Die staatliche Exportfinanzierung greift nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das ist gerade in wirtschaftlich und politisch instabilen Ländern eine hohe Hürde. Die private Absicherung kann nicht nur in solchen Fällen eine gute Alternative sein.

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Die Exportfinanzierung ist ein Instrument, mit dem der Exportabsatz unterstützt wird. Der potenzielle Käufer einer Ware wird mit einer Exportfinanzierung in die Lage versetzt, seine Investition besser, schneller, zu günstigeren Konditionen und mit geringeren zusätzlich zu stellenden Sicherheiten zu finanzieren als in seinem lokalen Markt. Seine Kaufbereitschaft wird dadurch positiv beeinflusst und eine Kaufentscheidung oft beschleunigt. Exportfinanzierung ist deshalb eine Form der Absatzfinanzierung.

Der Begriff Exportfinanzierung scheint häufig fast untrennbar mit einer staatlichen Exportkreditgarantie (Hermesdeckung) verbunden zu sein. Diese Verknüpfung ist keinesfalls zwingend, hat für finanzierende Banken aber viel Charme. Die staatliche Deckung führt bspw. zu einer erheblichen Entlastung des Eigenkapitals. Der staatlich gedeckte Teil einer Exportfinanzierung – in der Regel 95% des Kreditbetrages – muss nicht mit Eigenkapital unterlegt werden.

Auch für Exporteure ist eine Hermesdeckung sehr attraktiv, wenn mit längeren Zahlungszielen verkauft wird. Die staatliche Deckung kann aber nach den Regeln des sogenannten OECD-Konsensus auch Nachteile haben. Diesem Regelwerk müssen sich alle staatlichen Exportkreditversicherer in Europa unterwerfen.

Der OECD-Konsensus verlangt bspw., dass ein Mindestanteil an Waren am Gesamtwert des Exportgeschäfts aus dem Land stammt, dessen staatliche Exportkreditgarantie genutzt werden soll. Für eine Hermesdeckung muss ein Exportauftrag mindestens 51% Waren enthalten, für die es ein deutsches Warenursprungszeugnis gibt. Ausnahmen sind möglich, bedürfen aber einer guten Begründung und einer Einzelfallentscheidung des Bundes.

Immer dann, wenn ein Exportauftrag auch zugekaufte Komponenten enthält oder der Exporteur selbst verschiedene Komponenten in verschiedenen Ländern fertigt, kann diese Regelung zu Einschränkungen führen. Weiterhin erfordert der OECD-Konsensus z.B. eine Anzahlung des Käufers in Höhe von mindestens 15% des Auftragswertes. Auch diese 15% können in manch einem Geschäftsansatz eine Hürde sein. Regeln sind nun mal Regeln. Die staatlichen Exportkreditgarantien sind allerdings nicht alternativlos.

Private Exportfinanzierung für Osteuropa

Dies gilt in besonderem Maße für Exporte nach Osteuropa. Es ist anzunehmen, dass Belarus und Russland aufgrund der aktuellen Ereignisse für längere Zeit als Exportmärkte entfallen und Liefergeschäfte in die Ukraine zumindest so lange kaum zu finanzieren sein werden, bis eine klare und beständige Lage entsteht. Mit Ausnahme der Republik Moldau sprechen wir in Osteuropa daher derzeit nur noch von Exportmärkten, die auch Mitglieder der EU sind.

Hier bieten private Kreditversicherungen – bspw. eine „Single Risk Cover Police“ der Coface Deutschland – attraktive Alternativen. Die „Single Risk Cover Police“ ist eine Kreditversicherung speziell für die Absicherung von Einzel-Investitionsgütern, z.B. die Fertigung, Lieferung und Montage von Maschinen und Anlagen, und deckt ein genauso breites Spektrum von Risiken ab wie eine staatliche Exportkreditgarantie:

• Fabrikationsrisiko (Pre-Shipment-Risk): alle Selbstkosten bis zur Lieferung, inklusive „Bestellerrisiko“
• politische Risiken: Transfer- oder Zahlungsverbote, politisch veranlasste Import- oder Exportverbote, auch bei Drittlandsfertigung
• Delkredere-Risiko (Post-Shipment-Risk) bei langfristiger Ratenrückzahlung
• eingeschlossen: Kaufpreisforderung inklusive vereinbarter Kreditkosten, Frachten, Montageleistungen ab Lieferung
• Nicht-Transfer des Kaufpreises durch Insolvenz der ausländischen Akkreditivbank
• Nicht-Transfer durch politische Ereignisse bei Zahlung durch „Akkreditiv (L/C)“, falls keine separate Bestätigung einer deutschen Bank vorliegt
• einfache Nichtzahlung („Protracted Default“) inklusive Inkasso weltweit

Keine Beschränkung ausländischer Zulieferanteile

Es gibt keine prozentuale Beschränkung ausländischer Zulieferanteile. Auch ausländische Tochtergesellschaften in der EU können in den Versicherungsschutz integriert werden und die mindestens erforderliche Anzahlung ist mit 10% etwas geringer als bei staatlichen Exportkreditgarantien. Mit diesem Schutz können Exportfinanzierungen mit Laufzeiten von sechs Monaten bis zu fünf Jahren gestaltet werden. Die maximale Zeitspanne, Einzelheiten des Engagements und die Prämien hängen vom Rating des Importlandes und der Bonität des Käufers ab. Für Auftragsvolumen zwischen 500.000 und 5 Mio EUR bietet sich ein Lieferantenkredit an. Dieser belastet allerdings die Liquidität und verlängert die Bilanz des Exporteurs.

Coface und die TraFinScout GmbH haben deshalb eine Lösung geschaffen, die ein „Single Risk Cover“ direkt mit einer Forfaitierung, dem Ankauf der Forderungen aus einem Lieferantenkredit, kombiniert. Dieses kombinierte Produkt kann über die Plattform von TraFinScout direkt online beantragt werden. So sichert sich ein Exporteur nicht nur gegen Zahlungsausfälle, sondern macht aus einem Verkauf auf Raten ein Bargeschäft. Der Kaufpreis für die Forderungen wird ausgezahlt, sobald vertragsgemäß geliefert wurde und Kopien der Lieferdokumente (bei Seefracht z.B. Bill of Lading, Commercial Invoice und Packaging List) vorgelegt wurden.

Auch eine Verlängerung der Bilanz aus wachsenden Forderungsbeständen wird vermieden. Die Forfaitierung ist im Sinne eines „True Sale“ gestaltet. Das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen geht auf die ankaufende Bank über und der Selbstbehalt des Exporteurs aus der Kreditversicherung ermöglicht eine „ganz überwiegende“ Übertragung des Bonitätsrisikos. Damit werden die Kriterien eines bilanziellen Abgangs der Forderungen beim Exporteur grundsätzlich erfüllt. Gleichwohl ist jedem Exporteur empfohlen, den Einzelfall mit seinem Wirtschaftsprüfer abzustimmen. Diesem obliegt auf Grundlage der jeweils anwendbaren Bilanzierungsstandards die Beurteilung, ob der Einzelfall sich als „True Sale“ qualifiziert.

In Verbindung mit einer privaten Kreditversicherung ist auch ein Bestellerkredit, ein direkter Kredit einer deutschen Bank an den ausländischen Besteller, gestaltbar. Der Aufwand ist bei einem privat gedeckten Bestellerkredit deutlich größer als bei einer Forfaitierung. Er reicht vom Onboarding des ausländischen Kunden mit den erforderlichen Prozessen (Know-Your-Customer-Prinzip und Geldwäscheprävention) bis zur Kreditdokumentation. Auftragswerte sollten hierfür deshalb oberhalb von ca. 2 Mio EUR liegen.

Eckhard Creutzburg

eckhard.creutzburg@trafinscout.com

www.trafinscout.com

Andreas Wild

andreas.wild@coface.com

www.coface.com

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