einem Exportverbot von Dual-Use-Gütern, die eine militärische Verwendung haben oder für einen militärischen Endverwender in Russland bestimmt sind. Ebenso ist die Ausfuhr von Gütern zur Ölförderung in der Tiefsee, zur arktischen Ölförderung und Schieferölförderung verboten. Andere Ausrüstungsgüter und Technik zur Erdölförderung sind genehmigungspflichtig. Zusätzlich gelten Beschränkungen für Lieferungen auf die Krim und nach Sewastopol sowie für Importe aus dieser Region (VO 692/2014 idgF).

Exportverbote gibt es auch für Weißrussland (Belarus). Dazu gehören ein Waffenembargo sowie Vermögens- und Reisesperren für vier Personen, die mit dem ungeklärten Verschwinden zweier Oppositionspolitiker in den Jahren 1999 und 2000 in Zusammenhang gebracht werden. Diese Sanktionen wurden am 23. Februar 2018 um ein weiteres Jahr verlängert.

Der lange Arm der USA

Firmen, die auch mit den USA Handel treiben, sind gut beraten, nicht nur die Sanktionsbestimmungen der EU, sondern auch die der USA akribisch einzuhalten. Die USA verfolgen Sanktionsverstöße von Firmen wie auch Managern nicht nur im eigenen Land, sondern weltweit, soweit US-amerikanische Produkte, Teile, Technologie etc. involviert sind.

Die US-amerikanischen Sanktionen gegen Russland betreffen neben Fertigwaren für die Rüstungsindustrie und den Energiesektor auch Veredlungsverkehre, Mustersendungen und Blaupausen. Darüber hinaus gibt es personen- und firmenbezogene Sanktionslisten, Einreiseverbote und Kontensperrungen, die sich teilweise von denen der EU unterscheiden. Als Reaktion auf die versuchte russische Beeinflussung der US-Wahlen im Jahr 2016 hat die US-Regierung Mitte März dieses Jahres zusätzliche Namen und Organisationen in ihre Sanktionslisten aufgenommen und weitere Sanktionen angekündigt.

Russische Importsanktionen

Als Reaktion auf die EU- und US-amerikanischen Sanktionen hat Russland ein Importverbot für Agrarprodukte und Lebensmittel aus der EU, den USA, Kanada, Australien und Norwegen verhängt. Darüber hinaus bestehen Einfuhrbeschränkungen für Waren aus der Ukraine, Albanien, Montenegro, Island und Liechtenstein. Das 2015 verhängte Importverbot für diverse Waren aus der Türkei wurde inzwischen wieder aufgehoben.

Rechtskonform dank IT

Angesichts der Haftungsrisiken exportierender Unternehmen und verantwortlicher Mitarbeiter sowie der weiteren Folgen für die Firmen empfiehlt sich eine strikte Einhaltung der Gesetze im Russland-Handel. Immer mehr Spediteure verlangen aufgrund der Komplexität der Sanktionsmaßnahmen und der vielen unterschiedlichen Sanktionslisten mit Personen und Unternehmen eine freiwillige Erklärung des Ausführers, in der dieser bestätigt, dass die relevanten Embargoprüfungen erfolgt sind und die aus­zuführende Ware von den restriktiven Maßnahmen nicht erfasst ist.

Um diese Prüfungen sorgfältig auszuführen, empfiehlt es sich selbst für KMUs, in eine Softwarelösung mit topaktueller Datenbank zu investieren oder eine solche als „Software as a Service“ (SaaS) zu nutzen. Diese Applikationen prüfen die Empfänger in Russland in allen relevanten Sanktionslisten (Sanktionslistenscreening). Geprüft werden müssen alle Geschäftspartner, für die Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden. Sie unterstützen die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer und Exportkontrollgüterlistennummer.

Innovative, ausgefeilte Systeme informieren Unternehmen außerdem darüber, welche Vorschriften bei der Ausfuhr aus Deutschland und der Einfuhr nach Russland zu beachten, welche Dokumente notwendig und wie hoch die Zollsätze und die Mehrwertsteuer sind. Sie zeigen dem Nutzer auch, wo für ihn als Industrie- und Handelsunternehmen oder Logistikdienstleister, insbesondere als AEO, Risiken bestehen. Und sie dokumentieren ­firmeninterne Exportkontrollen für Behördennachfragen.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, das Sanktionslistenscreening durch verschiedene andere Complianceprogramme zur Verhinderung von Geldwäsche, Bestechung, zum Datenschutz usw. zu ergänzen. Stringente Compliancestrukturen verhindern Konflikte mit Zoll-, Finanz- und anderen Behörden in Deutschland wie in Russland.

Fazit

Der Handel mit Russland wächst trotz Sanktionen. Angesichts komplexer Sanktionsvorschriften ist jedoch Vorsicht geboten. Exportierende Unternehmen sollten über ein Compliancesystem respektive Exportkontrollprogramm verfügen, das gewährleistet, dass jeder Ausfuhrvorgang in Bezug auf EU- und US-Recht überprüft wird. Oberstes Ziel sollte dabei sein, dass Exporte ohne Behinderung durchgeführt werden können und die Lieferkette nicht unterbrochen wird. Durch strukturiertes Vorgehen mit den richtigen Maßnahmen und Werkzeugen (Automatisierung) sowie menschlichen und finanziellen Ressourcen reduziert sich der Kontrollaufwand erheblich, die Transparenz in der Supply-Chain und die Compliance steigen. Die richtige Software sichert Unternehmen gegen Risiken ab und vermeidet so Verstöße gegen Regeln, Vorschriften und Gesetze.

arnemielken@amberroad.com

 

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