Übersetzer auswählen. Quelltext schicken. Übersetzung entgegennehmen. Drucken. Das Produkt an Kunden schicken. Aber: So einfach ist es nicht. Jeder, der mit Übersetzungen hantiert, und jeder, der in der Übersetzungsbranche tätig ist, weiß: Wer Übersetzungen ungeprüft verwertet, muss mit Fehlern im übersetzten Text rechnen. Eine Prüfung von extern erzeugten Übersetzungen ist immer angebracht. Und dennoch: Was passiert eigentlich, wenn im Übersetzungsprozess Fehler passieren?
Von Gerald A. Salisbury, Consultant für Übersetzungsmanagement und Internationales Marketing
Die Kosten für den Druck einer Firmenbroschüre können leicht die Kosten für die Übersetzung um das Zehnfache übersteigen. Doch was passiert, wenn aufgrund von Übersetzungsfehlern eine Dokumentation fehlerhaft und unverständlich wird und dadurch sogar Anwender verletzt oder sogar getötet werden? Wer haftet im Fall eines Fehlers, wer ist letztendlich verantwortlich, und wie können sich international agierende Unternehmen langfristig vor riesigen Haftungsfällen im internationalen Geschäft schützen?
Viele Übersetzungsbüros machen es sich sehr einfach. Allein die Tatsache, dass ihre AGBs dem Auftraggeber nicht vor Vertragsschluss zugehen, sondern lediglich auf deren Exixtenz auf der Website verwiesen wird, weckt schon begründete Zweifel an ihrer wirksamen Einbeziehung. Und viele Übersetzungsbüros machen es sich noch einfacher: Sie schließen in ihren AGBs eine Haftung gänzlich aus, reduzieren die Haftung auf die Höhe des Auftragswerts oder beschränken das Widerspruchsrecht auf fünf Werktage. Die Regelungen zur Produkthaftung in der EU machen an sich solche Klauseln obsolet, weil sie von vornherein gesetzeswidrig sind. Die Frage bleibt daher: Wer haftet in welchem Fall und in welcher Höhe? Allein bei den AGBs der Dienstleister besteht branchenweit Nachbesserungsbedarf und alle Unternehmen, die Sprachdienstleistungen extern einkaufen, sollten abstimmen, ob ihre Einkaufs- und Lieferbedingungen überhaupt haftungsrechtlich mit den AGBs ihrer Dienstleister kompatibel sind bzw. ob und wie weit sie Gültigkeit erlangen.
Jedes exportierende Unternehmen wird im Laufe der Zeit mit seinem bevorzugten Übersetzungsbüro irgendwann einen Rahmenvertrag abschließen. Dieser Vertrag enthält meist Klauseln zur Abrechnung und zu Rabatten, bei denen allein schon hohes Verbesserungspotential besteht. Aber wie steht es um die Haftung? Woher stammt der Vertrag zwischen Sprachdienstleister und exportierendem Unternehmen? In den meisten Fällen vom Dienstleister. Aufgepasst: Die Haftungsregelungen im Vertrag vom Dienstleister schränken naturgemäß die Haftung des Auftragnehmers ein und versuchen mit mehr oder minder sinnvollen Klauseln, die Produkthaftung als solche auszuhebeln. Ob und wie dies nun wirklich rechtsgültig ist, hängt von den Vereinbarungen selbst ab.
Für den Fall, dass der Auftraggeber (das exportierende Unternehmen) und der Auftragnehmer (das Übersetzungsbüro) mit einem Fall von Produkthaftung konfrontiert werden, können sogar beide haftbar werden. Das Unternehmen, das billigend in Kauf genommen hat, dass in der Übersetzung von sicherheitsrelevanter Dokumentation Fehler enthalten sind, und der Dienstleister, dem auf irgendeine Art und Weise nachgewiesen werden kann, dass er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Am Ende kann im Fall von grober Fahrlässigkeit sogar dem Freelancer eine Haftung bevorstehen.
Die Unternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen, sind normalerweise versichert. Die Übersetzungsbüros, die irgendwelche Übersetzungen liefern, ebenfalls. Die freiberuflichen Übersetzer, die die ganze Übersetzung tatsächlich anfertigen, sind auch versichert, oder sie behaupten, dass sie versichert sind. Alle Prozessbeteiligten sind also ganz prima versichert. In welcher Höhe? Und kann ein Ingenieur aus Lissabon – der im Übrigen viel besser Portugiesisch kann als ein vereidigter Übersetzer aus Bottrop – überhaupt in Deutschland eine Versicherung für die Haftung seiner nebenberuflichen Tätigkeit abschließen? Oftmals nicht, weil die Versicherungen häufig eine amtliche Qualifikation als Übersetzer voraussetzen: Diese amtliche Qualifikation als Übersetzer haben viele gute Freelancer gar nicht, auch wenn sie noch so oft gut übersetzen. Die Frage bleibt: Welche Versicherung ist jetzt gefragt, bis zu welcher Höhe haftet welche Versicherung?
