Trotz eines Rückgangs der deutschen Exporte um 17% verzeichnete der Bund im Rahmen der Ausfuhrgewährleistungen ein ­Rekorddeckungsvolumen von 22,4 Mrd Euro. Auch die Banken registrieren eine stärkere Nachfrage nach langfristigen Finanzierungen für Exportgeschäfte. Um sich gegenüber den internationalen Wettbewerbern durchsetzen zu können, ist das Angebot einer begleitenden bedarfsgerechten Finanzierung für den deutschen Exporteur ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.

Von Anja Kulhawy, Director Export & ECA Finance, NORD/LB

Neben der Qualität und dem Preis der Güter gewinnt die Gewährung von attraktiven Zahlungszielen für die deutschen Exporteure wieder eine größere Bedeutung, um im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben und Lieferaufträge für sich zu gewinnen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten ist es den ausländischen Bestellern oft nicht möglich, lokale langfristige Finanzierungen zu erhalten oder nur zu hohen Konditionen und kurzen Laufzeiten. Der Bedarf der Importeure an Finanzierungen mit längeren Zahlungszielen steigt.

Neben der Forfaitierung, dem regresslosen Ankauf von Auslandsforderungen, ist der Hermes-gedeckte Bestellerkredit ein häufig gewähltes Finanzierungsinstrument im internationalen Investitions- und Anlagengeschäft. Eine entsprechende Bonität vorausgesetzt, vergibt die NORD/LB einen Kredit an den ausländischen Besteller (Importeur) oder alternativ an dessen Hausbank. Die Auszahlung leistet die Bank direkt an den deutschen Exporteur, der somit die Bezahlung seiner Lieferungen und Leistungen ohne Umweg über den ausländischen Abnehmer bekommt. Wie kann der Exporteur den Zeitpunkt der Zahlung bestimmen? Durch Vorlage von vorher vereinbarten Auszahlungsdokumenten und den Nachweis über die Lieferung der Güter erfolgt die Auszahlung unmittelbar auf das Konto des Exporteurs. Vertragswährung kann der Euro oder jede andere frei konvertierbare Währung sein.

Zur Absicherung der wirtschaftlichen und politischen Risiken unter dem Bestellerkredit beantragen wir als finanzierende Bank bei der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG, Mandatar des Bundes, eine Finanzkreditdeckung – üblicherweise sichert der Bund 95% der Risiken ab. Das Risiko aus dem 5%igen Selbstbehalt aus der Finanzkreditdeckung verbleibt bei der NORD/LB. In Deckung genommen und über einen Bestellerkredit finanziert werden in der Regel 85% des Auftragswertes – die Anzahlung von mind. 15% wird vom Bund nicht abgesichert. Die Laufzeit des Bestellerkredites wird in der Regel durch die Laufzeit der Finanzkreditdeckung bestimmt.

Die Vorteile für den Exporteur liegen auf der Hand: Die eigenen Kreditlinien werden nicht belastet und damit Bilanz- und Liquiditätskennziffern optimiert. Mit der zweckgebundenen Auszahlung direkt an den Exporteur ist sichergestellt, dass der Exporteur zeitnah für seine Lieferungen und Leistungen bezahlt wird. Der Exporteur hat kein Zahlungsrisiko und bekommt seine Liquidität sofort bei Lieferung, damit wird das Liefergeschäft für den Exporteur zu einem Bargeschäft.

Der Importeur hingegen erhält ein langfristiges Zahlungsziel und damit eine bedarfsgerechte und kostengünstige Refinanzierung seiner Investition. Da der Bestellerkredit sowohl die Interessenlage des Exporteurs als auch die des Importeurs berücksichtigt, stellt er eine optimale Finanzierungsform für alle Beteiligten dar. Ergänzend sei noch erwähnt, dass unter einem Bestellerkredit auch lokale Kosten, Hermes-Prämien und Bauzeitzinsen finanziert werden können.

