Die Exportverantwortlichen im deutschen Mittelstand bereiten sich auf ein weiteres turbulentes Jahr vor. Nicht nur neue Zollschranken in den USA und Großbritannien stehen auf der Liste der anstehenden Themen für 2019. Auch die Neufassung der EU-Dual-Use-Verordnung birgt einige Punkte, die im internen Kontrollprozess neue Prüferfordernisse bedeuten können.

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Einen kompakten Überblick über die aktuellen Themen in Zoll und Exportkontrolle bietet das Zollforum Baden-Württemberg der IHK Exportakademie am 28. November 2018 in Ulm. Die Inhalte ähneln dem Zollforum auf der Global Connect, über das wir in Ausgabe 6/2018 des ExportManagers (Link) berichteten. Nach einem Blick auf den Unionszollkodex und die zollrechtlichen Vereinfachungen stehen die aktuelle Entwicklung der US-Sanktionen gegen den Iran und das neue chinesische Exportkontrollgesetz auf dem Programm. Darüber hinaus sind die Konsequenzen des Brexits für den Warenverkehr und das Freihandelsabkommen mit Japan Gegenstand der Veranstaltung.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt am 6. Dezember 2018 in seinem jährlichen Informationstag Exportkontrolle einen Überblick über den Stand der Novellierung der EU-Dual-Use-Verordnung und die aktuellen Entwicklungen in den Regimen, Güterlisten und Verfahren. Weitere Schwerpunkte sind die Technologiekontrolle sowie die Embargos gegen Russland und den Iran. Die Veranstaltung in Frankfurt am Main ist leider ausgebucht, doch wir berichten über die wesentlichen Ergebnisse.

Internationale Perspektive zum Jahresbeginn

Ähnliche Themenstellungen bietet das Update Exportkontrolle der AWA Außenwirtschaftsakademie am 23. Januar 2019 in Frankfurt am Main. Nach einem Blick auf den Brexit aus Sicht der Exportkontrolle und die aktuelle Regelung für Rüstungsexporte folgt ein Update zu Allgemeingenehmigungen. Die weiteren Programmpunkte widmen sich dem Ausführerbegriff des UZK, der Novellierung der EU-Dual-Use-Verordnung sowie dem aktuellen Sanktionsrecht.

In den zwei Tagen davor findet an gleicher Stelle das Update on U.S. Dual-Use Export Controls and Sanctions statt, zu dem die AWA u.a. Vertreter der zuständigen US-Behörden BIS und OFAC eingeladen hat. Die AWA organisiert zudem am 21. und 22. Februar 2019 eine Außenwirtschaftskonferenz in Münster, die neben UZK und Brexit auch die EU-Dual-Use-Verordnung und die Reform des chinesischen Exportkontrollrechts diskutiert. Als Referent zum Brexit aus zollrechtlicher Sicht tritt unser Autor Arne Mielken von Amber Road auf.

Leitveranstaltung zur Exportkontrolle im März

Der 13. Exportkontrolltag des BAFA und des Zentrums für Außenwirtschaftsrecht an der Universität Münster findet vom 6. bis 8. März 2019 in Berlin statt. Der Titel „Notwendigkeiten und Risiken der Exportkontrolle“ weist bereits auf den Zwiespalt hin, in dem sich die Politik in Bezug auf die Instrumentalisierung der Exportkontrolle als politisches Druckmittel befindet. Nach dem Politikforum zu Entwicklungen im Außenhandel, zu Exportkontrolle und Finanzsektor sowie zu den Risiken und Gefahren der Proliferation blickt das anschließende Diskussionsforum in die Zukunft der Kontrolle des Außenhandels in Europa and beyond. Dabei werden die Länder Großbritannien, Schweden, Italien, Frankreich und Deutschland betrachtet. Am Folgetag stehen zwei Praxisforen auf dem Programm, die die Novelle der EU-Dual-Use-Verordnung sowie Bereitstellungsverbote und Compliancepflichten zum Thema haben.

Reichhaltiges Seminarangebot

Während die größeren Veranstaltungen zu Zoll und Exportkontrolle einen Überblick über die aktuellen Themen sowie eine gute Möglichkeit zur Vernetzung ­bieten, vertiefen Seminare im kleinen Kreis die Fachkenntnis und decken sehr konkret den im Tagesgeschäft auftretenden Fortbildungsbedarf. Neben der schon erwähnten AWA bietet die Hamburger Zollakademie (Link) regelmäßig Schulungen zu den Themen Zoll, Exportkontrolle, Umsatz- und Verbrauchsteuern. Ein bundesweites Angebot zu den Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bieten die Industrie- und Handelskammern im ersten Quartal 2019. In Frankfurt am Main findet das unentgeltliche Up-date „What’s New? Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2018/2019“ (Link) am 12. Februar 2019 statt.

Veranstaltungsreihen für Exportverantwortliche organisieren auch der Bundesanzeiger-Verlag und die Akademie Herkert  im ersten Quartal 2019 in mehreren deutschen Städten. Die Jahrestagung Zoll und Außenwirtschaft des Bundesanzeiger-Verlags greift vom 22. bis 31. Januar 2019 die Themen Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen, Zoll und Umsatzsteuer auf. Die Jahrestagung Zoll und Export der Akademie Herkert bietet vom 30. Januar bis 14. Februar 2019 Informationen zu Ausfuhrverfahren, Einfuhrverfahren, Warenursprung und Präferenzen, Exportkontrolle sowie Umsatzsteuer.

gunther.schilling@frankfurt-bm.com

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