Erste Klagen gegen Unternehmen wie RWE, die Mitschuld am Klimawandel tragen sollen, sind bereits angestrengt. Das könnte erst der Anfang einer Klagewelle sein.

Beitrag in der Gesamtausgabe (PDF)

Der peruanische Landwirt Saúl Luciano Lliuya klagt gegen den deutschen Energiekonzern RWE – wegen dessen Beteiligung am Klimawandel. Sein Vorwurf: Seine Heimatstadt Huaraz sei aufgrund schmelzender Gletscher von einer Flutwelle bedroht. Weil RWE Mitverursacher des Klimawandels sei und damit einen Anteil am schnellen Abschmelzen der Gletscher habe, müsse sich der Konzern an den Kosten für erforderliche Schutzmaßnahmen beteiligen.

Seit der jüngsten Flutkatastrophe im Westen Deutschlands sind auch hierzulande die fatalen Auswirkungen von Extremwetterereignissen, die nach Meinung der Klimaforschergemeinde durch den Klimawandel zunehmen, unübersehbar. Die Diskussion, wie sich solche Katastrophen künftig verhindern lassen, ist in vollem Gange. Doch wer trägt dafür die Kosten?

Klagen wie gegen RWE haben zuletzt zugenommen. Einer Untersuchung der London School of Economics and Political Science (LSE) zufolge wurden zwischen 1986 und Mai 2021 weltweit bereits 1.841 Klimaklagen eingereicht, 191 davon in den 13 Monaten bis Ende Mai. Auch das New Yorker Sabin Center for Climate Change Law spricht von weltweit 1.800 Klimaschutzklagen. Meist richt(et)­en sich die Klagen gegen Regierungen, aber zunehmend werden auch Firmen angeklagt. Laut Sabin Center sind aktuell 48 Klagen außerhalb der USA gegen Unternehmen anhängig. In der Klageschrift werden demnach vor allem Energiekonzerne genannt; aber auch Banken sind darunter oder Volkswagen (2007 abgewiesen) und die französische Supermarktkette Casino.

Druck auf Erdölkonzerne steigt

Ende Mai kamen gleich drei Ölmultis unter Druck: Royal Dutch Shell wurde von einem niederländischen Gericht verurteilt, seinen CO2-Ausstoß schon bis 2030 nahezu zu halbieren; der Konzern hatte dieses Ziel erst deutlich später erreichen wollen und geht inzwischen in Berufung. ExxonMobil und Chevron hingegen wurden von ihren eigenen Aktionären gedrängt, schnellere Fortschritte Richtung Nachhaltigkeit zu gehen. Als Maßstab wird häufig das international von 194 Staaten und der EU vereinbarte Pariser Klimaabkommen mit den entsprechenden Selbstverpflichtungen genommen. Allerdings dürfte es nicht beim Weg über die unternehmensinternen Organe bleiben: Aktionäre könnten Unternehmen verklagen, weil sie nicht rechtzeitig und umfassend auf die Risiken ihrer Beteiligung am Klimawandel hingewiesen hätten.

Die Kläger, meist Nichtregierungsorganisationen und andere Klima-Interessenverbände, beschränken sich nicht allein auf eine direkte bisherige oder künftige Beteiligung am Klimawandel. Auch Greenwashing oder die Herausgabe von klimarelevanten Informationen finden sich als Klagegrund in der Sabin-Datenbank. Und nicht allein die „Carbon Majors“, die Groß-emittenten von CO2 wie Erdöl- oder -gaskonzerne, werden verklagt. Selbst mittelbar Beteiligte wie Banken sind nicht sicher vor Klimawandel-Klagen. Als riskant werden von einigen Banken neben konkreten Projektfinanzierungen vor allem Handelsfinanzierungen für Rohstoffhändler angesehen, wenn diese bspw. im Amazonas-Gebiet aktiv sind und zum Verlust von Regenwald beitragen könnten. Doch auch als nachhaltig deklarierte Finanzierungen wie Green Bonds, die ihrem Etikett aber nicht gerecht werden, könnten zum Angriffspunkt für Kläger werden.

Die Wissenschaft ist eindeutig – in einigen Bereichen

Je stärker die Folgen des Klimawandels ins öffentliche Bewusstsein rücken, desto besser dürften die Erfolgschancen der Kläger werden. Der Vergleich mit einer Klagewelle gegen Tabak- und Asbestfirmen liegt auf der Hand. Insbesondere in den USA wurden diese in verschiedenen Fällen zu Schadensersatz in Milliardenhöhe verurteilt. Zwar wurden einige Urteile im Anschluss auch wieder revidiert, allerdings nicht, weil es bspw. Zweifel an der „Schuld“ der Beklagten gegeben hätte.

