Covid-19 hat zu massiven Verwerfungen im internationalen Handel, aber auch zu neuen Exportkontrollbestimmungen geführt. Nach dem Motto „Jeder ist sich selbst der Nächste!“ haben mehr als 50 Länder seit Beginn der Krise den Export von medizinischen Gütern beschränkt.

Forderungen nach Exportbeschränkungen und schärferen Exportkontrollen für Waffen, Drohnen und Überwachungstechnologie, aber auch für medizinische Ausrüstung, stellen hohe Anforderungen an das Compliancemanagement.

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Covid-19 hat zu massiven Verwerfungen im internationalen Handel, aber auch zu neuen Exportkontrollbestimmungen geführt. Nach dem Motto „Jeder ist sich selbst der Nächste!“ haben mehr als 50 Länder seit Beginn der Krise den Export von medizinischen Gütern beschränkt. Wegen neuer Exportbeschränkungen respektive Zertifizierungsvorschriften in China konnten noch im April bestimmte Gesichtsmasken, Test-Kits und andere medizinische Geräte, die zur Bekämpfung des Coronavirus dringend benötigt wurden, nicht in die USA verschifft werden.

Deutschland und Frankreich hatten im März sogar zeitweise Ausfuhrbeschränkungen für andere EU-Staaten und die EFTA verfügt. Die EU-Kommission hat dies scharf verurteilt, aber den Export essentieller medizinischer Ausrüstung in Drittstaaten (exkl. EFTA) mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/402 in den jeweiligen Mitgliedsstaaten genehmigungspflichtig gemacht. Diese VO wurde am 26. April durch die Durchführungsverordnung (EU) 2020/568 ersetzt, welche für 30 Tage gilt. Sie verlangt die Vorlage einer Genehmigung nur noch für die Ausfuhr bestimmter persönlicher medizinischer Schutzausrüstung in Länder außerhalb Europas.

Die EU, Großbritannien, die Schweiz, Brasilien, der Iran und die Cayman-Inseln haben außerdem angesichts der Coronaepidemie ihre Zölle im Medizinbereich gesenkt. Ebenso die USA und China, die diese zuvor wegen ihres Handelskonflikts erhöht hatten. Aber 52 Mitgliedsstaaten der WTO (Welthandelsorganisation) erheben immer noch Zölle auf medizinische Tests. Eigentlich unverständlich.

Die Zollbehörden in der EU und vielen anderen Ländern versuchen  zudem, Wirtschaftsbeteiligte, die infolge der Covid-19-Pandemie unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, bestmöglich zu unterstützen. Zollkodex, Delegated Acts (DA) und Implemented Acts (IA) bieten dazu einige Möglichkeiten. So wurde die Verzollung von Waren aus dem Internethandel mit einem Wert von unter 150 EUR vereinfacht. Alle Wirtschaftsbeteiligten werden zu einer digitalen Verzollung mit digitaler Unterschrift ermutigt. Der Zoll hat außerdem während der Krise länger Zeit für die Bearbeitung von Anfragen bekommen.

US und China im Technologiekrieg

Das Hauptaugenmerk der Bevölkerung und Politik liegt bei Exportkontrollen jedoch auf Rüstungsgütern, Dual-Use-Waren und Zukunftstechnologien. Hier herrscht nicht nur Uneinigkeit innerhalb der EU, sondern auch zwischen den USA und den EU-Staaten.

Bereits seit Monaten üben die USA massiv Druck auf europäische Regierungen aus, um den Export von Zukunftstechnologien nach China zu verhindern. Unter anderem erregte der Export von Maschinen zur Herstellung besonders schneller Halbleiter aus den Niederlanden in die VR China das Miss­fallen der US-Regierung. Gleichzeitig droht diese mit Sanktionen, sollte der chinesische Telekommunikationsanbieter Huawei am Ausbau des europäischen 5G-Netzwerks beteiligt werden.

Während die USA im Rahmen ihres Handelskriegs mit China die Exportkontrollen verschärft haben, sind Politiker in zahlreichen EU-Ländern eher skeptisch gegenüber diesem Instrument eingestellt. Unter anderem möchte die Gemeinschaft nicht zur Marionette im Technologie- und Handelskrieg zwischen China und den USA werden. Dennoch können europäische Firmen die Maßnahmen der USA wegen der exterritorialen Wirkung von deren Handels- und Sanktionsgesetzen nicht ignorieren. Unternehmen, die US-Waren kaufen und weitervertreiben, in ihre Produkte einbauen oder US-Technologien und Blaupausen verwenden, unterliegen dem US-Reexport-Kontrollrecht. Es ist dringend notwendig, dass Europa eine eigene, gemeinsame Position zur Weitergabe sensibler Technologien an China entwickelt.

Made in China

Auch China hat die Exportkontrollgesetze für Rüstungs- und Dual-Use-Güter seit 2017 verschärft. Dies betrifft deutsche Unternehmen, die aus China importieren oder deren chinesische Tochtergesellschaften solche Güter exportieren. Sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob das Güterportfolio von einer chinesischen Güterkontrollliste erfasst ist. Problematisch ist hier, dass diese Liste allein durch die zuständigen Behörden der VR China erstellt wird, derzeit nur in chinesischer Fassung existiert und auf Zolltarifnummern aufbaut. Das ist ein entscheidender Unterschied zur bekannten EU-Dual-Use-Güterliste, die weltweit von 42 Ländern umgesetzt wurde und ausschließlich auf technische Kriterien abstellt.

