Die Coronakrise zeigt eindrucksvoll, auf welche Themen Unternehmen setzen müssen, um sich langfristig im Wettbewerb zu behaupten: Digitalisierung und Nachhaltigkeit.

Als wäre der internationale Handel durch den andauernden Handelskrieg zwischen den USA und China sowie die offenen Fragen zu den zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Großbritannien (Brexit) nicht schon gebeutelt genug: Die Coronakrise beeinträchtigt den internationalen Handel zusätzlich außerordentlich stark.

Als wir im vergangenen Jahr einen Beitrag für das Jahrbuch Außenwirtschaft zum Thema „Handel im Wandel der Zeit“ geschrieben haben, war die Coronapandemie weder vorhersehbar noch vorstellbar. Das von uns im Beitrag angesprochene Thema der Wirkung von Zöllen auf exportorientierte Unternehmen und die daraus resultierenden Empfehlungen (Verlagerung von Lieferketten, Veränderung der Wertschöpfungsketten sowie stärkere Fokussierung auf seltener bearbeitete Regionen wie z.B. Afrika) gewinnt heute vor diesem Hintergrund an Aktualität und zusätzlicher Bedeutung.

Überzeugende Wohlfahrtseffekte durch Handel

Grundsätzlich ist der Welthandel für uns ein wesentlicher Garant für die Bekämpfung von Armut, die Steigerung von Wohlstand und damit für Stabilität und Frieden. Der wirtschaftliche, kulturelle und politische Austausch wird durch den globalen Handel gefördert. Erst dieser Austausch sorgt für Vertrauen und ermöglicht Kooperationen und damit auch die Bereitschaft für Veränderung. Dies wiederum führt zu einer positiven Entwicklung von Gesellschaften und trägt zur Stärkung der ESG(Environmental, Social and Governance)-Effekte bei. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst und tragen dieser durch ein tiefes Verständnis der Bedeutung des Welthandels und eine intensive Kenntnis der von uns betreuten Märkte und Kunden Rechnung. Dies befähigt uns, auch in kritischen Phasen zielgerichtet zu handeln.

Akuter Handlungsbedarf in der Coronakrise erkannt

Zunächst galt und gilt es, auf direkte Auswirkungen der Krise zu reagieren. Dies wurde durch nationale Programme in Form von Beihilfe und Unterstützung für deutsche Unternehmen und Arbeitnehmer als Sofortmaßnahmen umgesetzt. Aufgrund der Bedeutung der Exportwirtschaft hat die Bundesregierung in der Folge diverse Sofortmaßnahmen zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft initiiert. Nicht ausschließlich, aber insbesondere beim Vertrieb kapitalintensiver Investitionsgüter im Ausland kommt es auf verfügbare, verlässliche und attraktive Finanzierungslösungen an. Gerade in unsicheren Zeiten wie diesen, die mit einer Verschlechterung von Finanzierungsbedingungen einhergehen, kommt den staatlichen Exportkreditgarantien, für die Euler Hermes im Auftrag des Bundes tätig ist, eine besondere Bedeutung zu.

Zunächst ist hervorzuheben, dass der Bund krisenbedingt seine Deckungspolitik auf kurzfristige, üblicherweise marktfähige Risiken ausgeweitet hat und insgesamt mit einer unveränderten Risikobereitschaft zur Verfügung steht. Eine Erweiterung des Deckungsumfangs wurde ebenfalls umgehend ermöglicht, indem der haushaltsrechtliche Gewährleistungsrahmen durch den Bund angehoben wurde. Weiterhin wurde ein Fünf-Punkte-Maßnahmenpaket zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft entwickelt, das Verbesserungen bei Liquiditätsausstattung, Finanzierung und Refinanzierung enthält (weitere Details: https://www.agaportal.de/news/beitraege/corona):