Noch ist die Bilanz der Klimakläger dürftig. Dies betrifft vor allem die Fälle, bei denen Angeklagte für konkrete Klimaauswirkungen belangt werden sollten, wie Flutschäden oder die Kosten einer Dürre. Den Klägern ist es laut Rupert Stuart-Smith von der Universität Oxford von 73 untersuchten Fällen in 14 Jurisdiktionen bislang nur in 8 Fällen gelungen, erfolgreich eine Kausalität zwischen Emittent und Auswirkung herzustellen. Dabei, so ein Ergebnis der Untersuchung, seien von den Gerichten der Klimawandel und seine Ursachen grundsätzlich nicht angezweifelt worden.

Es sei den Klägern aber nicht gelungen nachzuweisen, dass eine ganz bestimmte Auswirkung auf den Klimawandel zurückzuführen sei. Die aktuelle Diskussion um die Flutkatastrophe – „selten, aber Zufall wie andere Hochwasser in der Geschichte auch“ vs. „Folge des Klimawandels“ – zeigt, dass eine klare Kausalkette bei Einzelereignissen schwierig zu sein scheint. In knapp drei von vier Fällen, die Stuart-Smith untersucht, wurde der klimawissenschaftliche Konsens nicht als Beweis eingebracht. So blieben die Begründungen oft an der Oberfläche mit Aussagen wie „Klimawandel verursacht extreme Wettervorkommnisse“ ohne weitere Beweise. Dabei ist die sogenannte Attribution-Science, die genau solche Zuordnungen vornimmt, bemerkenswert weit fortgeschritten. Allerdings gilt dies nicht für alle Auswirkungen: Während es bspw. bei Starkregen noch relativ große Unsicherheiten in der Kausalkonstruktion gibt, ist sie bei Dürren inzwischen sehr gut möglich. Auch auftauende Permafrostböden und steigende Meeresspiegel sind klar zuzuordnen. Nur werden die aktuellen Erkenntnisse der Attribution-Science bislang kaum in den Verhandlungen genutzt. Stuart-Smith empfiehlt daher, den Forschungsstand stärker in die Klagen einzubringen.

Erst eine zivilrechtliche Klima-Klage in Deutschland

Gut möglich, dass künftige Klimawandel-Schadensklagen vor allem auf Bereiche abzielen werden, in denen die Attribution-Science zu eindeutigen Ergebnissen kommt. Auch dürften sich die Kläger in nächster Zeit weiterhin vor allem auf schlagzeilenträchtige Klagen gegen die „Carbon Majors“ konzentrieren, deren CO2-Emissionen seit 1965 anschaulich im Internet verfügbar sind. Allerdings ist es gar nicht so einfach, den Anteil, den die Emittenten am Klimawandel haben, zu berechnen: Sollen aktuelle oder kumulierte Mengen – und wenn Letzteres, wie lange zurückreichend – als Maßstab gelten? Gelten nur die Emissionsmengen bei der „Herstellung“, z.B. der Förderung, oder auch beim Verbrauch durch Dritte? Und auch dann bleibt die Frage, welchen konkreten Anteil die beklagte Rechtseinheit eines Unternehmens hatte.

Schließlich versperren auch noch zahlreiche juristische Steine den Weg zum Klimaklage-Erfolg: Das deutsche Strafrecht sieht bislang nicht vor, dass juristische Personen strafrechtlich belangt werden können, nur mit Blick auf die innerhalb eines Unternehmens handelnden natürlichen Personen ist dies möglich. Wie der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages ausführt: „Die Sanktionierung von Unternehmen für Straftaten der für sie handelnden natürlichen Personen erfolgt über die Verhängung von Verbandsgeldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, § 30 OWiG. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Strafe im strafrechtlichen Sinn. Zudem liegt die Auferlegung der Geldbuße im Ermessen der zuständigen Behörde (Opportunitätsprinzip).“ Allerdings wurde 2020 ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Anwendung des Strafrechts auch auf juristische Personen vorsieht und die Auferlegung einer Sanktion nicht länger im Ermessen der Behörde sieht. Der zivilrechtliche Klageweg ist da schon weiter, auch wenn es in Deutschland erst einen Fall gibt, der sich mit der Zivilhaftung für Klimaschäden befasst: die Klage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE. Ausgang bislang offen.

Dennoch: Unternehmen – und ihre verantwortlichen Organe – sollten sich schon heute mit den Risiken von Klimawandelklagen befassen und entsprechende Risiken aufgrund von Emissionen, die bspw. deutlich über den Grenzen des Pariser Klimaschutzabkommens liegen, reduzieren.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Bank. Den dazugehörigen Link finden Sie HIER.

 

 

Aktuelle Beiträge

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner