Auf dem Exportkontrolltag ging es v.a. um das Thema Rüstungsexporte und die Frage der Kontrollrechte des Parlaments. Zugleich wurde dort ein Buch vorgestellt, dass einerseits die Geschichte der neun bisherigen Exportkontrolltage repräsentiert und zum anderen eine Bestandsaufnahme zum Exportkontrollrecht darstellt. Sämtliche Anwaltskanzleien, die Strategische Partner beim „ExportManager“ sind, haben an diesem Buch mitgeschrieben.

Von PD Dr. Harald Hohmann, Rechtsanwalt, Hohmann Rechtsanwälte

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Das Buch

Mit dem Buch Ehlers/Wolffgang (Hrsg.), Recht der Exportkontrolle: Bestandsaufnahme und Perspektiven (Schriften zum Außenwirtschaftsrecht), Frankfurt/Main 2015 wurde ein wichtiges Buch vorgelegt, das eine gelungene Bestandsaufnahme zum Exportkontrollrecht darstellt. Es repräsentiert die Geschichte der bisherigen neun Exportkontrolltage, weil als Autoren nur ständige Teilnehmer an den Exportkontrolltagen eingeladen wurden. Die Autoren sind v.a. Mitarbeiter staatlicher Institutionen (BAFA, BMWi, Universität etc.), Wirtschaftsvertreter und Exportanwälte.

Das Buch ist zugleich eine Festschrift zum 65. Geburtstag des BAFA-Präsidenten Arnold Wallraff. Sehr lesenswert ist bereits der erste Beitrag, der zur Geschichte der Exportkontrolltage und Außenwirtschaftsrechtstage mit interessanten Details referiert (Dirk Ehlers, Uni Münster). Nachfolgend findet sich eine subjektive Auswahl aus den Beiträgen.

Bestandsaufnahme Teil 1 (Kapitel 1 und 2: Allgemeine und internationale Aspekte)

Der Leser kann sich selber ein Bild davon machen, ob die Reform des deutschen Außenwirtschaftsrechts zu einem vereinfachten und transparenten Rechtsgebiet geführt hat (so Katharina Kollmann, BMWi). In etwa den Gegenpol hierzu bilden zwei Wirtschaftsvertreter von der ZF Friedrichshafen AG: Zumindest dann, wenn man die ständig geänderten, kaum verständlichen Normen der EU-Embargos sowie die Strafvorschriften mit ihrer Verweisungstechnik hinzunimmt, sei die heutige Rechtslage auch für juristische Experten sehr unübersichtlich, was zu einer unnötigen Belastung führe (so der Beitrag von Kerstin Hahn/Christopher Grefe).

Wer an einer rechtsvergleichenden Betrachtung zur deutschen Vorschrift § 22 Abs. 4 AWG (freiwillige Selbstanzeige mit Strafbefreiung) interessiert ist, wird auf den Aufsatz zur entsprechenden österreichischen Vorschrift verwiesen (Anwälte Ulrich Schrömbges/Jöran Gesinn). Der u.E. beste Beitrag zu den internationalen Aspekten der Exportkontrolle resümiert die völkerrechtlichen Grenzen extraterritorialer Wirtschaftssanktionen der USA (Autor: Thilo Rensmann, Uni Dresden). Sein Fazit: Die pragmatische Strategie der EU, die völkerrechtlichen Bedenken gegen die Extraterritorialität der US-Sanktionen zur Seite zu schieben, bedeute, dass sie durch ihre Toleranz bald das Recht verliere, hierzu noch die Rüge der Völkerrechtswidrigkeit vorzubringen.

Bestandsaufnahme Teil 2 (Kapitel 3: Verfahren, Verbote, ­Sanktionen, Rechtsschutz)

Lesenswert sind hier die zwei Beiträge zum mittelbaren Bereitstellungsverbot (RA Gerd Schwendinger, RA Harald Hohmann), die hier in etwa zu gleichen Ergebnissen kommen, sowie ein inhaltlich damit im Zusammenhang stehender Beitrag (RA Tobias Schöppner), der noch deutlicher den Eingriff in die Außenwirtschaftsfreiheit beleuchtet. Alle drei Autoren haben Bedenken gegen die mittelbare Bereitstellung und engen diese auf unterschiedlichen Wegen etwas ein.

Sehr gut recherchiert ist ein Aufsatz zur Bedeutung der Voranfrage (Anwälte Niels Harnischmacher/Talke Ovie): Der positive Voranfragebescheid sei eine Zusicherung, so dass im Rahmen von § 38 Abs. 3 VwVfG ein sehr weitgehender Vertrauensschutz bestehe. Ebenfalls wichtig ist ein Aufsatz aus dem BAFA-Grundsatzreferat zum ­weiten Beurteilungsspielraum bei Verwaltungsentscheidungen zu auswärtigen Beziehungen (Thomas Barowski/Mirjam Kochendörfer/Alexa List): Verdienstvollerweise wird hierzu die aktuelle Rechtsprechung vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und vom Verwaltungsgerichtshof Kassel gut dargestellt.