  1. Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten für neue Exportgeschäfte in Form einer 720-Tage-Bullet-Finanzierung (isolierte Finanzkreditdeckung), um kurzfristige Liquidität zur Verfügung zu stellen, sowie die Möglichkeit von nachträglicher Finanzierung von Geschäften auf Lieferantenkreditbasis (befristet bis 30.06.2021)
  2. Einführung einer Shopping-Line-Deckung, um den Zugang deutscher Exporteure zu Beschaffungsprogrammen bonitätsstarker Auslandskunden zu verbessern (unbefristet)
  3. Erleichterungen bei den Entgelten für Exportkreditgarantien bei erforderlichen Kreditprolongationen, bei Entgeltfälligkeiten (bis 30.06.2021) und beim Malus bei Corona-bedingten Schäden bei der Ausfuhrpauschalgewährleistung (befristet bis 31.12.2020)
  4. Verbesserte Refinanzierungsmöglichkeiten für exportfinanzierende Banken durch Einführung einer neuen Variante der Verbriefungsgarantie für die Refinanzierung bei Pfandbriefbanken und die Aufnahme von Gesprächen mit der Europäischen Kommission zur Verlängerung und Anpassung von Konditionen beim KfW-Refinanzierungsprogramm
  5. Weitere technische Verbesserungen bei den Exportkreditgarantien

Weitergehende Fragen zum Fünf-Punkte-Maßnahmenpaket haben wir in einem Interview mit Thomas Baum, Bereichsleiter Liaison Office Berlin von Euler Hermes, diskutiert. Es folgt im Anschluss an diesen Beitrag.

Neben dem Fünf-Punkte-Maßnahmenpaket gibt es mit Blick auf die Zukunft und unter Berücksichtigung der ESG-Kriterien einen ersten Ansatz des Bundes mit einer Sonderinitiative zu erneuerbaren Energien. Hier sind die Einbeziehung von 70% statt 49% ausländischer Zulieferungen möglich sowie die Einbeziehung von 30% lokaler Kosten ohne Anzahlungserfordernis. Sicher ist Klimaschutz ein wesentlicher Bestandteil von ESG, aber auch andere Bereiche der Infrastruktur wie Gesundheit und Wasserwirtschaft sollten besonders gefördert werden. Hilfreich wäre in diesem Zusammenhang die Deckung von Anzahlungsfinanzierungen bei besonders förderungswürdigen Projekten, was aber ein Umdenken bei der OECD hinsichtlich des sogenannten OECD-Konsensus voraussetzt. Daneben dürfen die sozialen Aspekte nicht vernachlässigt werden, bei denen durchaus Pragmatismus gefragt ist. Beispielsweise könnte ein sofortiger Kohleausstieg in einem Land unter sozialen Aspekten einen Effizienzsprung in der Energiegewinnung verhindern, der aber erforderlich ist, um neue Wirtschaftszweige und Arbeitsplätze zu schaffen.

Weichen stellen für deutsche Exporteure

Abgesehen vom Einfluss der eingangs erwähnten internationalen Wirtschafts- und Handelspolitik zeigt die Coronakrise eindrucksvoll, auf welche Themen Unternehmen setzen müssen, um sich langfristig im Wettbewerb zu behaupten: Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Denn es ist absehbar, dass es nach Covid-19 zu Neujustierungen in Wirtschaft und Handel kommen wird. Das deutsche Exportmodell wird auf die Probe gestellt, und die Exportwirtschaft kann zukünftig ganz anders aussehen: angefangen vom Exportgegenstand (weiterhin insbesondere Lieferung von Gütern oder eine Entwicklung hin zu mehr Dienstleistungen), über die Neuausrichtung oder gar Verkürzung von Lieferketten (wie viele, in welchen Ländern/Regionen, Übertragung von Verantwortung/Geschäftsrisiken, Regulierung), die Anbahnung und Abwicklung der Projekte im Ausland (Geschäftsreisen, Organisation, Projektmanagement) bis hin zu den Finanzierungsbedingungen (Verfügbarkeit, Förderungswürdigkeit, Wertschöpfung/nationales Interesse, Compliance/Reputation, Regulierung). Hierbei sollte die Bundesregierung nicht nur das Abfedern und Ankurbeln in Bezug auf den alten Status quo im Sinn haben, sondern vorausdenken, um deutschen Unternehmen die bestmögliche Ausgangssituation in einem sich neu findenden, internationalen Wettbewerb zu verschaffen, aber auch gleichzeitig entwicklungs- und umweltpolitische Ziele zu erreichen. Wir sind der Überzeugung, dass diese Ziele sich nicht widersprechen und über eine intelligente Verknüpfung von Maßnahmen erreicht werden können. Anhaltspunkte und Anreize dafür bietet der Instrumentenkasten der Außenwirtschaftsförderung zur Genüge:

