Seit dem 1. Juli 2009 müssen Ausfuhranmeldungen in allen EU-Ländern in elektronischer Form abgegeben werden. Das elektro­nische ­Verfahren hat sich mittlerweile bei den Beteiligten, zumindest bei der Eröffnung der Ausfuhranmeldungen, etabliert. Die Beendigung der Ausfuhr erfolgt durch den Zoll häufig unter Zuhilfenahme der nationalen Cargo-Community-Systeme, in denen die Avisierung bzw. die tatsächliche Ankunft der Waren abgebildet ist.

Von Ines Laasch, Leiterin Business Development, Corinna Kruse, Leiterin Marketing, dbh Logistics IT AG

Viele Begriffe und Vorgaben, die für die einzelnen Bearbeitungsschritte von Ex-portabwicklungen unerlässlich sind, können bei Spediteuren und Ausführern jedoch manchmal zu Verwirrungen führen. Denn nicht überall in Europa werden gleichlautende Begriffe und Hafensysteme zur Exportabwicklung von Waren genutzt.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über die in Deutschland und den Nachbarländern Niederlande und Belgien beteiligten Cargo-Community-Systeme für die Exportabwicklung.

Nach Annahme der elektronischen Ausfuhranmeldung erteilen die Zollbehörden (Ausfuhrzollstelle) eine Movement Reference Number – kurz MRN. Zur Über­lassung der Waren stellt die Ausfuhrzollstelle weiterhin ein Ausfuhrbegleitdokument – kurz ABD – aus, das im Falle des zugelassenen Ausführers direkt von diesem ausgedruckt werden kann. Gleich­zeitig übermittelt die Ausfuhrzollstelle der entsprechenden Ausgangszollstelle alle erforderlichen Angaben zum Ausfuhrvorgang.

Im weiteren Verlauf der Abwicklung müssen alle Waren bei der jeweiligen Ausgangszollstelle gestellt und das Ausfuhrbegleitdokument vorgelegt werden. Alternativ können die Zollbehörden verlangen, dass die Ankunft der Waren bei der Ausgangszollstelle elektronisch angezeigt wird. Dies geschieht in der Praxis häufig über bestehende Hafen- und Flughafensysteme.

In jedem Fall identifiziert die Ausgangszollstelle anhand der Angaben der Ausfuhrzollstelle die Waren und kontrolliert, ob sie den in der Ausfuhranmeldung an-gegebenen Waren entsprechen. Anschließend wird der Ausgang der Waren überwacht.

Hat sich die Ausgangszollstelle anhand der verfügbaren Informationen überzeugt, dass die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft verlassen haben, übermittelt sie der Ausfuhrzollstelle spätestens am ersten Arbeitstag nach dem Ausgang der Waren die Nachricht „Ergebnisse beim Ausgang“. Unmittelbar nach Erhalt einer positiven Nachricht „Ergebnisse beim Ausgang“ übermittelt die Ausfuhrzoll­stelle dem Ausführer bzw. Anmelder auf elektronischem Weg eine Nachricht zur Bestätigung des tatsächlichen Warenausgangs.

In den großen deutschen Seehäfen Bremerhaven/Bremen und Hamburg haben Hafensysteme eine lange Tradition. Die Erstellung von BHT-Referenzen und B- bzw. Z-Nummern ist für alle Exportbeteiligten ein vertrautes Thema.

Im Zuge der Einführung von elektronischen Ausfuhranmeldungen wurden daher die bestehenden Systeme – BHT in Bremerhaven/Bremen und ZAPP in Hamburg – lediglich an die neuen Anforderungen angepasst und enger mit ATLAS, dem deutschen Zollsystem, verknüpft – für die Spediteure und andere Beteiligte ein großer Vorteil, da die Anbindung der Systeme ohne spürbaren Aufwand erfolgte.

Da in den deutschen Flughäfen kein übergreifendes Flughafensystem existiert, werden hier die Nachrichten direkt an den Zoll gesendet. Schon der Ausführer kann der zuständigen Zollbehörde eine Vorabmeldung für zu erwartende Warensendungen schicken – die sogenannte „Anticipation“.

