Der deutsche Handel mit Asien hat sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt und nimmt weiter zu. Vor allem der chinesische Markt bietet weiterhin gute Absatzchancen. Trotz schwächeren Wachstums ist China der stärkste Treiber der Weltwirtschaft. In Asien können möglicherweise Präferenzabkommen und Zollvergünstigungen in Anspruch genommen werden. Doch es lauern auch Risiken, gegen die sich Exporteure wappnen sollten, um stets rechtskonform zu handeln.

Von Kai Schwab, Sales Director Germany, Amber Road Inc.

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Um das Asien-Geschäft nachhaltig und gewinnbringend zu betreiben, sind gute Kenntnisse der vielfältigen, zum Teil sehr unterschiedlichen asiatischen Volkswirtschaften, der politischen Entwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in diesen Ländern unerlässlich. Aber auch die deutschen Ausfuhrvorschriften für die Zielmärkte sollten bekannt sein.

Beim Export nach Asien gilt zunächst der Grundsatz des freien Warenverkehrs. Allerdings unterliegt der Handel mit verschiedenen Ländern zum Schutz von außen- und sicherheitspolitischen Interessen gewissen Beschränkungen (z.B. Myanmar). Wer mit Firmen in Asien handelt, muss eigenverantwortlich sicherstellen, dass das Exportkontrollrecht und andere handelsrelevante Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.

KMUs gehen ihre internationale Expansion meist chancenorientiert an und vernachlässigen dabei die damit verbundenen Risiken. Gesetzesverstöße können aber weitreichende Folgen haben. Der Ruf eines Unternehmens ist schnell ruiniert. Märkte können verloren, Bewilligungen entzogen werden. Es kommt zu Verzögerungen bei der Ausfuhr und Zollabwicklung mit negativen Konsequenzen für Liefertermine. Dazu kommen strafrechtliche Risiken für einzelne Mitarbeiter und das Unternehmen. Es ist im wahrsten Sinne des Wortes riskant, erst dann zu agieren, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die Exportkontrolle und das Risikomanagement im Unternehmen sollten daher Chefsache sein.

Schritt für Schritt

Was genau müssen Unternehmen tun, um regelkonform zu exportieren? Erste Schritte sind eine fundierte Stammdatenaufbereitung und die Zuordnung von Zolltarif- und Exportkontroll-Güterlistennummern. In einem zweiten Schritt sollte geklärt werden, ob es sich bei der zu exportierenden Ware um ein kritisches Gut (z.B. ein Produkt mit doppeltem Verwendungszweck, Dual-Use-Güter) handelt. Dann muss untersucht werden, ob Embargos und damit Verbote oder Genehmigungspflichten für das Zielland bestehen. Anschließend sollten eine Prüfung des Endverwendungszwecks vorgenommen und ggfs. eine Ausfuhr- und Durchfuhrgenehmigung eingeholt werden. Schließlich muss ein Sanktionslistenscreening für den Endabnehmer, Zwischenhändler respektive Spediteure im Zielland durchgeführt werden. Hier ist es ratsam, neben den Sanktionslisten der EU und UNO auch die US-amerikanischen Listen zu beachten. Denn wer gegen ­personen- bzw. organisationsbezogene Sanktionslisten verstößt, läuft Gefahr, selbst auf einer der „schwarzen Listen“ zu landen.

Besondere Aufmerksamkeit sollten Firmen außerdem dem US-Reexport-Kontrollrecht schenken, denn dieses beansprucht extraterritoriale Geltung. Unternehmen, die US-Waren kaufen und weitervertreiben, in ihre Produkte einbauen oder US-Technologien verwenden, sollten daher genau prüfen, ob bei einer Lieferung zusätzlich das US-Recht beachtet werden muss.

Zu guter Letzt sollte der Exporteur respektive sein Kunde untersuchen, ob er eventuell von einem Präferenzabkommen profitieren und Zollvergünstigen in Anspruch nehmen kann.

IT-gestützt

Unternehmen, die nur wenige Außenhandelstransaktionen pro Jahr durchführen, können sich selbst oder mit Hilfe des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Überblick über die relevanten Exportvorschriften verschaffen. Je höher die Zahl der Transaktionen, umso aufwendiger werden jedoch die Suche und Kontrolle, zumal häufige Ergänzungen und Aktualisierungen die Komplexität der Exportregularien kontinuierlich steigern.