  • Flexibilisierung des OECD-Konsensus in puncto lokale Kosten und Anzahlung
  • Erweiterung der Sonderinitiative Erneuerbare Energien auf den Bereich Gesundheit
  • Exportkreditgarantien auch für Betriebsmittelkredite nationaler Exporteure
  • Kombination von Hermes-gedeckten Darlehen und Zuschüssen der finanziellen Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (z.B. Anzahlungsfinanzierung)
  • Absenkung des Selbstbehaltes bei Afrika-Geschäft im Bereich Bildung, Gesundheit oder erneuerbare Energien
  • verstärkte Zusammenarbeit mit dem privaten Rückversicherungsmarkt

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Absicherung des Bundes ein verlässliches Instrumentarium zur Unterstützung der für Deutschland so wichtigen Exportwirtschaft auch oder gerade in einem schwierigeren Marktumfeld ist. Gleichzeitig zeigt sich, wie wichtig es ist, diese Programme flexibel anzupassen, um neuen Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden – besonders im Zeichen der Herausforderungen durch die Coronakrise.

 


Autoren

Birgitta Heinze, Leiterin Product & Structuring, International Banking, ODDO BHFBirgitta Heinze,
Leiterin Product & Structuring,
International Banking,
ODDO BHF

 


Stephan Cors, Product & Structuring, International Banking, ODDO BHFStephan Cors,
Product & Structuring,
International Banking,
ODDO BHF

 


 

Interview von ODDO BHF mit Thomas Baum, Bereichsleiter Liaison Office Berlin von Euler Hermes

Herr Baum, kann man bei dem im vergangenen Juli aufgelegten Fünf-Punkte-Maßnahmenpaket zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft in Anlehnung an den Finanzminister von einer „Export-Bazooka“ sprechen, und wie fällt Ihr Zwischenfazit in puncto Nachfrage und Wirkung der Maßnahmen aus?

Das 5-Punkte-Maßnahmenpaket ist eine bedeutende, bei weitem aber nicht die einzige Maßnahme der Bundesregierung zur Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft in dieser schwierigen Lage. Unmittelbar nach Ausbruch der Coronakrise hat die Bundesregierung den Garantierahmen für Exportkreditgarantien deutlich ausgeweitet und die Absicherungsmöglichkeiten für Lieferungen und Leistungen zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen ausgeweitet. All diese Maßnahmen zielen darauf ab, in ausreichendem Maße Absicherungsmöglichkeiten bereitzustellen, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Finanzierung von Geschäften zu erleichtern und die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken auszuweiten. Und die Maßnahmen kommen sehr gut an. Die Zahl der Anträge auf Übernahme einer Exportkreditgarantie des Bundes ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen – ein Beleg für die Relevanz und Wirksamkeit der verschiedenen Unterstützungsprogramme.


Gibt es Raum für Nachjustierungen – sowohl in Bezug auf die Wirkung der beschlossenen Maßnahmen als auch auf die Befristung einzelner Maßnahmen?

Das 5-Punkte-Maßnahmenpaket wurde in engem Austausch mit Exporteuren, Banken und Verbänden entwickelt. Entsprechend groß ist die Zustimmung zu dem Paket, das in Rekordzeit entwickelt und implementiert wurde. Dass einzelne Maßnahmen zeitlich befristet sind, hängt schlicht damit zusammen, dass sie unmittelbar mit der Coronapandemie korrespondieren. Und diese wird hoffentlich auch mal ein Ende finden. Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Shopping-Line- Deckung, sind dagegen grundlegenderer Natur, heben das Deckungsinstrument auf ein neues Level und sind daher auf Dauer angelegt. Inwieweit einzelne Maßnahmen angepasst, ausgeweitet oder gar verlängert werden, lässt sich heute nicht verlässlich sagen und hängt aus meiner persönlichen Sicht vor allem vom weiteren Verlauf der Krise ab.


