Bereits zum siebten Mal führte die IHK-Exportakademie am 18. Juni 2013 das Zollforum Baden-Württemberg durch. Gastgeber der ­halbjährlichen Veranstaltung für Exportpraktiker war erstmals die IHK Ulm. Rund 70 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Haftungsfragen sowie die Themen Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen zu informieren. Die IHK-Exportakademie bietet regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen und Zertifikatslehrgänge an.

Von Karin Gangl, Redaktion ExportManager, F.A.Z.-Institut

Marc Bauer, Leiter Internationaler Warenverkehr der IHK Region Stuttgart, stellte zunächst den neuen EU-Zollkodex sowie wesentliche Änderungen im modernisierten Außenwirtschaftsrecht vor. Wie am Veranstaltungstag gemeldet wurde, wird der Modernisierte Zollkodex (MZK) in der Fassung von 2008 nicht wie vorgesehen ab dem 24. Juni 2013 angewandt. Stattdessen tritt zum 1. November 2013 ein neuer Unionszollkodex (UZK) in Kraft, der den MZK ersetzt und ab Mai 2016 uneingeschränkt gelten soll. Nach Auffassung der EU-Kommission waren die praktischen Bedingungen für die Anwendung des MZK noch nicht erfüllt. Das ordent­liche Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende Verordnung konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden. Zudem gab es kaum Fortschritte bei der Entwicklung neuer integrierter IT-Systeme, die zu den Voraussetzungen für die Umsetzung zählten.

Von der Reform des rund 50 Jahre alten Außenwirtschaftsrechts, die voraussichtlich am 1. September 2013 – noch vor der Bundestagswahl – in Kraft tritt, seien an vielen Stellen Vereinfachungen zu erwarten, so Bauer. Die Anzahl der Paragraphen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) würde nahezu halbiert, zahlreiche Vorschriften darüber hinaus überarbeitet oder neu strukturiert. Ein weiteres Ziel sei die Aufhebung benachteiligender deutscher Sondervorschriften in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

RA Marcus Puschke, Principal Consultant im Bereich Business Transformation Services bei der SAP Deutschland AG & Co. KG, ging auf Haftungsfragen bei AEO und „Bekanntem Versender“ ein. Die aufwendigen Zertifizierungsverfahren schützten nicht vor Strafen, da bei Verstößen immer der Einzelfall betrachtet werde. Im Spannungsfeld der Haftung müssten dabei nicht nur das eigene Unternehmen, sondern auch Kunden, Zulieferer, Partner und schließlich Behörden wie Zoll, Luftfahrtbundesamt und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beachtet werden. Haftbar sei neben dem Führungspersonal, Beauftragten und dem gesamten Unternehmen immer auch der handelnde Mitarbeiter selbst. Bei Verstößen drohten hohe Geldbußen bis hin zu Haftstrafen. Auf Unternehmensebene könne der Entzug einer Bewilligung dagegen schwerer wiegen als ein Bußgeld.

Michael Picco, Geschäftsführer der Zollagentur Winnenden GmbH, erklärte, dass das Thema Import und Importzollabwicklung im Mittelstand häufig vernachlässigt werde. Ob im eigenen Unternehmen, durch einen Dienstleister vor Ort oder an der Grenze: In allen Fällen entstünden bei der Importabwicklung zollrelevante ­Themen, um die sich die Unternehmen kümmern müssten.

Als Vertreter des BAFA erläuterte Jens Hubert vom Referat für Innerbetriebliche Exportkontrollsysteme, Sammelgeneh­migungsverfahren und Kriegswaffen­kontrolle im Anschluss die Bedeutung sogenannter Internal-Compliance-Programme und deren Fallstricke. Die von Teilnehmern bemängelte häufig sehr lange Bearbeitungsdauer von Anträgen begründete Hubert vor allem mit der ­großen Antragslast, die bei etwa 25.000 Anträgen pro Jahr zuzüglich einer hohen Anzahl von Anfragen läge. Zudem seien an der Entscheidung häufig mehrere Instanzen beteiligt.

Einen Best-Practice-Bericht zu Organisation und Umsetzung der Exportkontrolle bei der Siemens VAI Metals Technologies GmbH gab Thomas Rothfuß, Fachexperte für Exportkontrolle und Zoll des Unternehmens, ab. Er erinnerte daran, dass der 11. September 2001 auch für den Außenhandel einen Wendepunkt darstellte. Zur klassischen Exportkontrolle seien zahl­reiche Sanktionslisten hinzugekommen, so dass die Komplexität der Abwicklung im Unternehmen ständig zunehme. Um deren Überwachung und Einhaltung kümmere sich im Siemens-Konzern unter anderem eine eigene Zentralabteilung, die organisatorisch dem Bereich Logistik bzw. Supply-Chain-Management angehöre.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Vortrag von Volker Loch, Sachbearbeiter beim Hauptzollamt Ulm, zum Thema Warenursprung und Präferenzen sowie zu neuen Freihandelsabkommen. Ein weiterer Praxisbericht befasste sich mit dem Thema Präferenzkalkulation. Letztere bezeichnet ein automatisiertes Rechenverfahren zur Ermittlung der Ursprungseigenschaft eines Produkts, dessen Anwendung Sabine Fromkorth, Verantwortliche der Hansa Metallwerke AG für den Bereich Zoll/Außenwirtschaftsrecht sowie Exportkontrolle, den Teilnehmern am Beispiel ihres Unternehmens nahebrachte.

Das nächste Zollforum findet am 12. November 2013 in Stuttgart statt. Programm und Anmeldung unter www.ihk-exportakademie.de.

Kontakt: k.gangl[at]faz-institut.de

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