Der Wiederaufbau des kriegsgeschädigten Staates hat bereits begonnen. Ausländische Investitionen, die etwa in sog. Industrieparks fließen, sind u.a. steuerlich begünstigt. Auch in der Landwirtschaft und der Digitalbranche gibt es umfangreiche Förderprogramme. Was hierbei zu beachten ist.

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Die Mitglieder von Industrieparks haben für einen Zeitraum von zehn Jahren Anspruch auf Befreiung von der Körperschaftsteuer. Das betrifft insb. Aktivitäten in der Verarbeitungsindustrie – wie z.B. die Herstellung von Lebensmitteln, alkoholfreien Getränken, (Mineral-)Wasser, die Textilindustrie, die Produktion von Bekleidung, Leder, Lederwaren und anderen Materialien, die Holzverarbeitung sowie die Erzeugung von Holzund Korkprodukten (außer Möbeln), Stroh und pflanzlichen Materialien für die Weberei sowie von Papier und Papierprodukten.

Die Sammlung, Behandlung, Entsorgung und Rückgewinnung von Abfällen, die Rückgewinnung von Stoffen sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erhalten die gleiche Begünstigung. Nicht von der Körperschaftsteuer befreit sind hingegen die Herstellung von Gusseisen, Stahl und Eisenlegierungen, die Produktion von verbrauchsteuerpflichtigen Waren – mit Ausnahme der Anfertigung von Autos, Autokarosserien, Anhängern und Sattelanhängern, Motorrädern, Fahrzeugen für die Beförderung von zehn oder mehr Personen und Fahrzeugen für die Frachtbeförderung – sowie die Abfallbeseitigung.

Welche Bedingungen für die Körperschaftsteuer-Befreiung erfüllt sein müssen

Um tatsächlich von der Körperschaftsteuer befreit zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Der Steuerpflichtige behält für mindestens zehn Jahre den Status eines Industrieparkmitglieds in der Ukraine.
• Der Steuerpflichtige ist während des Zehn-Jahres-Zeitraums ausschließlich in dem entsprechenden Geschäftsfeld und innerhalb der Grenzen des Industrieparks tätig.
• Während dieser Zeitdauer werden keine Dividenden oder ähnliche Zahlungen an Inhaber von Gesellschaftsrechten ausgeschüttet.
• Der Industriepark ist in das Register der ukrainischen Industrieparks eingetragen.

Doch auch wenn ein Unternehmen alle diese Bedingungen erfüllt, gibt es Ausnahmen von den Steuerbefreiungen. Nicht unter die Regelung fallen demnach:

• Unternehmen mit einem Stammkapital-Anteil von juristischen Personen, die Glücksspielveranstalter sind oder als solche auftreten
• Gesellschaften, die einen Stammkapital-Anteil von juristischen Personen haben, die in Offshore-Zonen registriert sind
(wenn sie in der vom ukrainischen Ministerkabinett erstellten Liste aufgeführt sind)
• Gesellschaften, an deren Stammkapital juristische Personen beteiligt sind, die in Ländern registriert sind, die auf der FATF-Liste (Financial Action Task Force) der nicht-kooperativen Länder im Bereich der Geldwäschebekämpfung stehen

Sofern ein Mitglied eines ukrainischen Industrieparks das Recht auf Befreiung von der Körperschaftsteuer in Anspruch genommen hat, muss die Summe der eingesparten Körperschaftsteuer für die Entwicklung seiner Aktivitäten innerhalb des Parks verwendet werden – und zwar bis spätestens zum 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres.

Ausrüstungsgegenstände, die von Unternehmen der Industrieparks in die Ukraine importiert werden, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Ausrüstungen und ihre Bestandteile dürfen nicht länger als drei Jahre vor der Einfuhr hergestellt worden sein und zuvor nicht anderweitig benutzt worden sein. Außerdem dürfen diese Anschaffungen nur in den angegebenen Bereichen verwendet werden, also in der verarbeitenden Industrie sowie der Abfallsammlung, -behandlung, -entsorgung und -rückgewinnung usw. Die Einfuhren von Ausrüstungsgegenständen und Bauteilen zur Herstellung bestimmter verbrauchsteuerpflichtiger Waren, zur Abfallbeseitigung und für einige andere Tätigkeiten sind hingegen nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Die steuerlich begünstigten Güter dürfen ausschließlich im Industriepark verwendet werden und während eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt ihrer Einfuhr in das Zollgebiet der Ukraine nicht vermietet, verpachtet sowie von Dritten zu anderen Bedingungen genutzt oder veräußert werden. Die lokalen Behörden haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Grundsteuer und Pachtpreise zu reduzieren oder die Grundsteuer komplett zu erlassen. Dies gilt für Grundstücke, die innerhalb des Industrieparks liegen.

