Scharia-konforme Finanzinstitute fordern auch von ihren nicht glaubens-gebundenen Geschäftspartnern zunehmend eine ­Produktpalette und ­Dienstleistungsstrukturen, die auf die religiösen Anforderungen ihrer muslimischen Kunden zugeschnitten sind. Darauf müssen sich auch nicht glaubensgebundene Banken einstellen, wenn sie erfolgreich im Außenhandel für Banken und ­Kunden in muslimischen Ländern aktiv sein und mit Scharia-konformen Finanzinstituten kooperieren wollen.

Von Carsten Kayatz, Senior Product Manager, Financial Institut

Schätzungsweise 100 islamische Banken mit nennenswerten Außenhandels-volumina arbeiten nach den strengen Grundsätzen der Scharia (islamische Gesetze und Rechtsprechung). Scharia-konforme Auslandsabteilungen stehen vor der Notwendigkeit, zum einen den religiösen Anforderungen der Kunden und des bankeigenen Scharia-Boards gerecht werden zu müssen, zum anderen eine Korrespondenzbank zu haben, die auch außerhalb der muslimischen Länder eine entsprechende Abwicklung von Im- und Exporten darstellen kann.

Die jeweilige Korrespondenzbank im Außenhandel sollte sich daher auch unter den religiösen Vorgaben der Scharia als Verbindung von den lokalen Märkten zu den überregionalen und globalen Geschäftsaktivitäten muslimischer Bankkunden verstehen. Das Prinzip vom Lokalen zum Globalen sollte dabei im Verständnis wechselseitig sein. Den Im- und Exporteuren des Heimatmarktes sollte eine internationale Korrespondenzbank für die jeweiligen muslimischen Länder ebenso zur Verfügung stehen wie dort den Banken und deren Kunden umgekehrt für jenen Heimatmarkt und/oder Drittländer. Mit anderen Worten: Die Begleitung eines ägyptischen Imports von landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Brasilien muss ebenso selbstverständlich sein wie eine Maschinenlieferung hier aus Deutschland an das arabische Emirat Qatar am Persischen Golf oder in den Jemen.

Scharia-Erfordernisse beachten

Präsenz auf den lokalen Märkten drückt sich zunächst sichtbar aus durch die unterhaltenen Filialen und Repräsentanzen an den Standorten des Nahen und Mittleren Ostens, Afrikas, Asiens und eines weltweit etablierten Netzes von Außenhandelsverbindungen. Ein großes Korrespondenzbanknetz auf Kontobasis ermöglicht nicht nur, den selten Scharia-relevanten einfachen kommerziellen Zahlungsverkehr in den wichtigsten Währungen abzuwickeln, sondern auch das dokumentäre Auslandsgeschäft wie z.B. Akkreditive. Hierbei verlangen allerdings dokumentäre Geschäfte wie Garantien, Handelsfinanzierungen oder strukturierte Währungstransaktionen allein schon wegen der zu vermeidenden Zinsstrukturen die Expertise in Sachen Scharia-Konformität. Bei Kontoführung, Geldanlagen, Handelsfinanzierungen, Garantien oder Wechselkurstransaktionen sind also entsprechende Scharia-Erfordernisse zu beachten. Wichtigste Anforderungen sind dabei die Zins- und Spekulationsverbote des Islams, die Soll- und Guthabenzinsen oder vorab unbestimmbare Erträge unstatthaft machen.

Die Stärke einer im Außenhandel weltweit agierenden Bank und deren Beachtung der religiösen Maßgaben für islamische Bankkunden liegt in der Möglichkeit, zweierlei miteinander zu verzahnen: die gesamte Bandbreite des Instrumentariums des Außenhandels und ein breites Korrespondenzbankennetz bei gleichzeitiger Möglichkeit der islamischen Bank, dort, wo religiöse Erfordernisse es notwendig machen, entsprechend darauf zugeschnittene Produkte in Anspruch nehmen zu können. Eine islamische Bank, deren internationaler Zahlungsverkehr abgewickelt werden soll, muss auch die Möglichkeit eines Scharia-konformen Liquiditätsmanagements in verschiedenen Währungen in Anspruch nehmen können. Islamic Banking wird somit als Ergänzungsprodukt, um nicht zu sagen „Optimierung“ des nicht Scharia-relevanten Bankgeschäfts verstanden. Diese Dienstleistungen werden nicht nur den Banken in der Region, sondern ebenso Firmenkunden, vornehmlich Vertretern der deutschen Exportindustrie, offeriert. Banken sind hier häufig gefordert, Exportfinanzierungen samt staatlicher Exportversicherung Scharia-konform zu strukturieren und den Kunden damit das im speziellen Einzelfall erforderliche Produktwissen, die Länderexpertise und Marktkenntnis zu liefern.

