„Ignorantia legis non excusat“ – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, lautet eine juristische Standardbegründung für eine Verurteilung trotz Unkenntnis der Strafbarkeit. Angesichts zunehmender Handelskonflikte und einer steigenden Komplexität in der internationalen Handelsgesetzgebung nimmt der Schulungsbedarf bei Mitarbeitern zu.

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Wie schafft das Management jene Rahmenbedingungen für seine Mitarbeitenden, die ihnen erlauben, den Wandel im wirtschaftlichen Umfeld und eine erfolgreiche Transformation in das digitale Zeitalter zu meistern? Erfolgreiche Unternehmen, ob klein oder groß, zeichnen sich durch eine starke Führungskultur aus, die eine systematische Weiterentwicklung der Mitarbeitenden ermöglicht, ihnen die richtige IT-Infrastruktur und Prozesslandschaft zur Verfügung stellt und ihnen einen unmittelbar erlebbaren Nutzen beschert. Dies alles motiviert sie, das Management auf der digitalen Reise in die Zukunft zu begleiten.

Wer weltweit handelt, muss eigenverantwortlich sicherstellen, dass das Exportkontrollrecht und andere handelsrelevante Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Der deutsche Zoll zeichnet sich durch eine Null-Fehler-Toleranz aus. Aber auch Behörden in anderen Ländern bestrafen Fehler gnadenlos, und damit sind hohe Kosten für das fehlbare Unternehmen und zum Teil auch das Management verbunden.

Komplexität steigt

Seit einigen Jahren steigt die Zahl tarifärer und nichttarifärer Handelshemmnisse wieder kontinuierlich. Zu den besonderen Herausforderungen zählen Konformitätsvorschriften, Exportkontrollauflagen für Dual-Use-Güter und Sanktionslisten, aber auch Veredlungsverkehre und immaterielle Dienstleistungen. Die Liste der genehmigungspflichtigen Güter bleibt zwar seit Jahren in etwa gleich. Aber gerade im Hightechsegment erfüllen immer mehr Produkte die entsprechenden Parameter. Dazu gehören unter anderem Sensoren, die das Internet der Dinge (IoT) in großen Mengen benötigt.

Sonderfall USA

Ein Dauerbrenner im Außenhandel ist das US-amerikanische Recht. Während in EU-Staaten, einschließlich Deutschlands, der Grundsatz des freien Warenverkehrs gilt, sind bewilligungsfreie Exporte aus den USA eher die Ausnahme. Zudem beansprucht das US-Exportkontrollrecht extraterritoriale Geltung. Daher kontrollieren die USA ihre Güter im Handelsverkehr auch außerhalb des eigenen Territoriums, wo auch immer sich diese in der Welt bewegen.

Das US-Exportkontrollrecht findet u.a. auch Anwendung auf Güter, die außerhalb der USA produziert werden, in denen aber US-Vorprodukte enthalten oder die das Resultat von US-Technologien, Blaupausen u.Ä. sind. Je nach Empfangsland bzw. Empfängerperson wird zum Teil bereits ab einem wertmäßigen US-Anteil von 10% ein Gut als US-Gut betrachtet und entsprechend durch US-Recht kontrolliert. Das US-Recht folgt sozusagen der Ware. Damit müssen US-Regularien auch von Unternehmen beachtet werden, die sich nicht in den USA befinden, aber direkt oder indirekt mit US-Produkten zu tun haben. Vor diesem Hintergrund sollten Unternehmen ihre gesamte länderübergreifende Wertschöpfungskette auf die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben ausrichten.

Die De-minimis-Regel gilt nur bei (Re-)Exporten von Dual-Use-Gütern. Für Rüstungsgüter oder Luft- und Weltraumtechnologie, die nicht durch die EAR (Export Administration Regulations), sondern durch ITAR (International Traffic in Arms Regulations) kontrolliert werden, genügt bereits der Einbau einer einzigen ITAR-kontrollierten Komponente, um das Gesamtgut der Kontrolle der ITAR zu unterwerfen (sog. See-through-Rule).

