Grenzabgaben werden fällig, wenn Waren von außerhalb der Europäischen Union eingeführt werden. Doch Art und Höhe der Zölle können stark variieren. Wer sich in der Praxis gut auskennt, kann bei der Einfuhr hohe Summen einsparen.

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Wenn Unternehmen Waren von außerhalb der Europäischen Union einführen, müssen diese beim Zoll angemeldet werden. Dieser Prozess wird als „Einfuhr“ bezeichnet. Hierfür braucht es ein spezielles Formular. Die entsprechenden Regeln und Vorschriften variieren je nach Art der eingeführten Waren und dem Land, aus dem sie stammen. Wenn Güter, die nach Deutschland eingeführt werden, nicht angemeldet sind oder wenn die Zollfreigrenzen überschritten werden, können Strafen verhängt werden.

Zölle sind eine Einfuhrsteuer auf Waren, die auf der Grundlage ihres Wertes mit einem bestimmten Satz berechnet werden, die auch damit verbundene Kosten beinhalten. Die Zölle werden bei der Einfuhr von Waren fällig und sind zu diesem Zeitpunkt in voller Höhe zu entrichten, auch wenn die Waren nur teilweise eingeführt oder erst später zur Herstellung von Produkten verwendet werden. In den meisten Fällen sollte der Wert der Waren zuzüglich der Zölle ausgewiesen sein. Der Zoll kann aber auch auf einer anderen Basis berechnet werden – z.B., wenn keine Rechnung vorliegt oder wenn nicht festgestellt werden kann, ob eine Ware weitere Bestandteile enthält, die ihren Wert erhöhen würden.

Die EU-Zollunion ist ein einheitliches Zollgebiet. Sie ermöglicht es, Waren ohne Zollbelastung von einem Mitgliedsland in ein anderes zu schicken, darunter auch aus Deutschland oder Österreich. Das bedeutet, dass ein Produkt, das in einem der Mitgliedsländer hergestellt wird, in ein anderes Land geschickt und dort verkauft werden kann, ohne dass bei der Ankunft Zölle oder Tarife erhoben werden müssen. Das macht diese Art von Union so attraktiv: Die Waren können im gesamten Gebiet frei bewegt werden, sodass die Unternehmen ihre Märkte erweitern können, ohne sich um zusätzliche Kosten sorgen zu müssen.

Gleichzeitig hat die EU eine gemeinsame Zoll- und Tarifpolitik, was bedeutet, dass alle Mitgliedstaaten bei der Erhebung von Zöllen auf Einfuhren aus anderen EU-Ländern die gleichen Regeln anwenden. Dies wird per Unionszollkodex durchgesetzt und gewährleistet, dass kein einzelnes EU-Land Zölle oder Abgaben auf Einfuhren aus anderen Mitgliedstaaten erheben kann.

Verschiedene Arten der Zollsteuer

Zölle sind Steuern, die auf eingeführte Waren erhoben werden. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert der Waren, der durch ihren Preis oder ihr Gewicht bestimmt wird. Dabei gilt zu unterscheiden:

• Ad-Valorem-Zoll: Dies ist ein Prozentsatz, der auf den Wert einer Ware bei der Einfuhr in ein Land erhoben wird. Der Satz variiert je nach Art der eingeführten Waren.
• Spezifischer Zoll: Dies ist ein fester Betrag, der auf jede Einheit oder jeden Teil eines Artikels erhoben wird, der in ein Land eingeführt wird.

Wenn also Waren aus Deutschland oder anderen europäischen Ländern eingeführt werden, müssen unbedingt die Zollgebühren im Auge behalten werden.

Zollgebühren in der Praxis

Die Höhe der Zölle hängt von einer Reihe von Faktoren ab, u.a. vom Ursprungsland und der Art der Ware. Die gängigste Methode zur Berechnung von Zöllen ist die Verwendung eines Tarifverzeichnisses. Dabei handelt es sich um eine nach Kategorien geordnete Liste von Produkten und dem Prozentsatz, mit dem jedes Produkt bei der Einfuhr in das Land besteuert wird.

