Unternehmen, die in Geschäfte mit Iran-Bezug auf dem Energiesektor involviert sind, sollten die Entwicklung in den USA in den kommenden Monaten aufmerksam beobachten. Kongress und Senat beabsichtigen, bereits bestehende unilaterale Sanktionen der USA gegen den Iran auszuweiten. Davon betroffen wären auch deutsche Unternehmen.

Von Marian Niestedt, Rechtsanwalt, Graf von Westphalen

Mit dem Iran Sanctions Act aus dem Jahr 1996 („ISA“, ehedem Iran Libya Sanctions Act) erließen die USA unilaterale Sanktionen gegen den Iran, die vor allem die Erdölindustrie betreffen. Danach kann der US-Präsident Strafmaßnahmen auch gegenüber Nicht-US-Unternehmen verhängen, soweit diese innerhalb eines Jahres mehr als 20 Mio US$ in den iranischen Energiesektor investieren. Der Präsident kann allerdings auch von Strafmaßnahmen absehen. Die EU hatte sich 1998 mit Washington verständigt, dass die USA praktisch auf die Verhängung von Sanktionen gegen EU-Firmen wegen Investitionen im Iran verzichten. Bis heute sind die ISA-Sanktionen daher nicht angewandt worden und gelten als stumpfes Schwert.

Das wollen Kongress und Senat nunmehr ändern und die bestehenden Sanktionen verschärfen. Insbesondere soll dem US-Präsidenten dann ein Verzicht auf die Anwendung der ISA-Sanktionen nicht mehr möglich sein. Dazu haben sowohl der Kongress als auch der Senat Gesetzentwürfe verabschiedet, die jetzt in einem Vermittlungsausschuss zusammengeführt werden sollen.

Die Gesetzentwürfe sehen Sanktionen gegen Unternehmen vor, die raffiniertes Mineralöl an den Iran verkaufen bzw. einen solchen Verkauf unterstützen. Gleichermaßen drohen denjenigen Unternehmen Sanktionen, die Transport-, Versicherungs-, Rückversicherungs- und andere Dienste leisten, die mit der Lieferung von raffiniertem Mineralöl in den Iran in Verbindung stehen, oder die Ausrüstung bzw. Dienste für den Bau von Erdölanlagen im Iran zur Verfügung stellen. Dabei richten sich die Vorschriften nicht gegen US-Unternehmen, sondern gegen ausländische Unternehmen.

Verstöße gegen die Sanktionen hätten nach den verabschiedeten Gesetzentwürfen gravierende Folgen für die betroffenen nicht-US-amerikanischen Unternehmen. Als Sanktion sehen die Entwürfe unter anderem die Möglichkeit eines umfassenden Verbots von Transaktionen mit US-Banken vor. Ferner bestünde danach die Möglichkeit, Vermögensgegenstände des betreffenden Unternehmens oder einer Privatperson, die der Jurisdiktion der USA unterliegen oder sich im Territorium der USA befinden, einzufrieren. Darüber hinaus ist als Sanktion sogar ein Abbruch aller Geschäfts­beziehungen mit US-Firmen, mit von US-­Firmen kontrollierten Unternehmen und deren Tochtergesellschaften vorgesehen.

Noch handelt es sich lediglich um Ent­würfe, deren endgültige Formulierung Gegenstand der Verhandlung zwischen Kongress, Senat und Präsident sein wird. Es ist auch derzeit noch nicht absehbar, wann die dann ausgehandelte Verschärfung der unilateralen US-Sanktionen in Kraft treten würde.

Angesichts der diskutierten empfindlichen Konsequenzen für Verstöße ist aber dazu zu raten, bereits jetzt Verträge mit Iran-Bezug, die den Ölsektor betreffen, daraufhin zu überprüfen, ob diese nicht als Unterstützung von ölbezogenen Aktivitäten im Iran oder zugunsten des Irans verstanden werden können. Das gilt auch für damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen wie Versicherungsleistungen. Deutsche Unternehmen sollten sich insbesondere rechtzeitig vor Ausweitug der Sanktionen dahingehend absichern, dass Mineralöle nicht (auf Umwegen) in den Iran gelangen oder dass sonstige Waren nicht für den Bau von Erdöl­anlagen im Iran verwendet werden.

Kontakt: marian.niestedt[at]grafvonwestphalen.com

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