Je früher wir als finanzierende Bank in die Liefervertrags- und Finanzierungsverhandlungen involviert werden, desto schneller und bedarfsgerechter ist eine Strukturierung der Finanzierung möglich. Die NORD/LB steht ihren Firmenkunden von Anfang an zur Seite – bereits bei Geschäftsanbahnung stellen wir ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept zur Verfügung und beraten unsere Kunden über alle Absicherungs- und Finanzierungsmöglichkeiten. In Kooperation mit unseren weltweit tätigen Exportfinanzierungsteams führen wir – gemeinsam mit dem Exporteur – die Vertragsverhandlungen vor Ort.

Als Gesellschafter der AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH (AKA) können wir Bestellerkredite auch in Kooperation mit der AKA unter deren Rahmenverträge darstellen. In den Rahmenverträgen ­werden alle grundsätzlichen Regelungen für die Finanzierung von potentiellen Auslandsgeschäften getroffen – alle konkreten Liefergeschäfte können dann schnell und unkompliziert über Einzel­kreditverträge unter diesen Rahmenverträgen eingebracht werden. Dies bietet sich insbesondere bei kleineren Auftragswerten an.

Auch wenn der Hermes-gedeckte Bestellerkredit zwischen uns als finanzierender Bank und dem Importeur als Kreditnehmer abgeschlossen wird, verbleibt die Verantwortung für einen wesentlichen Teil beim Exporteur: die vertragsgemäße Lieferung, Durchführung und After-Sales-Begleitung des Grundgeschäftes. Denn während wir als Bank der kompetente Partner für die Finanzierung sind, ist der Exporteur für die vertragsgemäße Erfüllung des Liefergeschäftes verantwortlich.

Wie wir aus vielen Fällen wissen, führen Probleme im Grundgeschäft häufig zu negativen Auswirkungen auf den Bestellerkredit. So kann es beispielsweise vorkommen, dass Zinszahlungen unter dem Bestellerkredit vom Importeur zurückbehalten werden, da die vom Exporteur vertraglich zugesicherten Ersatzteile nicht geliefert wurden.

Die Mitwirkungs- und Informations­pflichten des Exporteurs sind in der sogenannten Exporteurgarantie oder Exporteurerklärung, einer Willenserklärung an die finanzierende Bank, geregelt. Der Exporteur bestätigt in dieser Erklärung, dass er keine unrichtigen Angaben über das zugrundeliegende Liefergeschäft gemacht hat, die unter Umständen zu Störungen unter dem Kreditvertrag und letztendlich auch zum Verlust der Hermes-Deckung führen können. Ferner werden in die Exporteurgarantie auch Eventualverpflichtungen des Exporteurs aufgenommen: wie z.B. Zahlung von ­Risiko- und Schattenprämien, Verzugszinshaftung, Zahlung der Hermes-Prämie.

Auch gegenüber dem Bund, als Verpflichtetem unter der Finanzkreditdeckung, steht der Exporteur in der Verantwortung, sein Liefergeschäft vertragsgemäß zu erfüllen. Im Rahmen einer Verpflichtungserklärung bestätigt der Exporteur, dass er den Bund von seiner Haftung zur Entschädigung freistellt, wenn es zu Zahlungsproblemen unter dem Bestellerkredit kommt, die auf Mängel im Grundgeschäft zurückzuführen sind.

Zudem ist auch die Erklärung zur Korruptionsprävention im Rahmen der Exportkreditgarantien des Bundes eine wichtige Maßnahme, um im Rahmen der Deckung von Bestellerkrediten sicherzustellen, dass der Abschluss des Liefervertrages nicht durch eine strafbare Handlung eines Mitarbeiters oder einer anderen durch den Exporteur beauftragten Person herbeigeführt worden ist.

Irrtümlicherweise wird häufig angenommen, dass der Bestellerkredit ein Finanzierungsgeschäft allein zwischen dem ausländischen Importeur und der finanzierenden Bank sei. Die Basis eines jeden Bestellerkredites ist jedoch ein gut strukturiertes, optimal durchgeführtes und verbindlich begleitetes Grundgeschäft. Der Exporteur spielt damit eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Umsetzung des Bestellerkredites.

Kontakt: anja.kulhawy[at]nordlb.de

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