Trifft die Sendung am Flughafen ein, steht die nächste Meldung an – die „Presenta-tion“, mit der die Ware zur Ausfuhr gestellt wird. Der Handlingagent (z.B. ein Um-schlaglager) überprüft die Ware, gleicht sie mit der Ausfuhranmeldung ab und meldet die „Qualification“. Den Abschluss der Meldungskette bildet die „Notifica-tion“, mit der dem Zoll der tatsächliche Abflug bestätigt wird.

Unsere niederländischen Nachbarn hatten in der Vergangenheit keine Möglichkeit, auf elektronische Exportprozesse innerhalb des Hafensystems zurückzugreifen. Das ändert sich jedoch jetzt mit der Einführung der ECS Notification.

Portbase hat als Betreiber des nieder­ländischen Port-Community-Systems für Rotterdam und Amsterdam mit den niederländischen Zollbehörden eine schrittweise Einführung dieser neuen Verpflichtung vereinbart. Die sogenannte ECS Notification ist durch den Exporteur oder Spediteur zu erstellen. Dies gilt jedoch nur für die Verladung von Containern. Die Erfassung von Stückgut und Massengütern soll in einem zweiten Schritt direkt bei Anlieferung der Waren durch den Terminalbetreiber erfolgen.

Wie Portbase bekanntgab, wurde die Aktivierung der ECS-Schnittstelle nun zum 4. Mai 2010 freigegeben. Somit werden alle Containerterminals, Reedereien und Schifffahrtsagenturen in Rotterdam und Amsterdam an die ECS-Dienste angeschlossen!

In den belgischen Häfen Antwerpen und Zeebrügge existieren verschiedene Möglichkeiten einer elektronischen Abwicklung. Neben dem Betreiber des belgischen Hafensystems porthus bieten die Betreiber der Containerterminals PSA-HNN und DP-World einen Service zur elektronischen Exportabwicklung an. Auch hier werden im ersten Schritt nur die Meldungen für containerisierte Waren verarbeitet. Die Spezifikationen für Stückgüter folgen.

Eine echte Vorreiterrolle nimmt der größte Terminalbetreiber PSA-HNN ein. Seit Mitte 2009 bietet die PSA-HNN-Tochter HNN Balie NV die Möglichkeit, sogenannte elektronische E-Balie-Nachrichten zu verarbeiten. DP-World plant eine Realisierung zum Sommer 2010. Eine Verpflichtung seitens der belgischen Zollbehörden besteht aktuell noch nicht. PSA-HNN sieht jedoch für alle Beteiligten einen echten Vorteil durch den Wegfall der Papier­dokumente.

Grundlage für die zügige Abfertigung durch den Zoll und die Hafensysteme sind Kommunikationsplattformen, die eine komfortable und zeitsparende Ab-wicklung ermöglichen. Die dbh Logistics IT AG ermöglicht mit ihren Lösungen zur Zoll-, Hafen- und Luftfrachtabwicklung eine Integration von nationalen Hafen­systemen. Die neuen ECS-Funktionalitäten für die niederländischen Häfen Rotterdam und Amsterdam sind vollständig in der dbh-Lösung Advantage Local Port Order (ALPO) integriert.

Die Einbindung der belgischen Häfen erfolgt zum 1. Juni 2010 in Zusammenarbeit mit dem Projektpartner PSA-HNN. Die elektronisch erreichbaren Terminals sind in der Abbildung oben aufgelistet.

ECS Notifications für die Häfen Rotterdam und Amsterdam oder E-Balie-Nachrichten für Antwerpen und Zeebrügge können direkt aus dem Speditionsauftrag heraus oder nach der Erstellung der Ausfuhranmeldung in den dbh-Lösungen COMPASS und Advantage Customs erstellt werden.

Weitere Informationen zum Thema bietet die Website www.dbh.de.

Kontakt: ines.laasch[at]dbh.de ; corinna.kruse[at]dbh.de

Aktuelle Beiträge

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner