Die seit 2007 geführten Verhandlungen zwischen Indien und der EU über ein Präferenzabkommen kommen nicht recht voran. Weiterhin bestehen beträchtliche Hürden für den Markteintritt deutscher Exporteure. Doch das Land ist ein interessanter Absatzmarkt für deutsche Firmen mit hohem Wachstumspotential. Eine landesweit einheitliche Umsatzsteuer steht vor der Einführung, die den Handel beleben dürfte.
Von Arne Mielken, Senior Trade Specialist, Content (European Union), Amber Road
Indien ist für Deutschland ein wichtiger Absatzmarkt und Lieferant eines breiten Waren- und Servicespektrums. Der Anteil der deutsch-indischen Handelsbeziehungen am deutschen Gesamthandelsvolumen beträgt jedoch weniger als 1%. Im Gegensatz dazu ist Deutschland Indiens wichtigster Handelspartner innerhalb der EU und liegt (in absoluten Zahlen) auf Rang 6 im weltweiten Vergleich.
Seit Beginn der indischen Reformpolitik 1991 hat das bilaterale Handelsvolumen rasant zugenommen. 2015 stiegen die deutschen Einfuhren um 7,0% im Vergleich zum Vorjahr, die deutschen Ausfuhren nach Indien um 9,4%. Im vergangenen Jahr stagnierte der Handel jedoch weitgehend.
Der nach wie vor bestehende deutsche Handelsüberschuss von rund 2,2 Mrd EUR (2016) basiert auf hoher indischer Nachfrage insbesondere nach deutschen Investitionsgütern (Maschinen, die etwa ein Drittel am Gesamtexport nach Indien ausmachen, sowie Elektrotechnologie, Metallwaren, Chemie, Automobile und Automobilteile). Der Schwerpunkt indischer Exporte nach Deutschland liegt im Textilbereich, gefolgt von chemischen Erzeugnissen, Elektrotechnologie, Metallwaren, Leder und Nahrungsmitteln.
Hohe Importhürden
Insgesamt liegt das bilaterale Handelsvolumen bei gut 17 Mrd EUR. Es könnte jedoch wesentlich höher sein. Die deutsche Exportwirtschaft klagt seit Jahren über hohe Marktzugangshürden. Neben der ausufernden Bürokratie sind dies Einfuhrzölle von bis zu 60%, z.B. im Automobilsektor, zusätzliche Einfuhrabgaben sowie nichttarifäre Handelshemmnisse, etwa Normen. Die Gesamtbelastung liegt laut BDI teilweise bei mehr als 100%.
Entsprechend setzen die Firmen große Hoffnungen in die Verhandlungen zwischen der EU und Indien über ein Freihandelsabkommen und einen schrittweisen Zollabbau für Industriegüter sowie einen besseren Schutz für geistiges Eigentum. Größtes Hindernis aus indischer Sicht sind Umwelt- und Sozialstandards wie etwa das Verbot von Kinderarbeit, die Brüssel im Abkommen festlegen möchte. Handelsminister Sharma lehnt Verhandlungen über diese Themen jedoch kategorisch ab.
Neue Umsatzsteuer
Es gibt aber auch positive Entwicklungen. So treibt die indische Regierung die größte Steuerreform seit der Unabhängigkeit weiter voran. Diese soll erhebliche Vereinfachungen bringen. Das komplexe System von über zwölf verschiedenen indirekten und lokalen Steuern wird durch eine landesweit einheitliche Goods and Services Tax (GST) ersetzt werden. Diese ist mit der Umsatzsteuer in Deutschland vergleichbar.
Die für den Import von Waren und Dienstleistungen maßgebliche Steuer heißt Integrated GST (IGST). Allerdings wird die Steuer bei bestimmten Incoterms nicht auf Speditions- und Transportleistungen erhoben.
Bei der Einfuhr von Waren kommt zur IGST wie gehabt der Zoll dazu. Der Standardsatz der GST wird bei 28 Prozent liegen, für Anlagen/Maschinen und viele Dienstleistungen bei 18 Prozent. Die Zollsätze und Regelungen ändern sich mit diesem Gesetz nicht.