Deutsche Unternehmen sollten für alle chinesischen Güter, die in China ausfuhrgenehmigungspflichtig sind und für die sie eine Endverbleibserklärung abgegeben haben, prüfen, ob eine Reexportkontrollgenehmigungspflicht besteht. Selbst wenn sie ein derartig „infiziertes“ Gut innerhalb Deutschlands verbringen, sollten sie den Empfänger von der Rechtsnatur des Guts in Kenntnis setzen.

Dual-Use-Güter

Seit mehreren Jahren sollen die EU-Regeln zu den sogenannten Dual-Use-Technologien reformiert werden. Die Verhandlungen auf bilateraler, aber auch auf multi­lateraler Ebene, wie im Rahmen des Wassenaar-Abkommens (für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien), kommen jedoch nicht  vom Fleck. Zahlreiche Industrie- und Interessenverbände in Europa wiederum beanstanden, dass bereits bestehende Exportkontrollregeln in den EU-Mitgliedsstaaten nicht gleichmäßig um- und ­durchgesetzt werden. Es fehle an einem einheitlichen respektive vergleichbaren Kontrollniveau in der EU. Dieses Problem müsse erst behoben werden, bevor neue Gesetze eingeführt würden.

2016 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Neufassung der Dual-Use-Verordnung veröffentlicht (Verordnungsvorschlag 2016/0295). Im Januar 2018 stimmte das EU-Parlament diesem Vorschlag zu. Die Council Working Party on Dual-Use Goods erarbeitete daraufhin einen entsprechenden Gesetzesvorschlag, dem der Rat der Europäischen Union aber immer noch nicht zugestimmt hat. Der VO-Entwurf zielt vor allem auf eine schärfere Kontrolle von Exporten von Überwachungssoftware und -technik sowie von technischen Unterstützungen und Dienstleistungen, die zur „internen Repression im Zielland“ genutzt werden könnten.

2019 wurden Exporte von Überwachungstechnik im Wert von mehr als 26 Mio EUR aus Deutschland u.a. nach Saudi-Arabien, Ägypten und Qatar genehmigt, also in Staaten, in denen es regelmäßig zu Menschenrechtsverstößen kommt. Bei Exporten in die USA oder nach Großbritannien sind keine Genehmigungen notwendig. Keine Exportgenehmigung will die Bundesregierung für die Kategorie „Intrusion Software“, also Spähprogramme, erteilt haben. Mit diesen lassen sich beispielsweise Mobiltelefone direkt auslesen.

Rüstungsexporte

Immer wenn das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) die Jahreszahlen für Rüstungsexporte bekanntgibt, kocht auch die Diskussion über Exportkontrollen für Rüstungsgüter wieder hoch. Laut SIPRI lag Deutschland 2019 auf Platz 4 weltweit und steigerte die Umsätze um 17%. Damit hat Deutschland 2019 mehr Waffen exportiert als jeweils in den zehn Jahren zuvor. Ein besonderer Stein des Anstoßes sind illegale Reexporte, z.B. nach Libyen, oder der illegale Einsatz deutscher Rüstungsgüter in Drittländern wie dem Jemen und Syrien.

Nicht nur in Deutschland, auch in anderen europäischen Ländern gibt es Widerstand gegen die Aufrüstung konfliktträchtiger Drittstaaten. In Großbritannien, Belgien und Italien wird oder wurde bereits rechtlich gegen die Rüstungsexporte der jeweiligen Regierungen vorgegangen. Auch in Deutschland könnte es dazu kommen.

Derzeit regeln das Außenwirtschafts­gesetz (AWG) in Verbindung mit der Außenwirtschaftsordnung (AWV) sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) und die Feuerwaffen- und Anti-Folter-Verordnung im Wesentlichen die rechtlichen Aspekte der Exportkontrolle in Deutschland. Dabei wird die deutsche Gesetzgebung teilweise durch europäische Verordnungen ergänzt bzw. davon überlagert.

Complianceherausforderungen

Die bereits bestehenden Exportkontrollgesetze zwingen Exporteure zu vielen Einzelprüfungen mit sensiblen politischen Bewertungen. Die Situation könnte jedoch noch schwieriger werden. Die USA drängen die EU zu einer restriktiveren ­Haltung bei Hochtechnologie- und Dual-Use-Güter-Exporten. Linke und grüne ­Parteien fordern weniger Exporte von Cyberüberwachungstechnologie und Rüstungsgütern. Dies alles im Rahmen eines Compliancemanagementsystems in Unternehmen umzusetzen ist eine Herausforderung.

Verschiedene Softwarehäuser verkaufen innovative, modular aufgebaute, skalierbare IT-Lösungen, die eine kosteneffiziente, ganzheitliche Planung und Ausführung von Exportkontrollen ermöglichen. Sie bieten einen echten Mehrwert, weil sie den grenzüberschreitenden Warenfluss beschleunigen, die Lieferbereitschaft verbessern, die Transparenz entlang der gesamten Supply-Chain und die Compliance erhöhen.

On-Demand-Konzepte ermöglichen eine schnelle Produktivität bei geringen Implementierungskosten. Serviceorientierte Architekturen, die Geschäftsprozesse in kleinere, einfach zu modifizierende Funktionen aufteilen, machen es möglich, auch unternehmensspezifische Regeln im System abzubilden und jederzeit zu verändern. Für Unternehmen mit großen Geschäftsvolumen und komplexen internationalen Herstellungsprozessen ist eine nahtlose Integration in ERP-, CRM- und Logistiksysteme empfehlenswert.

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