Weniger Einfuhrzoll für bestimmte Warenkategorien

Auch beim Einfuhrzoll gibt es für bestimmte Warenkategorien, die von Mitgliedern der Industrieparks importiert werden, Nachlässe. Diese Waren dürfen nicht länger als drei Jahre vor der Einfuhr in die Ukraine hergestellt und noch nicht anderweitig eingesetzt worden sein. Die begünstigten Warengruppen dürfen aus- schließlich für den Eigengebrauch im jeweiligen Industriepark eingeführt werden.

Das Recht auf Veräußerung, Vermietung, Verpachtung oder ein anderes Nutzungsrecht an Dritte ist während eines Zeitraums von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Gütereinfuhr in das Zollgebiet der Ukraine untersagt. Die Waren dürfen auch nicht aus einem Land stammen, das nach ukrainischem Recht als Besatzer- oder Aggressorstaat gilt. Von dort und aus einem vorübergehend besetzten Gebiet der Ukraine dürfen die Waren nicht eingeführt werden.

Registrierung neuer Unternehmen zeigt dynamische Entwicklung

Trotz des Kriegs haben sich die Unternehmen des Landes teilweise an die neuen Umstände angepasst und eine Zukunftsstrategie ausgearbeitet. Das Prozedere, um Unternehmen aus den vom Krieg zer störten Regionen zu verlagern, ermöglichte in vielen Branchen die Aufrechterhaltung der Produktion. Etwa ein Dreivierteljahr nach Kriegsbeginn zeigt die Registrierung neuer Unternehmen eine dynamische Entwicklung.

Regierungsprogramme und -initiativen in Verbindung mit einer beispiellosen globalen finanziellen Unterstützung haben die Voraussetzungen geschaffen, um neue Unternehmen zu gründen und bestehende Betriebe erfolgreich fortzuführen. Die Invasion der Russischen Föderation hat die Landkarte der wichtigsten Wirtschaftssektoren der Ukraine allerdings komplett neu gezeichnet. So wurde bspw. der Agrarsektor auf die Produktion von Erdölprodukten und den Export von Pflanzenöl umgestellt. Das Baugewerbe wird für die Wiederherstellung der beschädigten Infrastruktur immer wichtiger.

Die begrenzten Möglichkeiten des Warenexports auf dem Seeweg machen den Aufbau und die Entwicklung alternativer Logistikrouten erforderlich. Zu den aussichtsreichsten Geschäftsfeldern gehören daher das Baugewerbe, die Lagerung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte, die Logistik sowie die Herstellung von militärischen Gütern. Die Ukraine bietet auch hier eine Reihe von Vergünstigungen für Investoren, die an Projekten von beträchtlichem Umfang beteiligt sind. So haben landwirtschaftliche Erzeuger die Möglichkeit, im Rahmen des „5 bis 7 bis 9%“-Programms einen Kredit von bis zu 60 Mio ukrainischen UAH (entspricht ca. 1,7 Mio EUR) zu einem Zinssatz von 0% für die Dauer des Kriegsrechts zu erhalten. Die Laufzeit eines Kredits im Rahmen des „5 bis 7 bis 9%“-Programms hängt vom Verwendungszweck ab.

Kapitalentnahmesteuer von 9%

Die digitale Wirtschaftszone, die sog. Diia.City, kombiniert günstige Steuerbedingungen mit Instrumenten, die es Betrieben ermöglichen, eine transparente Unternehmensstruktur aufzubauen, ausländische Investitionen leichter anzuziehen und zusätzliche Mechanismen zum Schutz immaterieller Vermögenswerte zu nutzen.

Die Sonderregelung für die Körperschaftsteuer bietet einem in der Diia.City ansässigen Unternehmen die Option, anstatt der allgemein zu zahlenden Körperschaftsteuer von 18% eine Kapitalentnahme-steuer von 9% zu wählen. Einkommen natürlicher Personen in Form von Dividenden werden nicht besteuert, wenn sie von einem in der Diia.City ansässigen Unternehmen stammen, von dem innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren keine Dividenden ausgeschüttet wurden. Für die Diia.City gibt es zudem noch weitere Investitions- und Entwicklungsinstrumente.

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