Sehr lesenswert ist auch ein Beitrag zu Nullbescheiden im Embargorecht: RA Lothar Harings kommt hier zu dem Ergebnis, dass dieser Bescheid zwar einerseits ein wichtiges Instrument der Rechtssicherheit sei, er aber andererseits nicht vom Zoll verlangt werden dürfe. Das Kapitel wird abgerundet durch Aufsätze zu „subjektiven Elementen im Außenwirtschaftsstrafrecht“ (Stephan Morweiser, Bundesgerichtshof), zur Geltung des EU-Embargorechts für Tochtergesellschaften/Niederlassungen (RA Marian Niestedt), zur Durchsetzbarkeit vertraglicher Ansprüche bei entgegenstehendem Embargorecht (Anwälte Hans J. Prieß/Martin Schaper), zum Verbot von Boykotterklärungen nach § 7 AWV (RA Thilo Streit) und zur Zusammenarbeit zwischen BAFA, Zoll und BND bei der Exportkontrolle (Klaus-Peter Ricke, HSFK).

Bestandsaufnahme Teil 3 (Kapitel 4: Compliance)

Ein wichtiger Aufsatz zur Behördenauslegung bzgl. Compliance ist der Beitrag dreier BAFA-Mitarbeiter (Holger Beutel/Volker Anders/Corinna Hötzl), der das ­Zertifizierungsverfahren nach Verteidigungsrichtlinie bzw. nach AEO-Grundsätzen mit den ICP-Anforderungen der Exportkontrolle vergleicht. Hierbei gehen diese drei Autoren davon aus, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken der Literatur gegen die Sanktionsmöglichkeiten aus den Zuverlässigkeitsgrundsätzen der Bundesregierung von 2001 nicht überzeugen.

Ein gewisser Gegenpol hierzu findet sich im lesenswerten Aufsatz zweier Exportberater (Matthias Merz und RA Robert Witte), welche die Meinung vertreten, dass die Exportkontrollverpflichtungen im Zweifel unverhältnismäßig sind, weil sie nicht genügend auf die Leistungs­fähigkeit vor allem von KMU eingehen:

Es sollte mehr Vertrauen herrschen und die Eigenverantwortung bzw. die Leistungs­fähigkeit der Betriebe sollten stärker berücksichtigt werden. Das Thema ­„Eigenverantwortung der Wirtschaftsbeteiligten“ greift der Beitrag von Ralf Wirtz (Oerlikon Leybold Vacuum) auf: Bei einer Analyse der „10 ICP-Gebote“ geht es ihm vor allem um eine höhere Awareness bei der Verhinderung der Umgehungsbeschaffung; diese müsste bei einem globalen Konzern auch standortübergreifend praktiziert werden.

Bestandsaufnahme Teil 4 (Kapitel 5: Technologietransfer/Innovation)

Besonders wichtig für die Zukunft des Exportkontrollrechts ist, ob die Herausforderungen bzgl. des Technologietransfers gemeistert werden können, wobei sich die Frage stellt, ob Technologie nicht ganz andere exportrechtliche Anforderungen als eine Ware verlangt. Georg Pietsch (BAFA) untersucht dies grundlegend anhand der Beispiele Cloud-Computing, Zugriffsrechte bzw. Datenverlagerung/IaaS (Infrastructure as a Service) und SaaS (Software as a Service) sowie Cyberwar und Überwachungstechnologie. Im Vordergrund steht hierbei die Frage, ob in diesen Fällen eine Ausfuhr oder ein sonstiger exportkontrollrechtlicher Vorgang vorliegt. Zur Überwachungstechnologie vgl. auch den Aufsatz von Ulrich Esselborn (BAFA).

Sehr interessant ist auch der Beitrag von RA Philip Haellmigk, der deutlich macht, dass auch für einen Technologietransfer innerhalb eines Unternehmens oder für einen Zugriff auf eine inländische Cloud das Exportrecht zu beachten ist, sowie der Aufsatz von Barbara Nowrotzki (Fraunhofer-Gesellschaft), die auf die Notwendigkeit weiterer Konkretisierungen/Verfahrenserleichterungen u.a. für Know-how-Austausch, Tagungen und Einladungen von Ausländern hinweist.

Resümee

Es handelt sich um wichtiges Buch, weil es die zentralen Fragen des Exportkontrollrechts aufgreift und sie aus der Per­spektive von Autoren mit unterschied­lichem beruflichem Hintergrund ausgewogen analysiert. Übrigens gibt es auch drei Beiträge zum Thema Zahlungsverkehr und Exportkontrolle (Kapitel 6) sowie einen Aufsatz bzgl. Transportunternehmen (im Kapitel 3). Es werden recht­liche Notwendigkeiten, aber auch Konfliktlagen und rechtliche Graubereiche sowie offene Fragestellungen aufgezeigt. Gerade für Compliance Officers, Exportkontrollbeauftragte und Ausfuhrverantwortliche dürfte dies eine sehr interessante Lektüre sein.

Kontakt: info[at]hohmann-rechtsanwaelte.com

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