Im US-Recht können Sanktionen nicht nur Länder, sondern auch Organisationen oder einzelne Personen betreffen. Die US-Behörden pflegen eine Vielzahl von Sanktionslisten, die genau beachtet werden sollten. Wenn Kundenunternehmen, Lieferanten oder Geschäftspartner in diesen Listen aufgeführt sind, besteht ent­weder eine Pflicht zur Meldung an die US-Behörde, eine Bewilligungspflicht oder sogar ein Verbot des Geschäfts.

Das US-Exportrecht gilt unter Umständen auch, wenn ein Unternehmen Standorte oder Beteiligungen in den USA unterhält, wenn ein US-Unternehmen an der Gesellschaft beteiligt ist oder wenn ein Unternehmen US-Staatsbürger oder auch nur Inhaber einer US-Greencard beschäftigt. So kann z.B. ein Vortrag im Ausland über bestimmte wissenschaftliche Erkenntnisse durch einen US-amerikanischen Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens eine Exportlizenz benötigen (Deemed Export), ebenso das Ausstellen eines Produkts im Rahmen einer Messe außerhalb Deutschlands. Auch der grenzüberschreitende Versand von Produktbeschreibungen oder die Information eines ausländischen Staatsangehörigen über Merkmale des Produkts können einen Export nach US-Recht darstellen. Die Verpflichtungen betreffen auch deutsche Unternehmen, die lediglich Produkte und Dienstleistungen in andere EU-Länder verbringen.

Besondere Regeln sind ebenfalls bei den internen Abläufen innerhalb exportierender Unternehmen zu beachten. Unter anderem müssen bei der Produktion bestimmter in den USA gelisteter Güter besondere Sicherheitsstandards bezüglich Zutritt, Organisation und Auswahl der Mitarbeitenden beachtet werden.

Schulung tut not

Da Trade-Compliance für Firmen Voraussetzung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, aber kein messbarer Wettbewerbsvorteil ist, geht es bei der Erfüllung der Vorschriften um hohe Effizienz zu angemessenen Kosten. Neben klassischen Maßnahmen wie Standardisierung, Automatisierung und Protokollierung (IT- Infrastruktur und -Prozesslandschaft) braucht es vor allem den gesunden Menschenverstand. Voraussetzungen sind Wissen und Erfahrung. Dafür sollten die Unternehmen in Schulungen, Auffrischungskurse und eine generelle Sensibilisierung aller Mitarbeitenden, auch in nicht direkt zuständigen Abteilungen, investieren.

Zahlreiche Firmen, Institutionen und Verbände bieten in Deutschland solche Schulungen an. Dazu gehört auch das international tätige amerikanische Softwarehaus Amber Road. Es kann dabei auf seine Erfahrung in der Zusammenarbeit mit global tätigen Unternehmen und seine topaktuelle Handelsdatenbank zurückgreifen. Die Global Trade Academy von Amber Road bietet umfassende Schulungen in Form von Präsenz- und Online-seminaren für Führungs- und Fachkräfte zu Themen des internationalen Handels an. Außenhandelsmanagement, Supply-Chain-Management, Import- und Exportkontrollen, Zollabwicklung, zoll- und umsatzoptimierte Lieferprozesse im Außenhandel, Freihandelsabkommen, Präferenzabwicklung, Trade-Compliance-Management und globales Logistikmanagement gehören zum breitgefächerten Angebot. Eine Spezialität ist das US-amerikanische Handelsrecht mit seinen vielen Stolperfallen. Die Lernplattform „Learning Management System“ (LMS) gewährt außerdem Zugriff auf eine Bibliothek mit bereits abgehaltenen Onlineseminaren zum Themenzyklus Handelsrecht Im- und Export.

Fazit

Eine kontinuierliche Schulung der Mitarbeitenden stellt sicher, dass diese immer auf dem neusten Stand sind, um mögliche Complianceprobleme rechtzeitig zu erkennen, ggfs. zu beheben respektive das Compliancemanagement anzupassen. Dabei empfiehlt sich ein holistischer Ansatz. Mitarbeitende verschiedenster Abteilungen – Export/Import, Supply-Chain-Management, Transport/Logistik, Verzollung, Compliancemanagement und Financial Controlling – sollten in die ­Schulungen miteinbezogen und für die Thematik sensibilisiert werden. Rechtskonformität ist Voraussetzung für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg im Außenhandel.

arnemielken@amberroad.com

www.amberroad.de

 

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