Das USMCA muss als Leitplanke für die künftige US-Handelspolitik und Verhandlungen zwischen den USA und der EU gesehen werden. Es weicht von wichtigen Grundsätzen der internationalen Handels- und Herkunftsbestimmungen ab.

Deutsche Exporteure und Produzenten hatten 18 Monate Zeit, sich auf das neue Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada einzustellen. Jetzt wird es ernst.

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Am 1. Juli 2020 ist das United States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) in Kraft getreten, nachdem am 13. März 2020 das kanadische Parlament als letzter Partner das Abkommen ratifiziert hatte. Das USMCA ersetzt das North American Free Trade Agreement (NAFTA) aus dem Jahr 1994. Es modernisiert bestimmte NAFTA-Bestimmungen und trägt Entwicklungen in Technologie und Lieferketten Rechnung.

Das USMCA setzt neue Standards für Ursprungsregeln, De-minimis-Vorgaben, den Zugang zum Agrarmarkt, den digitalen Handel, Finanzdienstleistungen und den Umweltschutz, während die Arbeitsrechte der Arbeitnehmer in Schlüsselindustrien geschützt und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums gestärkt werden. Es enthält außerdem Klauseln, um marktverzerrende Subventionen und Währungsmanipulationen zu verhindern. Das Abkommen verliert automatisch nach 16 Jahren seine Gültigkeit (Sunset-Bestimmung).

Neuer Goldstandard

Das USMCA muss als Leitplanke für die künftige US-Handelspolitik und Verhandlungen zwischen den USA und der EU gesehen werden. Es weicht von wichtigen Grundsätzen der internationalen Handels- und Herkunftsbestimmungen ab. Es gibt Kanada zum Beispiel Spielraum, um ausländische Technologiegiganten wie Google, Facebook und Amazon für ihre Verkäufe und Dienstleistungen digitaler Anzeigen zu besteuern, obwohl Passagen im Abkommen eine „diskriminierende Behandlung“ digitaler Produkte verhindern sollen.

Das neue Freihandelsabkommen ist vor allem für deutsche Unternehmen mit Produktionsstätten in Mexiko und den USA relevant, aber auch für Firmen, die mit den USA, Mexiko und Kanada Handel treiben. Betroffen sind insbesondere Kfz-Hersteller, Lebensmittel- und Getränke- sowie Milchprodukteexporteure. Diese sollten inzwischen geprüft haben, inwieweit bestimmte USMCA-Bestimmungen zu Ursprungsregeln, geographischen Angaben und freiwilligen Ausfuhrbeschränkungen sie negativ tangieren und welche Gegenmaßnahmen sie ergreifen können.

Bei Verstößen gegen die neuen Ursprungsregeln hat US-Präsident Trump bereits vor einiger Zeit Strafzölle angekündigt. Diese sollen vor allem europäische und asiatische Automobilhersteller treffen, die einen Teil der Komponenten für ihre Kfz-Herstellung in den USA oder Mexiko aus Europa bzw. Asien importieren. Die kanadische Automobilindustrie rechnet dagegen mit einer Steigerung bei den kanadischen Zulieferungen für die Automobilproduktion im USMCA-Raum von zusätzlich 8 Mrd CAD (gut 5 Mrd EUR) jährlich.

Mit dem Inkrafttreten des USMCA steigen für zahlreiche deutsche Unternehmen der bürokratische Aufwand und die Complianceanforderungen. Mit sorgfältiger Vorbereitung, einer kontinuierlichen IT-gestützten Pflege der Stammdaten und nachvollziehbaren Präferenzkalkulationen lassen sich die Vorteile des Handelsabkommens jedoch auch durch KMUs kosteneffizient ausschöpfen. Zahlreiche Softwarehäuser bieten intelligente Handelsmanagementlösungen an, die Unternehmen bei der Produktqualifizierung, dem Einholen und Verwalten von Lieferantenerklärungen und dem Ausstellen von Ursprungszeugnissen unter Einhaltung der komplexen USMCA-Vorgaben unterstützen.

arne.mielken@e2open.com

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