Erstmals seit Anfang 2016 hat China die Kapitalverkehrskontrollen wieder etwas entschärft. Für Unternehmen, die Geschäfte mit China machen, ist das ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die in den vergangenen Monaten immer wieder verschärften Kapitalverkehrskontrollen ­behinderten auch den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr im Warenhandel. Manch ein chinesischer Importeur hatte Probleme, seine Rechnungen zu bezahlen.

Von Sabine Paulus, Redakteurin, Der Treasurer

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Die chinesische Zentralbank PBoC hat Medienberichten zufolge die Einschränkungen für grenzüberschreitende Renminbi-Zahlungen im ganzen Land gelockert. Banken seien nicht länger verpflichtet, Auslandsüberweisungen durch Gutschriften auszugleichen, berichtet die Financial Times. Damit würde die mündliche Anweisung („Window Guidance“) aus dem Januar 2017 aufgehoben.

Die Lockerungen sollen dem Bericht zufolge seit dem 20. April in Kraft sein. Die Banken haben die neuen Anweisungen demnach erneut mündlich erhalten. Mit schriftlichen Instruktionen, in denen die Vorschriften für die Banken beim Umgang mit Renminbi-Zahlungen genauer ausgeführt werden sollen, ist einem Experten zufolge im Juni zu rechnen.

Für Unternehmen, die Geschäfte in China machen, ist das eine gute Nachricht. Denn die bislang zunehmenden Kapitalverkehrskontrollen hatten zuletzt den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr im Warenhandel stark behindert. Zahlungen an Lieferanten verzögerten sich.

Kapitalverkehrskontrollen zuvor schrittweise verschärft

Nach Jahren der Liberalisierung hatte China die Kapitalverkehrskontrollen seit Anfang 2016 sukzessive verstärkt, um die Kapitalflucht aus dem Land einzudämmen und die Abwertung des Renminbi zu stoppen. Die chinesische Währung hatte allein im vergangenen Jahr gegenüber dem US-Dollar 6,5% an Wert verloren. Im Januar vergangenen Jahres schränkte die PBoC zunächst das grenzüberschreitende Cashpooling ein. Außerdem erklärte die Devisenbehörde SAFE Dividendenzahlungen ab 50 Mio USD für genehmigungspflichtig. Deutsche Unternehmen hatten seither Schwierigkeiten, Geld von ihren chinesischen Töchtern abzuziehen.

Im November gingen die Regulatoren noch einen Schritt weiter: Seitdem wurden Auslandsüberweisungen ab 5 Mio USD sehr genau geprüft. In einigen Regionen lag der Schwellenwert sogar bei 1 Mio USD, berichtete Andreas Tesch, Chief Market Officer bei dem Kreditversicherer Atradius im März dieses Jahres bei FINANCE-TV: „Mit den Prüfungen von ­Auslandsüberweisungen wollen die Behörden vor allem verdeckte M&A-Transaktionen chinesischer Investoren unterbinden“, sagte Tesch weiter.

Zunächst waren davon nur Finanzströme betroffen. Im Januar 2017 erfolgte dann die vorerst letzte Eskalationsstufe der Kapitalverkehrskontrollen: Damals legten die Regulatoren fest, dass die Banken in Schanghai für Auslandsüberweisungen im Gegenzug die gleiche Summe von einem Konto im Ausland auf ein Konto in China gutschreiben müssen. Diese Maßnahmen schränkten auch Handelszahlungen ein. In anderen Regionen gab es ähnliche Vorschriften, allerdings mussten dort die Gutschriften nicht immer die gleiche Höhe haben wie die Auslandsüberweisungen. Die Restriktionen in Peking und Schanghai sollen zu den härtesten gehört haben.

Mit der Ankündigung der PBoC vom 20. April scheinen diese Vorgaben nun aufgehoben zu sein. Von dem Liberalisierungslevel, das China vor knapp anderthalb Jahren im Hinblick auf Zahlungsverkehr und Cashmanagement erreicht hatte, ist das Land dennoch weit entfernt.

Quelle: http://www.dertreasurer.de/news/
cash-management-zahlungsverkehr/china-lockert-kapitalverkehrskontrollen-57671/

Paulus@derTreasurer.de

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