Drastisches Beispiel: Ein Automobilhersteller beauftragt die Übersetzung der Bordliteratur einer neuen Fahrzeugreihe bei einem Übersetzungsbüro. Der freiberufliche portugiesische Übersetzer übersetzt. Der Auftrag ist eilig, er muss bis in die späten Abendstunden arbeiten. Spät in der Nacht vertauscht er „Gas“ und „Bremse“ in der Bordliteratur der kompletten neuen Fahrzeugreihe. Ein ganzer Güterzug mit neuen Autos wird mit eben dieser fehlerhaften und gefährlichen Dokumentation nach Portugal ausgeliefert. Folge: Fünf glückliche portugiesische Familien fahren mit der fehlerhaften Dokumentation in der Hand in den Tod, weil sie sich streng an die Bedienungsanleitung gehalten haben.
Wer haftet? Die Fahrzeugführer, weil diesen auch ein wenig Vernunft zugesprochen werden muss? Der Übersetzer, weil er bei der Übersetzung grob fahrlässig gehandelt hat? Das Übersetzungsbüro, weil es ausnahmsweise auf einen internen Korrekturlauf verzichtet hat? Oder ist am Ende der Automobilhersteller haftbar, weil er hätte wissen müssen, dass eine Übersetzung für 0,65 Euro pro Zeile niemals hochwertig sein kann? In diesem Beispiel hat der Automobilhersteller ebenfalls auf einen internen Korrekturlauf verzichtet, um Kosten zu sparen. Schließlich sind alle Beteiligen ja versichert.
Wenn ein Gericht sich mit einem Produkthaftungsfall auseinandersetzt, dann nimmt es in der Regel als Erstes die Dokumentation des betroffenen Produkts in die Hand. Und wenn diese Dokumentation im „Großen und Ganzen“ schlecht formuliert und fehlerhaft ist, dann werden die Weichen für das Urteil schnell Richtung „Instruktionsfehler“ gestellt. Im Europäischen Recht stünde im obengenannten Beispiel vermutlich die Haftung mehrerer Prozessbeteiligter bevor – im Fall einer groben Fahrlässigkeit der verantwortlichen Angestellten beim Automobilhersteller käme sogar eine persönliche Haftung in Frage. Und: Alle beteiligten Versicherungen würden wahrscheinlich zunächst dankend abwinken.
Kein Hersteller will wissentlich Menschenleben bei der Benutzung seiner Produkte gefährden. Kein Übersetzungsbüro macht mit Absicht Fehler bei der Übersetzung. Aber wie kann man sich von vornherein haftungsrechtlich in Sicherheit bringen? Niederlassungskorrekturen gehen nur, wenn eine Niederlassung überhaupt existiert. Und: Erfahrungsgemäß wird der Niederlassungsleiter in Portugal nur behaupten, er habe alles Korrektur gelesen und sich über die Qualität der Übersetzung generell beschweren. Was ist mit dem Dienstleister? Wie kann ein Dienstleister wirklich ausschließen, dass sein komplettes Übersetzungsbüro nebst Privateigentum für einen schwerwiegenden Haftungsfall herhalten muss?
Eines vorweg: Eine Standardlösung gibt es nicht. Aber wenn in der Risikoanalyse des Herstellers das Risiko durch Übersetzungsfehler schon mal aufgeführt ist, dann ist der erste Schritt gemacht. Anschließend sollte man die AGBs der Sprachdienstleister mal unter die Lupe nehmen und die Übersetzungsprozesse im Unternehmen vernünftig dokumentieren. Die Gefährdungsanalyse für das Produkt an sich sollte das Risiko des Übersetzungsfehlers beinhalten. Wenn das Bewusstsein im Unternehmen für dieses Problem wächst, ergeben sich auch die einzelnen Maßnahmen, die eingeleitet werden müssen.
Wichtigstes Instrument zur Abwehr der Haftung ist die Dokumentation selbst: Diese sollte von erfahrenen Technischen Redakteuren in einer verständlichen Weise erstellt werden. Denn: Eine von Entwicklern oder Ingenieuren diktierte Dokumentation mit kryptischer Fachsprache und unverständlicher Terminologie kann gar nicht fehlerfrei übersetzt werden.
Weiteres Augenmerk sollte der Vertragssituation zwischen Unternehmen und Sprachdienstleister geschenkt werden. Für das exportierende Unternehmen gilt: Schritt für Schritt in die richtige Richtung ist in jedem Fall besser als das allgemeingültige Totschweigen, das man im Moment überall beobachtet. Ganz und gar „rechtssicher“ wird die übersetzte Dokumentation nie. Aber fast. Und vor Gericht gibt es nie „Gerechtigkeit“ sondern immer nur ein Urteil. Das wird ihnen jeder Richter bestätigen.
Kontakt: gerald[at]salisbury.de
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