Der Brexit liegt schon etwas zurück, dennoch treten erst in diesem Jahr wichtige Regelungen vonseiten der britischen Regierung in Kraft. Worauf es nun ankommt.

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Der Brexit, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU, ist nun schon seit einem Jahr vollzogen. Die Handelspartner haben die Lieferketten relativ schnell angepasst, auch weil Zollanmeldungen nach Großbritannien und Lieferantenerklärungen zur Ursprungsbegründung zunächst noch ausgesetzt waren. Doch das ändert sich in diesem Jahr. Nun heißt es „Full Border Control“, womit der Brexit im Warenverkehr weitgehend vollzogen ist. Die folgenden sieben Tipps helfen dabei, sich gut auf die Neuerungen einzustellen.

1. HS-Warennummer richtig bestimmen

Bekanntlich fängt der internationale Warenverkehr damit an. Ohne die Codenummer des Harmonisierten Systems (HS) gibt es weder Ausfuhr noch Einfuhr. Die Einreihungsregeln des englischen Zolltarifs müssen dabei – zusätzlich zu den generellen, globalen Regeln – befolgt werden. Mit fehlerhaften HS-Codes drohen Lieferverzögerungen und Strafen.

2. Zollanmeldung

Ohne Zollanmeldung ist keine Einfuhr nach Großbritannien mehr möglich. Eine Vielzahl von Daten muss daher vom Importeur oder von dessen Vertreter im E-Zoll-System der britischen Finanz- und Zollbehörde rechtzeitig eingegeben werden. Je nach Einfuhrort kann dabei eine Vorabanmeldung nötig sein. Außerdem wird in diesem Jahr das E-Zoll-System umgestellt.

3. Ursprung

Die Nutzung von Präferenzzöllen bleibt auch 2022 eine wichtige Strategie zur Reduzierung der Brexit-Kosten. Es muss nur der angemeldete Ursprung lückenlos begründet sein. Lieferantenerklärungen müssen vorliegen, auch für Warensendungen des vergangenen Jahres.

4. Goods Vehicle Movement Service

Einige britische Häfen, wie z.B. in Dover, nutzen das neue Voranmeldesystem Goods Vehicle Movement Service GVMS. Dieses verbindet Zollanmeldereferenzen mit dem Lkw-Kennzeichen und generiert eine neue Referenz, die Goods Movement Number (GMR). Diese muss zur Nutzung der Fähre oder des Eurotunnels vorliegen. Ohne GMR wird nichts befördert.

5. Import of products, animals, food and feed system (IPAFFS)

Bei Produkten mit tierischem Ursprung wird seit dem 1. Januar 2022 schärfer kontrolliert. Das neue IPAFFS-System muss noch vor der Zollanmeldung mit genauen Angaben der Warenlieferung versehen werden, damit die britische Gesundheitsbehörde überhaupt die sogenannten SPS-Kontrollen durchführen kann.

6. Einfuhrumsatzsteuer

Die sogenannte Import-VAT kann zu einem großen Problem für EU-Ausführer werden, besonders wenn diese Steuer erhoben werden muss und nicht als UK-Tax in der britischen Steuererklärung angerechnet werden kann. Besonders vorsichtig sollte man daher sein, wenn der EU-Ausführer sich bereit erklärt, Zollanmeldungen im eigenen Namen im Vereinigten Königreich abzugeben. Es drohen nicht erstattungsfähige Kosten von 20% des Einfuhrumsatzsteuer-Wertes.

7. Incoterms

Die Version der Incoterms von 2020 ist zwingend im internationalen Warenhandel zu nutzen, um zwischen Verkäufer und Käufer die Aufgaben, das Risiko und die Kosten klar zu definieren. Sonst kann es zu Verzögerungen und hohen Aufwendungen kommen. Es gilt, vorab schriftlich festzulegen, wer wann was macht.

Fazit

Der Brexit wird europäische Unternehmen noch lange beschäftigen. Sie mussten die Lieferketten und Warenabwicklung aufwendig anpassen. Für 2022 stehen weitere Änderungen an – besonders im Bereich der sanitären und phytosanitären (SPS) Kontrollen. Unternehmen sind gut beraten, Änderungen mit viel Vorlauf zu bearbeiten und die Auswirkungen auf ihre Lieferkette gründlich auszuwerten. Erst nach dieser „Brandbekämpfung“ kann etwas Ruhe und Kontrolle in die Lieferketten kommen und sich ein „New Normal“ einstellen.

arne.mielken@customsmanager.com

www.customermanager.org

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