Verschiedene Softwarehäuser bieten IT-Lösungen an, die die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer und Exportkontroll-Güterlistennummer unterstützen. Nur so ist erkennbar, ob für eine Ware ­Verbote und Beschränkungen bei der Ausfuhr bestehen. Bei der Länderprüfung hilft die Software, indem Lieferungen in Embargoländer gesperrt werden und nur durch einen festgelegten Personenkreis, wie z.B. den Compliancemanager, aufgehoben werden können. Sanktionslistenprüfungen sollten in jedem Fall elektronisch durchgeführt werden; denn ein manueller Abgleich mit inzwischen über 300 Listen weltweit ist praktisch unmöglich.

Ausgefeilte Systeme informieren ein Unternehmen nicht nur, welche Vorschriften bei der Ausfuhr zu beachten, welche Dokumente notwendig sind und welche Handelsabkommen genutzt werden können. Sie zeigen dem Nutzer auch, wo für ihn als Industrie- und Handelsunternehmen oder Logistikdienstleister, insbe­sondere als AEO, Risiken bestehen. Und sie dokumentieren die firmeninternen Exportkontrollen für Behördennachfragen.  Ferner lassen sie sich in CRM-, ERP- und Logistiksysteme integrieren.

Asien-Spezialist

Speziell für den Handel aus und nach China bietet Amber Road die webbasierte On-Demand-Lösung, „China Trade Management“, an, die die Automatisierung sämtlicher Import- und Exportprozesse und deren vollständige Integration in ein globales Supply-Chain-Management ermöglicht. Komplexe und regional unterschiedliche behördliche Auflagen für Ein- und Ausfuhren sowie Veredlungsverkehre und elektronische Zollabwicklung werden lückenlos erfüllt. Die Lösung hilft außerdem, die Vorteile von Freihandelsabkommen, Freihandels- und Industriezonen sowie Freihäfen auszuschöpfen. Sie lässt sich schnell und kostengünstig implementieren und generiert sofort einen Mehrwert in Form von Prozessbeschleunigung und Zolleinsparungen.

Die Lösung wurde inzwischen auf vier weitere asiatische Länder erweitert: Indien, Südkorea, Thailand und Singapur. Amber Roads „China respektive Asia Trade Management“ ist Teil einer umfassenden Global-Trade-Management-Plattform „Trade Automation15“. Diese unterstützt Firmen beim Export und der häufig komplizierten Zollabwicklung in asiatischen Ländern. Amber Road kann hier mit seinem Know-how, seiner jahrelangen Erfahrung und guten Beziehungen zu Zollbehörden punkten.

Zum Ziel

Stets rechtskonform zu handeln, d.h., compliant zu sein, und die Exportkontrollen in den betrieblichen Alltag zu integrieren, ist keine einfache Aufgabe. Es bedarf einer stringenten Ablauforganisation, um sicherzustellen, dass Verbote, Genehmigungs- und sonstige Pflichten eingehalten werden. In fast jeder Abteilung gibt es Tätigkeiten, die zur Exportkontrolle zählen. Der Vertrieb muss wissen, welche Länder kritisch sind. Techniker müssen hinzugezogen werden, wenn es um die Klassifizierung von Gütern geht. Sachbearbeiter in der Auftragsabwicklung müssen Kunden und Dienstleister mit den Sanktionslisten abgleichen. Und der Einkauf sollte bereits bei der Rohstoff- und Komponentenbeschaffung die Klassifizierung der Ware im Blick haben. Die Mitarbeitenden müssen die geltenden Gesetze kennen, verstehen und befolgen und sich kontinuierlich über Änderungen im Außenwirtschaftsrecht informieren.

Fazit

Für den Erfolg im Asien-Export braucht es ein proaktives Vorgehen, um eine rechtskonforme Lieferfähigkeit zu gewährleisten. Reaktives Risikomanagement reicht nicht aus. International tätige Handels- und Industrieunternehmen können ihre Außenhandelsrisiken durch Prozessautomatisierung verringern. Sie können zu-dem ihre Wettbewerbsposition durch das systematische Ausschöpfen von Handelsvorteilen durch Präferenzabkommen verbessern. Je größer das Unternehmen, umso größer der Handlungsdruck.

Weitere wertvolle Informationen zum Thema China und Asien finden Sie HIER.

Kontakt: kaischwab@amberroad.com

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