In Rekordzeit, nur elf Tage nach der förmlichen Annahme des ausgeweiteten Informationstechnologie-Abkommens (ITA) durch den Rat der Europäischen Union (EU), hat die EU die ersten darin vorgesehenen Zollabsenkungen für zahlreiche IT-Produkte in den EU-Zolltarif übernommen. Schon zum 1. Juli 2016, pünktlich zum Inkrafttreten des Abkommens, werden damit auf EU-Ebene die Zölle für einen großen Teil von Hochtechnologieprodukten abgebaut.

Von Adrian Loets, LL.M., Rechtsanwalt, Graf von Westphalen

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Das im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbarte Übereinkommen über den Handel mit Waren der Informationstechnologie (ITA) wurde 1996 geschlossen und sieht einen Abbau von Einfuhrzöllen für die in den Anhängen genannten IT-Waren vor. Da der Warenkreis jedoch vergleichsweise begrenzt war, wurde das Abkommen zuletzt der gestiegenen Bedeutung von Informationstechnologie für den Welthandel nicht mehr gerecht – inzwischen machen diese Produkte ca. 7% des Welthandels aus. Nach rund sechsjährigen Verhandlungen einigten sich die Vertragsstaaten deshalb bei der 10. Ministerkonferenz im Dezember 2015 in der kenianischen Hauptstadt Nairobi auf eine deutliche Ausweitung des Warenkreises um insgesamt 200 Waren. Zum erweiterten Anwendungsbereich des ITA gehören etwa:

  • Multimediaprodukte wie DVD-Player, Smartcards, CDs, DVDs;
  • Drucker, Fotokopierer, Tintenpatronen;
  • Elektronik: Fernsehkameras, Videorekorder, digitale Autoradios,
  • Digitalempfänger;
  • Videospiele und Konsolen, Router
  • und Umschalter, Mikroskope und
  • Teleskope, Waagen und Geldwechselmaschinen, Lautsprecher, Mikrofone, Kopfhörer, Telekommunikationssatelliten;
  • medizinische Geräte, etwa Scanner, Maschinen für Tomographie, Zahnmedizin, Augenheilkunde;
  • Teile und Komponenten wie z.B. Halbleiter oder Komponenten von Fernsehern, Smartphones, Medizingeräten etc. (z.B. Laser, LED-Module, Touchscreens, Mess- und Wiegeinstrumente, Umschalter, Elektromagneten, Ver­stärker), bestimmte Chips, Luft- und Raumfahrtinstrumente;
  • Maschinenwerkzeuge zur Produktion von Leiterplatten, Halbleitern und anderen IT-Produkten.

Für deutsche Unternehmen, die gerade bei Hochtechnologieerzeugnissen besonders wettbewerbsfähig sind, bietet das Abkommen beachtliche Exportchancen. Zu den Vertragsstaaten zählen wichtige Zielländer ­deutscher Exporte wie China, Kanada, Japan, die Schweiz, Südkorea und die USA. Bislang wurden beispielsweise in China auf Videokameras bis zu 35% Einfuhrzoll ­fällig, auf Telefonfreisprechanlagen in den USA immerhin 8,5%. Weltweit werden die möglichen Zollersparnisse auf 14 bis 17 Mrd USD jährlich geschätzt.

Auf Importseite wirkt sich das erweiterte Abkommen besonders vorteilhaft bei Gütern aus, die in der EU bisher mit relativ hohen Zöllen von teils bis zu 14% belegt sind, z.B. Digitalempfänger, Videokameras und andere Waren der Unterhaltungselektronik. Allerdings sind auch einige Waren vom Zollabbau ausgeschlossen, beispielsweise bestimmte Monitore, Projektoren und Fernseher.

Auf EU-Ebene wird die erste – größte – Warengruppe mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1047 der Kommission vom 28. Juni 2016 bereits zum Tag des Inkrafttretens des ITA von Einfuhrzöllen befreit. An der schnellen Umsetzung, obwohl das Abkommen den Staaten hierzu drei Jahre Zeit gewährt, wird das besondere wirtschaftliche Interesse der EU an dem Abkommen deutlich.

Durch die Durchführungsverordnung wird der Zolltarif der EU, die Kombinierte Nomenklatur (KN), geändert. Zum einen wird in Teil I Titel I eine neue außertarifliche Abgabenbefreiung eingeführt für integrierte Schaltungen mit mehreren Komponenten (MCO). Zum anderen werden an zahlreichen Stellen des Zolltarifs in Teil II Zölle für einzelne, mit Warentarifnummer bezeichnete Waren auf null gesetzt. Für Einführer von Technologie-erzeugnissen lohnt sich also der Blick in die umfangreichen im Anhang der Durchführungsverordnung genannten Änderungen.

Die Zollbegünstigungen kommen dabei wegen des im Rahmen der WTO geltenden Meistbegünstigungsprinzips auch Waren aus Ländern zugute, die das ITA nicht unterzeichnet haben. Im weiteren Verlauf soll das Übereinkommen in drei weiteren Stufen umgesetzt werden. Jährlich, jeweils zum Juli, werden Einfuhrzölle für weitere Waren abgesenkt, so dass das Abkommen spätestens im Juli 2019 vollständig umgesetzt sein wird.

Fazit

Das Inkrafttreten des ITA ist eine gute Nachricht für Importeure wie Exporteure gleichermaßen. Gerade die starken deutschen Unternehmen im Hochtechnologiebereich können sich auf deutlich verbesserte Absatzchancen in den wichtigsten Exportzielländern einstellen.

Importeure profitieren von breiten Einfuhrzollsenkungen. Darüber hinaus ist das Abkommen auch ein wichtiger Erfolg für die WTO und den multilateralen Abbau von Zöllen und Handelsbeschränkungen. Das Abkommen macht nicht zuletzt Hoffnung auf eine Wiederbelebung der festgefahrenen „Doha-Runde“.

Möglicherweise bietet das ITA ebenfalls einen Impuls für ein baldiges Inkrafttreten des Abkommens für Handelserleichterungen (Trade Facilitation Agreement, TFA), das bereits im Dezember 2013 auf dem Bali-Gipfel vereinbart worden war und das erhebliche Vereinfachungen des internationalen Handels verspricht. Bislang haben jedoch noch nicht genügend Staaten das TFA ratifiziert.

Kontakt: a.loets@gvw.com

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