Seit dem Jahr 2021 fördert die Ukraine über diverse Mechanismen intensiv Großinvestitionen im Land. Seither gilt dort das Gesetz über die staatliche Förderung von Projekten mit Investitionen in beträchtlichem Umfang (in der Folge: InvFördGesetz). Kürzlich wurde dessen Rahmen erweitert.

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Die russische Aggression gegen die Ukraine und der groß angelegte Angriffskrieg haben neue Realitäten im Land geschaffen. Unter Berücksichtigung der schweren Umstände wurde das InvFördGesetz geändert und ergänzt: beides ist im September dieses Jahres in Kraft getreten.

Investoren haben nun die Möglichkeit, neue Instrumente der staatlichen Förderung für Projekte mit Investitionen von mindestens 12 Mio EUR in Anspruch zu nehmen. Die Regierung hat zudem einige Anforderungen zurückgefahren und neue Optionen zur Investition geschaffen.

Kriterien für Investitionsprojekte

Um die staatliche Förderung für Investitionsprojekte zu erhalten, muss eine Reihe von gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllt werden. Durch die Änderungen im InvFördGesetz wurden der Investitionsrahmen erweitert und die Projektanforderungen gesenkt.

Das zu fördernde Projekt muss den Bau, die Modernisierung, die technische und/oder technologische Umrüstung von Investitionsobjekten sowie den Kauf der dafür erforderlichen Ausrüstungen und Komponenten betreffen. Es darf neuerdings auch die Baumaßnahmen für verkehrstechnische Infrastruktureinrichtungen umfassen, die der Investor oder Antragsteller trägt, damit das Projekt in die Tat umgesetzt werden kann.

Die Projekte müssen etwa in den Bereichen der verarbeitenden Industrie (mit Ausnahme der Herstellung und des Vertriebs von Tabakwaren, Äthylalkohol, alkoholischen Cognac- und Fruchtgetränken sowie Spirituosen) sowie des Bergbaus zur Weiterverarbeitung und/oder Veredelung von Bodenschätzen (außer Stein- und Braunkohle, Rohöl und Erdgas) umgesetzt werden. Weitere förderungsfähige Aktivitäten sind Abfallwirtschaft, Verkehr, Lagerhaltung, Post- und Kuriertätigkeiten, Logistik, Bildung, wissenschaftliche und wissenschaftlich-technische Tätigkeiten, Gesundheitswesen, Kunst, Kultur, Sport, Tourismus sowie der Kur- und Erholungsbereich.

Die Herstellung von Bioethanol, sofern es als Kraftstoffkomponente verwendet wird, sowie von Biogas und Biomethan (auch verflüssigt und komprimiert) wird ebenfalls staatlich gefördert. Dank der neuen Bestimmungen des InvFördGesetz besteht nun auch die Möglichkeit, sich im Bereich der digitalen Infrastruktur zu engagieren.

Neue Arbeitsplätze müssen geschaffen werden

Die Höhe der Investitionen in diese geförderten Projekte muss einen Betrag von 12 Mio EUR übersteigen (zuvor lag dieser Wert bei 20 Mio EUR). Für die Dauer des Investitionsprojekts muss eine bestimmte Mindestzahl an neuen Arbeitsplätzen mit einem – für die jeweilige Region – überdurchschnittlichen Gehalt geschaffen werden. Dabei hängt die Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze vom Prozentsatz der Gehaltsaufschläge ab:

• 10 neue Arbeitsplätze mit mindestens um 50% höherem Gehalt als der Durchschnitt
• 30 neue Arbeitsplätze mit mindestens 30% höherem Gehalt
• 50 neue Arbeitsplätze mit mindestens 15% höherem Gehalt

Dieses System ist flexibler im Vergleich zu den Anforderungen, die vor den Änderungen des InvFördGesetz galten. So war es zuvor erforderlich, mindestens 80 neue Arbeitsplätze mit einem um 15% höheren Gehalt zu schaffen.

Die Dauer der Umsetzung eines Investitionsprojekts darf höchstens fünf Jahre betragen.