Die neue GST ist ein wichtiger Schritt zu einem transparenten und einfachen Steuersystem für Warenströme aus dem Ausland nach Indien. Unternehmen profitieren neben einer schlankeren Importabwicklung auch von möglichen Steuerersparnissen, da etwaige Mehrfachbesteuerungen einzelner Produkte mit dem neuen GST-System der Vergangenheit angehören.
Das indische Parlament hat den Gesetzesvorlagen am 12. April 2017 zugestimmt. Laut Planung tritt die GST zum 1. Juli 2017 in Kraft. Die Einführung könnte sich aber bis September verschieben.
Die GST soll Preis- und Frachtkalkulationen vereinfachen. Die Unternehmen müssen allerdings bis zur GST-Einführung ihre IT- und Buchhaltungssysteme anpassen und ihre Vertriebswege und Preiskalkulationen überprüfen. Für viele Dienstleister wird die Steuerdokumentation im Vergleich zur aktuellen Service-Tax aufgrund der dreigliedrigen Struktur der GST komplexer.
Zolldokumente
Zollrechtlich gehört Indien zur Gruppe der „Other Beneficiary Countries (OBC)“ des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der Europäischen Gemeinschaft. Für den Export nach Indien werden eine EORI-Nummer sowie eine Handelsrechnung, ab einem Warenwert von 1.000 EUR außerdem eine Ausfuhranmeldung benötigt. Darüber hinaus müssen bei Waren mit Ursprungsland EU ein Ursprungszeugnis und eine Warenausfuhrbescheinigung vorgelegt werden.
Gebrauchte Waren sind vom Versand ausgeschlossen. Elektrogeräten, Maschinen, Software, inkl. Schaltkreisen und Schalttafeln, müssen Betriebsanleitung und Herstellerpreisliste beigelegt werden. Papier muss von einem Gewichtszertifikat begleitet sein. Für Pflanzenteile und Saaten wird ein Gesundheitszeugnis verlangt. Chemikalien muss ein Handbuch mit dem chemischen Namen und eine Einfuhrbegründung beigelegt werden.
IT-Lösungen sind gefragt
Ein Nebeneffekt der GST-Einführung wird eine Beschleunigung der Prozessautomatisierung sein. Nur mit IT-Unterstützung lassen sich die komplexen Einfuhr- und Steuerbestimmungen in Indien kosteneffizient managen und die Vorteile der GST ausschöpfen. Gute Applikationen unterstützen Firmen bei der Produktklassifizierung, der Zuordnung der Zolltarifnummern, der Pflege der Stammdaten, dem Einholen und Verwalten von Ursprungszeugnissen und bei Sanktionslistenprüfungen. Sie zeigen auf, welche Dokumente für die Lieferung nach Indien notwendig sind, und kalkulieren modellhaft Zölle, Steuern und andere Abgaben sowie die Gesamteinstandskosten (Total Landed Costs).
Durch die Automatisierung all dieser ressourcenintensiven Schritte können Firmen ihre Verwaltungskosten senken, Zoll- und Steuerabgaben sowie Transportkosten minimieren und die Zeit für die Zollabfertigung deutlich reduzieren. Zudem dokumentieren und archivieren solche IT-Systeme automatisch alle Außenhandelsprozesse für interne und Behördenprüfungen.
Fazit
Im Handel mit Indien bestehen vielfältige und zum Teil sehr hohe tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse. Der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit der EU und ein stufenweiser Abbau der Zölle liegen noch in weiter Ferne. Trotzdem ist Indien ein interessanter Absatzmarkt für deutsche Firmen mit hohem Wachstumspotential. In Anbetracht der schwierigen bürokratischen Verhältnisse ist es ratsam, einen sorgfältig abgestimmten, rechtskonformen, IT-gestützten Export- und Importprozess zusammen mit dem indischen Handelspartner aufzusetzen.