Sachwertorientierte Verträge

Da ein nicht unbeträchtlicher Teil der islamischen Banktransaktionen meist „Asset- based“ umgesetzt wird, also auf der Grundlage eines realen Sachwerts (meist einer Commodity) erfolgt, kann die zugrundeliegende Transaktion mit der Expertise des Rohstoffhandels über die London Metal Exchange (LME) dargestellt bzw. abgewickelt werden. „Asset-based“ erklärt sich aus der Notwendigkeit, dass im Islamic Banking Geld keinen Wert für sich allein darstellt, sondern nur ein Tausch­instrument ist oder auch Mittel zur Wertbestimmung. Es kann daher nicht ge- und verkauft, ge- oder verliehen werden. Daher sind die Anlage der Liquidität wie auch die Herauslegung einer Finanzierung auf der Grundlage des Kaufs oder Verkaufs eines Sachwerts plus Marge zu strukturieren. Wegen der einfacheren Handelbarkeit erfolgt dies in der Regel über einen Rohstoff wie z.B. Platin oder Palladium. Gold und Silber werden gleichwertig zum Geld gesehen und sind für diese Zwecke daher nicht Scharia-konform einsetzbar.

Die Gestaltungsformen der Geschäfte und Verträge gemäß den unterschiedlichen Glaubensrichtungen innerhalb des Islams können eine herausfordernde Aufgabe sein, nicht nur wegen der uneinheitlichen Beurteilung der Sachverhalte durch die jeweiligen „Scharia-Boards“ der Banken. Scharia-Boards sind vergleichbar mit einem religiösen Gelehrten- oder Sachverständigenrat, der im Einzelfall seine Zustimmung für eine Vielzahl wiederkehrender Transaktionen oder den individuellen Einzelfall geben muss. Die Scharia-konformen Banken unterhalten in der Regel ein eigenes Scharia-Board, es gibt aber auch bankenunabhängige Gremien, deren Beratungsleistungen gegen entsprechendes Honorar in Anspruch genommen werden können.

Keine einheitlichen internationalen Regeln für Islamic Banking

Neben den religiösen Vorgaben sind zusätzlich die säkularen Gesetze der jeweiligen Länder zu beachten, wobei diese recht unterschiedlich sein können. Es gibt Länder, deren Bankwesen ausschließlich Scharia-Vorgaben folgt (z.B. Sudan), andere Länder haben Gesetze und Bankenaufsicht sowohl für konventionelle als auch für islamische Banken (z.B. Malaysia). Wiederum andere muslimische Länder haben keinerlei islamische Bankregeln, und es gibt muslimische Länder, in denen keine Scharia-konformen Banken existieren, ja sogar Islamic Banking quasi untersagt ist. Daraus folgt, dass es im Außenhandel keine einheitlichen Regeln für Islamic Banking gibt, weder lokal noch grenzübergreifend, sondern eher den individuellen Einzelfall.

Schon bei der einfachen Geldanlage ist es je nach geographischer Region erforderlich, Verträge nach unterschiedlichen Grundsätzen anbieten zu können. Im Wesentlichen seien hier die Regularien der AAOIFI (Accounting & Auditing Organization for Islamic Financial Institutions) oder des IIFM (International Islamic Financial Markets) genannt, um nur die beiden wichtigsten zu nennen. Bei beiden handelt es sich um Institute, die im Wettbewerb zueinander Empfehlungen zur Strukturierung islamischer Transaktionen erstellen. Aber es gibt noch viele weitere, in der Regel kleinere, dieser religiös motivierten Beratungsgesellschaften, teilweise auch nur regional begrenzt, wie z.B. das malaysische IFSB (Islamic Financial Services Board).

Die Commerzbank selber verfügt zwar über jahrzehntelange Erfahrung im Geschäft mit islamischen Banken, liefert aber keine religiös verbindliche Scharia-Expertise an ihre Kunden. Entsprechende Erfordernisse und Maßgaben werden stets berücksichtigt, die endgültige Entscheidung hinsichtlich der Scharia-Konformität der Außenhandelstransaktion obliegt der muslimischen Bank intern über deren Scharia-Board.

Fazit

Islamic Banking im Außenhandel ist als Ergänzung der konventionellen Strukturen zu verstehen, um der islamischen Korrespondenzbank Scharia-konforme Produkte anzubieten, die diese ansonsten bei entsprechenden Drittanbietern nachfragen müsste. Gleichzeitig bietet es die Möglichkeit weiterer Geschäfte im Investment-banking wie z.B. Commodities und Sukuks (islamische Anleihen).

Eine der zukünftigen Herausforderungen des Islamic Bankings generell, nicht nur im Außenhandel, wird sein, international allgemeinverbindliche Regeln zu schaffen, auf die sich alle Scharia-konformen Banken und deren Scharia-Boards verständigen können. Leider sieht es so aus, als ob dies in naher Zukunft nicht der Fall sein wird.

Kontakt: carsten.kayatz[at]commerzbank.com

18 replies on “Islamic Banking im Außenhandel”

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