Exporte in Drittländer und die Erschließung exotischer Märkte spielen eine immer größere Rolle für deutsche Unternehmen. Gleichzeitig werden die Regelungen im internationalen Handel immer komplexer. Dass der Informationsbedarf groß ist, zeigen Veranstaltungen zur Außenwirtschaft, die sich hoher Besucherzahlen erfreuen. Wir berichten vom 9. Interkulturellen Kongress in Passau, der Afrika-Konferenz des ZVEI in Frankfurt und dem 2. Thementag Außenwirtschaft des Bundesanzeiger-Verlags in Köln.
Von Sylvia Röhrig, Redakteurin ExportManager, F.A.Z.-Institut
9. Interkultureller Kongress in Passau
Die Bedeutung der interkulturellen Kompetenz für den Erfolg im internationalen Geschäft werde immer noch unterschätzt. Misserfolge bei internationalen Geschäften gingen lediglich zu 30% auf wirtschaftliche, aber zu 70% auf interkulturelle Faktoren zurück, sagte Prof. Dr. Gunther Olesch, Geschäftsführer der Phoenix Contact GmbH & Co. KG, in seiner Keynote auf dem 9. Interkulturellen Kongress der ICUnet AG am 12. Oktober vor 290 Fach- und Führungskräften. Entscheidend im globalen Wettbewerb sei nicht alleine, das beste Produkt zu haben. Von zentraler Bedeutung für global agierende Unternehmen sei es, das Vertrauen in die Marke herzustellen und die Mitarbeiter über eine gute internationale Personalpolitik und eine wertschätzende Unternehmenskultur an das Unternehmen zu binden.
Die Zusammenarbeit zwischen Volkwagen und Suzuki sei an einem mangelhaften interkulturellen Verständnis ge-scheitert, äußerte Johann de Nysschen, Präsident von Infiniti Global Limited, der Premiummarke von Nissan. Gut gelungen sei dagegen die französisch-japanische Allianz von Nissan und Peugeot. De Nysschen berichtete von seinen jahrelangen Erfahrungen als Präsident von Audi Japan und Audi America über die kulturellen Unterschiede amerikanischer, japanischer und deutscher Autobauer. Bei amerikanischen Automobilherstellern stünden in erster Linie die Produktionskosten im Fokus. Sie orientierten sich stark an Verbraucherwünschen, vernachlässigten jedoch die Zukunftsorientierung.
Deutsche Automobilunternehmen setzten vor allem auf technologische Innovationen und eine hohe Leistungsfähigkeit. Komplexe Produkte mit hohem Stand der Technik seien wichtiger als die Verlässlichkeit im Betrieb. Und die Servicekultur sei wenig entwickelt. Japanische Automobilbauer hätten dagegen eine konservative Herangehensweise bei der Produktentwicklung; sie übernähmen viele Technologien aus Vorgängermodellen. Denn die Verlässlichkeit der Produkte habe einen hohen Stellenwert. Eine hohe Risikoabsicherung und eine tiefverwurzelte Serviceorientierung seien weitere typische Merkmale japanischer Autobauer.
Tanya Kopps, Geschäftsführerin Finanzen von Makro Cash & Carry Spanien, einer Tochter der METRO-Gruppe, begleitete die Fusion von Makro Spanien und Makro Portugal. Sie erläuterte, warum eine hohe Sensibilität für interkulturelle Fragen ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Fusion der beiden Unternehmen war. Um die Vorurteile und Ängste zwischen spanischen und portugiesischen Mitarbeitern abzubauen, organisierte sie Integrationsworkshops und sorgte für eine erfolgreiche länderübergreifende Kooperation.
Weitere Informationen:
www.interkultureller-kongress.de
ZVEI-Afrika-Konferenz in Frankfurt
Die Unternehmen des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) seien prädestiniert dafür, als Pioniere in Afrika tätig zu werden, leitete Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der Geschäftsführung, die Afrika-Veranstaltung ein, die am 18. Oktober in Zusammenarbeit mit dem Afrika-Verein der Deutschen Wirtschaft in den Konferenzräumen des ZVEI in Frankfurt stattfand. Bei der Elektrifizierung in der Subsahara-Region würden durch den Ausbau der Lichtversorgung ohne Stromnetze innovative Wege eingeschlagen. Deutsche Unternehmen könnten ihre Vorreiterrolle im Bereich der erneuerbaren Energien unter Beweis stellen, interessante Geschäftsfelder erschließen und einen Beitrag dazu leisten, afrikanische Länder wirtschaftlich fit zu machen.
