Seit mehr als zehn Jahren ist die AXDIA International GmbH als zuverlässiger Partner des internationalen Einzelhandels bekannt. Im Fokus ihrer beiden IT- und Unterhaltungselektronik-marken ODYS und DYON stehen Warengruppen wie Tablet-PCs, LED-TVs, Smart-Home-Lösungen sowie Audioprodukte. Der Import dieser Produkte aus den Herstellerländern ist für das Unternehmen in der Abwicklung jedoch mit Risiken verbunden.

Von Achim Wittke, Produktspezialist Trade Finance, Deutsche Bank AG

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Die AXDIA International GmbH bezieht ihre Audio- und Videogeräte weitgehend bei vertrauten Herstellern in Asien. Eine effiziente Lieferkette von der dortigen Produktion bis hin zum Handel in Europa sichert Wettbewerbsvorteile für das Unternehmen. Sowohl Importeur als auch Exporteur sind bei der Abwicklung ihrer Geschäfte jedoch Gefahren wie Kurs- und Zinsschwankungen sowie wirt­schaft­lichen und politischen Risiken unterworfen.

Damit AXDIA (als Importeur) die bestellte Ware erhält und die Hersteller (als Exporteure) für die Lieferung auch den vereinbarten Kaufpreis bekommen, ist die Absicherung der Lieferungen und Zahlungen von großer Bedeutung. Über Nachsichtakkreditive kann AXDIA den Herstellern eine Zahlungsabsicherung sowie verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten bieten.

Bereits bei Avisierung der Akkreditive an den Hersteller besteht für diesen die Möglichkeit, eine Bevorschussung zur Finanzierung der Rohstoffe zu erhalten. Die Vorgaben der Lieferung – z.B. in Bezug auf Lieferfristen und einzureichende Dokumente – spiegeln sich in den Akkreditivbedin-gungen wider. Nach erfolgter Lieferung kann der Hersteller durch die vorfristige Erfüllung über den Akkreditiverlös, d.h. den kompletten Dokumentengegenwert, verfügen.

Über dieses Finanzierungsmodell hinaus entsteht für AXDIA kein weiterer Finanzierungsbedarf, da die Zahlungen der Endkunden noch vor den Fälligkeiten der Zahlungen unter den Akkreditiven eintreffen.

Nach Abschluss des Vertrages zwischen Importeur und Exporteur wird die Bank des Importeurs – beispielsweise die Deutsche Bank – mit der Eröffnung des Nachsichtakkreditivs beauftragt. Nach Avisierung durch die Bank im Land des Exporteurs (avisierende Bank) ist grundsätzlich die Zahlung eines Vorschusses an den Exporteur möglich nach Vorlage akkreditivkonformer Dokumente.

Ist die Lieferung der Ware erfolgt, gelangen die Dokumente durch die Bank des Exporteurs an die akkreditiveröffnende Bank. Nach Aufnahme der Dokumente kann der Exporteur den Dokumentengegenwert unter dem Akkreditiv von der akkreditiveröffnenden Bank finanziert bekommen.

Der Importeur gelangt auf schnellstem Weg in den Besitz der Dokumente und der Ware, sein Konto wird allerdings erst bei Fälligkeit belastet. Dies schont seine Liquidität, da die Ware zum Zeitpunkt des Fälligkeitstermins unter dem Akkreditiv bereits an die Endkunden verkauft und bezahlt wurde. Handelspartner sind damit außerdem gegen wirtschaftliche und politische Risiken abgesichert.

Kontakt: achim.wittke[at]db.com

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