Nehmen wir z.B. an, ein Unternehmen importiert ein neues Auto aus Deutschland in die Vereinigten Staaten und möchten wissen, wie hoch die Zollgebühren ausfallen. In diesem Fall müsste es in der Zolltarifliste unter „Automobile“ nachsehen, um zu prüfen, wie viel die reine Einfuhr eines solchen Fahrzeugs in die USA kosten würde: Im Allgemeinen sind es 10% des Verkaufspreises (der je nach den besonderen Umständen variieren kann). Die Zölle werden in der Praxis auf der Grundlage des Preises der eingeführten Waren festgelegt. Die Höhe des Zolls hängt auch von der HS-Warennummer ab und kann je nach Produkt stark variieren. Wenn Waren im Wert von 100 EUR eingeführt werden und der Zolltarif 5% beträgt, dann beträgt der Zollsatz 5 EUR. Wenn Waren im Wert von 1.000 EUR eingeführt werden, wären es 50 EUR usw.

Die deutsche Regierung erhebt jedes Jahr Millionen von Euro an Zöllen von Importeuren. Dies sind erhebliche Kosten für hiesige Unternehmen. Deshalb arbeiten multinationale Handelsunternehmen hart daran, diese Kosten zu senken oder zu beseitigen, z.B. im Rahmen der WTO (World Trade Organisation) oder durch den Abschluss von Freihandelsabkommen zwischen Regierungen.

Wenn die richtigen Maßnahmen ergriffen werden, können Zölle reduziert werden – etwa, indem man nur das bezahlt, was auch wirklich notwendig ist. Denn jedes Mal, wenn die Waren die Grenze überschreiten, muss der Zoll gezahlt werden. Das kann den Unterschied machen, ob ein Geschäft lukrativ ist oder eben nicht. Um festzustellen, wie viel für jede Sendung tatsächlich anfällt, müssen zunächst alle Kosten verstanden werden, die mit der Ein- und Ausfuhr von Waren verbunden sind. Im Folgenden sind zwei Strategien aufgeführt, mit denen der Zollsatz auf null reduziert werden kann:

Freihandelsabkommen nutzen

Eine Möglichkeit, die Einfuhrzölle zu senken, besteht darin, Freihandelsabkommen zu nutzen. Diese Abkommen ermöglichen es, Waren in ein bestimmtes Land zu verkaufen, ohne Einfuhrzölle zu zahlen. Wenn bspw. Produkte in Staaten außerhalb der EU verkauft werden, kann man von mehr als 40 Handelsabkommen profitieren. Diese erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit von Produkten aus Deutschland und dem Partnerland des Abkommens, indem sie Produkte anführen, die in Deutschland oder dem Partnerland verkauft werden können, ohne dass Zölle oder Gebühren anfallen. Mit anderen Worten: Wenn das Unternehmen Waren in einem dieser Gebiete verkauft, kann es durch Einhaltung der Ursprungsregeln hohe Zollgebühren einsparen. Diese Einsparungen können bei größeren Unternehmen in die Millionen gehen.

Zollerleichterungen prüfen

Die zweite Strategie zur Beseitigung von Zöllen sind Zollerleichterungen. Während die oben genannten Zollsätze recht einfach berechnet werden können, gibt es mehrere indirekte Maßnahmen, die helfen können, die Zollgebühren zu senken. Dazu gehören:

  • Zolllager (wo Waren zollfrei gelagert werden können)
  • Aktiver Veredelungsverkehr (bei dem zusammengefasst die ausländischen Vor- und Rohwaren in der EU erst verarbeitet werden und dann wieder ausgeführt bzw. einem anderen Zollverfahren, z.B. Zolllager, übergeführt werden können)
  • Passiver Veredelungsverkehr (bei dem zusammengefasst Vor- und Rohwaren der EU vorübergehend aus dem europäischen Zollgebiet ausgeführt, im Drittland verarbeitet und dann wieder in das Zollgebiet der Union zurückgeführt werden)
  • Freihäfen und Freihandelszonen (in die Waren zollfrei eingeführt werden können)

Fazit

Zollabgaben sind für Unternehmen und Organisationen ein bedeutender Kostenpunkt. Sie müssen nicht nur Zölle zahlen, sondern auch für die Zeit und die Ressourcen aufkommen, die sie dafür aufwenden. Zölle sollten eine der obersten Prioritäten für einen Importeur sein, da sie erhebliche Kosten verursachen, wenn sie nicht richtig verwaltet werden. Ein externer Spezialist kann einen Plan ausarbeiten, um die Zollausgaben zu minimieren.

arne.mielken@customsmanager.com

www.customermanager.org

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