Dirk Schattschneider, Leiter der Abteilung Planung und Kommunikation im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), stellte die Eckpunkte der deutschen Entwicklungspolitik in Afrika vor. Er betonte die stärkere Einbindung des privaten Sektors: Für jeden Euro staatlicher Unterstützung flössen inzwischen 5 EUR an privatem Kapital nach Afrika. Das BMZ biete eine breite Palette von Dienstleistungen an der Schnittstelle der Entwicklungszusammenarbeit und der Außenwirtschaftsförderung an. Als Beispiele nannte er das Marktzutrittsinstrument DeveloPPP, das gezielt das Engagement der Privatwirtschaft in entwicklungspolitisch wichtigen Arbeitsfeldern unterstützt, außerdem die 15 EZ-Scouts, d.h. Verbindungsreferenten vom BMZ, die in Wirtschaftsverbänden und IHKs beratend unterwegs sind, und das neue Programm für ausländische Manager in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Thomas Kolberg, Head of Economic Research von Euler Hermes Deutschland, erläuterte die Deckungspolitik bei der Absicherung von Finanzierungen. Restriktionen in Afrika gebe es vor allem bei Finanzierungen von öffentlichen Projekten. Doch Deckungen würden insgesamt weniger in Anspruch genommen, als sie zur Verfügung stünden. René-Laurent Alciator, Deutsche Forfait AG, wies auf die Möglichkeit des regresslosen An- und Verkaufs von Forderungen hin, ein Instrument, das sich in der Exportfinanzierung zunehmend etabliert habe.
Christian Havel, Chief Sales Officer, Kathrein-Werke KG, gab zu bedenken, dass Südafrika nicht das richtige Land sei, um französischsprachige Länder in Subsahara-Afrika zu bearbeiten. Der Hardware-zulieferer im Bereich Telekommunikation habe den afrikanischen Markt in Sprachräume aufgeteilt. Die französischsprachigen Länder seien zunächst über die französische Tochtergesellschaft von Frankreich aus bearbeitet worden. Auf Mauritius habe man wegen der liberalen Wirtschaftsordnung und der Zweisprachigkeit eine Vertriebsgesellschaft gegründet. Von Südafrika aus könne man lediglich Namibia und Botswana gut bearbeiten.
Havel erläuterte die rasante Entwicklung der Mobilfunkbranche in Afrika. In allen afrikanischen Ländern sei der 3G-Standard verfügbar, und es gebe Pläne, den 4G-Standard (LTE) in Südafrika und Nordafrika zu implementieren. Telefonie und Datenübertragung funktionierten vorwiegend über Mobilfunk. Das regulatorische Umfeld sei mit wenig Zulassungshürden in den meisten afrikanischen Ländern besser als in Brasilien oder Russland.
Güngör Kara, Gründer und CEO von Prosenergy, erklärte, warum die herkömmliche Elektrifizierung in Subsahara-Afrika aus Kostengründen nicht funktioniert. So setzten viele afrikanische Länder zunehmend auf Off-Grid-Lighting, d.h. eine Lichtversorgung ohne Stromnetze. Für den Vertrieb und die Wartung der Solarprodukte präsentierte er ein Geschäftsmodell. Wie die Kombination aus erneuerbaren Energien und Mobilfunk dezentrale Entwicklungspole fördert, erklärte Dr. Mike Enskat, Programmleiter Energie der GIZ, am Beispiel eines öffentlich-privaten Energiepilotprojekts in Uganda.
2. Thementag Außenwirtschaft in Köln
Die Bundesregierung habe bislang nur wenig getan, um das Außenwirtschaftsrecht zu entschlacken und übersichtlicher zu gestalten, sagte Rechtsanwalt Dr. Klaus Pottmeyer auf dem 2. Thementag Außenwirtschaft am 23. Oktober 2012 in Köln vor 270 Unternehmensvertretern, zu dem der Bundesanzeiger-Verlag eingeladen hatte. Doch es zeichneten sich nun Reformen im Außenwirtschaftsstrafrecht ab, die zu Verschiebungen im Strafrahmen führen würden.