Formen zur Investorenförderung

Die staatliche Förderung darf gemäß der Statuten 30% der anvisierten Summe der Investitionen nicht überschreiten. Durch die Änderungen des InvFördGesetz wurden die Formen der staatlichen Förderung erweitert. Jetzt wird sie für Projekte wie folgt gewährt:

1. Befreiung von der Körperschaftssteuer für fünf Jahre sowie von der Umsatzsteuer und den Importzöllen für Ausrüstungen. Dabei sollen die Ausrüstungen neu und maximal drei Jahre vor der Registrierung des Investitionsprojekts hergestellt worden sein. Den ukrainischen Organen der kommunalen Selbstverwaltung wird zudem das Recht gewährt, geringere Bodensteuer- und Pachtsätze für Großinvestoren festzusetzen oder diese von der kompletten Entrichtung zu befreien;
2. Gewährung eines Vorzugsrechts bei der Nutzung von Grundstücken im staatlichen bzw. kommunalen Eigentum, um die Investitionsprojekte umzusetzen. Dabei kann dem Investor das Vorzugsrecht eingeräumt werden, diese Grundstücke nach Ablauf des Sonderinvestitionsvertrags als Eigentum zu erwerben;
3. Bereitstellung von Bau-, Rekonstruktions-, Restaurierungs- und Generalinstandsetzungsarbeiten an verkehrstechnischen Infrastrukturanlagen (Straßen, Kommunikationsleitungen sowie Wärme-, Gas-, Wasser- und Stromversorgung, technische Kommunikationen usw.), die für die Umsetzung von Investitionsprojekten notwendig sind, und zwar aus staatlichen und lokalen Haushaltsmitteln sowie anderen gesetzlich zulässigen Quellen;
4. Befreiung von der Entschädigung für Verluste der forstwirtschaftlichen Produktion infolge einer Zweckänderung von besonders wertvollen Böden und Waldflächen, um Investitionsprojekte umzusetzen;
5. Entschädigung der Kosten für den Anschluss und die Anbindung an Versorgungs- und Verkehrsnetze, die für die Umsetzung von Investitionsprojekten notwendig sind.

Die verabschiedeten Änderungen wurden mit den ukrainischen Boden- und Industrieparkgesetzen in Einklang gebracht.

Sonderinvestitionsverträge

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen Investoren bzw. Antragsteller Sonderinvestitionsverträge mit dem Ministerkabinett der Ukraine oder einer territorialen Gemeinde (sofern die staatliche Förderung von einer solchen lokalen Selbstverwaltungsbehörde bereitgestellt wird) abschließen.

Ein solcher Vertrag wird für einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit hat keinen Einfluss darauf, wie lange das Investitionsprojekt umgesetzt wird, weil dieses innerhalb von fünf Jahren ab dem Vertragsabschluss umzusetzen ist.

In Sonderinvestitionsverträgen wird eine Reihe von wichtigen Bedingungen festgelegt, darunter:

• Bedingungen und Dauer der Projekt­umsetzung
• Investitionsobjekte
• Art und Umfang der Investitionen
• Gesamtumfang, Formen und Fristen für die staatliche Förderung
• Bedingungen und Folgen der Beendigung der staatlichen Förderung
• eine Liste von Grundstücken, die für die Umsetzung von Projekten mit Investitionen von beträchtlichem Umfang erforderlich sind
• Bedingungen für die Nutzung dieser Grundstücke und das Verfahren für deren Rückgabe (im Falle der Bereitstellung)
• Verfahren zur Vereinbarung von Änderungen im Kontrollverhältnis gegenüber Investoren während der Laufzeit ihrer Sonderinvestitionsverträge usw.

Antragsteller eine juristische Person nach ukrainischem Recht

Wenn entschieden ist, dass ein Sonderinvestitionsvertrag abgeschlossen werden muss, muss der Antragsteller eine juristische Person nach ukrainischem Recht gründen, die als Investor fungieren wird. Wenn der Antragsteller bereits als juristische Person auftritt, die in der Ukraine registriert ist und speziell für die Umsetzung eines Investitionsprojekts gegründet wurde und dabei alle gesetzlichen Anforderungen und Einschränkungen erfüllt, ist es nicht erforderlich, eine neue juristische Person zu gründen. In jedem Fall muss der Antragsteller 100% der Aktien (Geschäftsanteile) am Grund- bzw. Stammkapital dieser juristischen Person besitzen.

Die Gesetzesänderungen sehen die Möglichkeit vor, eigene Verhandlungen über die verschiedenen Bedingungen von Sonder­investitionsverträgen durchzuführen. Wenn das Wirtschaftsministerium der Ukraine beschließt, dass es notwendig ist, einen Entwurf eines Sonderinvestitionsvertrags zu überarbeiten, wird dem Antragsteller eine Begutachtung zu diesem Projekt zugesandt. Dabei wird ihm vorgeschlagen, Verhandlungen zu dessen Bedingungen durchzuführen.

Solche Verhandlungen werden innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt dieses Vorschlags durchgeführt. Wenn in dieser Zeit keine Einigung über den Mechanismus der zu berücksichtigenden Begutachtung erzielt worden ist, kann die Verhandlungsfrist um zwei weitere Monate verlängert werden. Allerdings ist zu bedenken, dass die wesentlichen Bedingungen von Sonderinvestitionsverträgen nicht verhandelbar sind.

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