Können Sie uns näher erläutern, welchen Mehrwert die Shopping-Line-Deckung bietet und welche politischen Ziele damit verknüpft werden? Gibt es bereits eine erste Shopping-Line-Deckung?

Mit der Shopping-Line-Deckung geht der Bund ganz neue Wege. Sie ist eine besondere Form der Finanzkreditdeckung und rückt bewusst den Importeur in den Fokus. Die Shopping-Line-Deckung ist ein echter Türöffner und erleichtert deutschen Exporteuren den Zugang zu Beschaffungsprogrammen bonitätsstarker Auslandskunden. Vereinfacht dargestellt, funktioniert die Shopping-Line-Deckung so: Der Bund sichert die Kreditlinie eines ausländischen Kunden ab. Dieser geht anschließend auf „Shoppingtour“ und ordert Lieferungen und Leistungen bei deutschen Exporteuren. Die Bank bündelt diese Geschäfte zu einer Kredittranche mit einem einheitlichen Rückzahlungsprofil. Diese Kredittranche wird dann auf die Hermes-gedeckte Kreditlinie angerechnet.

Die Shopping-Line-Deckung bietet den Käufern deutscher Waren eine Reihe von Vorteilen: Sie erhalten zum einen sehr frühzeitig eine Indikation zur Höhe der möglichen Kreditlinie und profitieren zum anderen von den guten Finanzierungskonditionen, die mit einer Bundesdeckung verbundenen sind.

Durch die Auftragsbündelung sinkt zudem der administrative Aufwand, mit der Folge, dass die Vergabe kleinvolumiger Aufträge nach Deutschland an Attraktivität gewinnt. Insbesondere für deutsche KMUs werden dadurch neue Absatzchancen eröffnet. Auch für exportfinanzierende Banken ergeben sich Erleichterungen, da die Dokumentation des Kreditgeschäfts erheblich vereinfacht wird.

Aktuell informieren wir Banken und ausgewählte Auslandskunden über die Shopping-Line-Deckung und die damit verbundenen Möglichkeiten. Die Gespräche zeigen: Das Interesse ist groß. Das Produkt kommt gut an. Insofern rechne ich schon sehr bald mit einem ersten Deckungsantrag.


Beschreiben Sie uns bitte die aktuelle Stimmungslage: Stellt sich aufgrund der vergangenen Monate mit sicherlich hoher Nachfrage bezüglich Neu- und Bestandsgeschäft, aber auch dem intensiven Dialog mit dem Bund eine gewisse „Coronamüdigkeit“ ein, oder sagen Sie sich: Jetzt erst recht, die (Export-)Welt braucht uns!

Von Müdigkeit kann keine Rede sein. Im Gegenteil. Alle im Team sind sich ihrer besonderen Aufgabe und Verantwortung in dieser schwierigen Zeit bewusst. Entsprechend engagiert sind sie bei der Sache.

Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ja seit jeher für exportorientierte Unternehmen ein wichtiges Element der Risikosteuerung. In Zeiten wie diesen haben sie jedoch eine noch größere Bedeutung, weil auch etablierte und solvente Kunden in Zeiten von Corona plötzlich und unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten können.

Der Export ist ein wichtiger Pfeiler unserer Wirtschaft und sichert hochwertige Arbeitsplätze in Deutschland. Geht es der Exportwirtschaft gut, geht es Deutschland gut. Der Bund und wir als Mandatar setzen alles daran, damit dies auch in Zukunft der Fall ist.


Die Coronakrise führt uns deutlich vor Augen, dass zukunftsfähige Geschäftsmodelle sich noch stärker an der Nachhaltigkeit ausrichten müssen. Welche Themen oder Prozesse gehen Sie bei Euler Hermes, aber auch im internationalen Rahmen, Stichwort OECD-Konsensus, an?