Dr. Pottmeyer führte die Vorteile der zukünftigen Regelung aus: Straftaten nach neuem Recht seien grundsätzlich nur noch Vorsatztaten. Fahrlässig begangene Verstöße würden künftig lediglich als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Der Gesetzgeber begründe diese Veränderung damit, dass bei der Abwicklung von Ausfuhrgeschäften Arbeitsfehler auftreten könnten und Bußgeldandrohungen ausreichten, um solche Verstöße zu ahnden. Die fahrlässig begangene ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern sei dann nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gelte für die anderen sensiblen Güter, bei denen bislang immer eine Straftat vorgelegen habe.
Es gebe aber auch Nachteile, so Pottmeyer. Die vorsätzlich begangene ungenehmigte Ausfuhr von Dual-Use-Gütern sei nach neuem Recht immer eine Straftat. Es werde nicht mehr danach differenziert, ob die drei Rechtsgüter (Gefahr für die äußere Sicherheit, das friedliche Zusammenleben der Völker und die auswärtigen Beziehungen) dadurch gefährdet würden.
Dr. Lothar Harings, Rechtsanwalt und Partner bei Graf von Westphalen, gab einen umfassenden Überblick über die EU-Embargoregelungen und die jüngsten Verschärfungen gegenüber dem Iran und Syrien (siehe auch Beitrag Seite 16) sowie die Auswirkungen des US-Embargos auf europäische Unternehmen. Für große Verunsicherung der Unternehmen sorge die Reichweite des mittelbaren Bereitstellungsverbotes. Hierfür sei eine weitere Präzisierung wünschenswert, um die Transparenz und Rechtssicherheit zu erhöhen. Er riet den Unternehmen zu höchster Vorsicht und Sensibilität angesichts des hohen Risikos der Strafbarkeit.
Dr. Ursula Bachem-Niedermeier, Leiterin Bereich Zoll bei Germany Trade & Invest, leitete in das Thema Freihandelsabkommen und Nutzung von Zollpräferenzen ein. Bernd Stadtler, Head of Customs, Hugo Boss AG, gab zu bedenken, dass das Management der Zollpräferenzen immer schwieriger werde im Unternehmen. Weil der multilaterale Ansatz der WTO vorerst gescheitert sei, führe der Abschluss zahlreicher bilateraler Handelsabkommen zu einer großen Unübersichtlichkeit. Mit der Komplexität der Regelungen stiegen der Organisationsaufwand, die Kosten und die Compliance-Risiken für Unternehmen.
Unternehmen sollten anhand einer Kosten-Nutzen-Analyse entscheiden, ob sich die Nutzung von Zollpräferenzen überhaupt lohne. Hugo Boss habe sich bereits davon verabschiedet. Profiteure von Zollpräferenzen seien nur noch wenige Big Player bestimmter Branchen, wie z.B. Automobil und Chemie. Für die Textilindustrie sei die Nutzung von Zollpräferenzen meist nicht sinnvoll, zumal die Einholung von Ursprungsnachweisen immer aufwendiger werde.
Marcus Hellmann, AOB GmbH, machte auf die Folgen der neuen Sicherheitsvorschriften im Luftfrachtverkehr ab März 2013 aufmerksam. Unternehmen ohne eine Zertifizierung zum bekannten Versender könnten dann von Engpässen bei den Röntgenkapazitäten an den Flughäfen schwer betroffen sein. Unternehmen sollten sich möglichst schnell entscheiden, ob eine Zertifizierung zum bekannten Versender für sie notwendig sei. Bereits jetzt seien Engpässe beim Zertifizierungsverfahren durch das zuständige Luftfahrtbundesamt (LBA) zu verzeichnen. Von den 3.500 Unternehmen, die an einer Zertifizierung interessiert sind, seien erst 408 zugelassen. 1.517 Anträge lägen derzeit dem LBA vor. Die Prüfungen könnten bis zu einem Jahr dauern.
Kontakt: s.roehrig[at]faz-institut.de
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