Zusammen mit den europäischen Partnern treibt die Bundesregierung die Modernisierung des OECD-Konsensus voran, und darum hat sie das Thema auch ins Zentrum der Arbeit der EU-Ratsarbeitsgruppe Exportkreditgarantien gerückt, in der Deutschland aktuell den Vorsitz hat.

Sie strebt an, mit einer grundsätzlichen Überarbeitung des „Grundgesetzes der staatlichen Exportfinanzierung“ wieder ein Level-Playing-Field unter allen Beteiligten herzustellen. Im Mittelpunkt einer Überarbeitung des Konsensus stehen die sogenannten Financial Terms and Conditions. Sie betreffen insbesondere Kernfragen wie z.B. Kreditlaufzeiten, Rückzahlungsprofile und die Höhe der Anzahlung. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Deckungsmöglichkeiten für örtliche Kosten auszuweiten. Aktuell sieht der OECD-Konsensus vor, dass max. 23 Prozent des Gesamtauftragswertes in eine Deckung einbezogen werden dürfen. Diese Regelung scheint nicht mehr zeitgemäß, da vor allem Schwellen-, Transfer- und Entwicklungsländer immer häufiger verlangen, dass Lieferungen und Leistungen vor Ort erbracht, Einheimische beschäftigt oder aber Ressourcen aus der Region verwendet werden müssen.

Andere wichtige Themen sind der Umweltschutz und die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Welchen Beitrag die Instrumente der Außenwirtschaftsförderung hier leisten können, wurde in den vergangenen Monaten auf verschiedenen Ebenen intensiv diskutiert. Wichtige Schritte sind bereits eingeleitet worden, vor allem durch den Start der Sonderinitiative für Erneuerbare Energien. Für Exportfinanzierungen in diesem Bereich gelten schon jetzt verbesserte Konditionen. Erste Ansätze für eine umfassendere Berücksichtigung von Klimaauswirkungen werden gegenwärtig in einer Pilotphase getestet, um zusammen mit allen relevanten Stakeholdern eine ausgewogene Klimastrategie für den Bereich der Exportkreditgarantien zu entwickeln.


Wie sieht der Export von morgen aus, und welche Förderinstrumente braucht die Exportwirtschaft von morgen, nach Corona?

Der Export und dessen Finanzierung ändern sich durch die Digitalisierung signifikant. In Teilen ist diese Transformation bereits in vollem Gange. Länder- und branchenübergreifend gewinnen digitalisierte Wertschöpfungsketten und Plattformlösungen an Bedeutung. Statt physischer Gütertransporte und herkömmlicher Kaufverträge rücken beim Exportgeschäft verstärkt Programmierleistungen oder Betreibermodelle wie Pay per Use, Pay per Outcome oder Pay per Performance in den Fokus. Der VDMA beispielsweise hat für seine Branche jüngst „Equipment as a Service“ als „next big Thing“ bezeichnet. Das zeigt, wohin die Reise geht.

Gleichzeitig wirft die Coronapandemie einige grundsätzliche Fragen auf. Wie geht es mit der Entwicklung des Welthandels weiter? Wie wirkt sich ein möglicherweise länger anhaltender Nachfragerückgang auf das deutsche Exportmodell aus, und wie muss Deutschland auf eine solche Entwicklung reagieren? Hat der freie, regelbasierte Welthandel überhaupt noch eine Zukunft, und inwieweit werden Lieferketten neu aufgesetzt?

Die staatliche Exportförderung muss und wird Antworten auf diese Fragen finden und sich entsprechend weiterentwickeln. Diesen Prozess mitzugestalten ist ein großes Privileg und treibt mich täglich neu an.

 


Autor

Thomas Baum, Executive, Euler Hermes Aktiengesellschaft

Thomas Baum,
Executive, Bereichsleiter Liaison Office Berlin,
Euler Hermes Aktiengesellschaft

 

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