Kommerzielle Finanzierungen stehen in Afrika in Verbindung mit staatlicher Exportkreditversicherung in der Regel zur Verfügung. Doch gibt es in Ländern des südlichen Afrikas besondere Herausforderungen bei der kommerziellen Finanzierung von Projekten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor. Im Folgenden werden Möglichkeiten und Grenzen der kommerziellen Finanzierung aufgezeigt.
Von Beate Bischoff, Geschäftsbereichsleiterin Financial Markets and Corporates, BHF-BANK AG
Für viele Investitionsprojekte im südlichen Afrika stehen konzessionäre Darlehen oder Zuschüsse zur Verfügung. In jüngster Zeit werden jedoch zunehmend mittel- bis langfristige kommerzielle Finanzierungen nachgefragt, ohne die viele Projekte nicht umgesetzt werden können.
Kommerzielle Finanzierungen sind Darlehen zu Marktkonditionen. Sie haben eine Laufzeit von fünf bis zehn Jahren und dienen der Finanzierung von Investitionsgütern, schlüsselfertigen Anlagen oder Infrastrukturprojekten. Private Geschäftsbanken, aber auch Entwicklungsfinanzierungsinstitute legen solche Kredite aus. Ohne eine Absicherung der Kredite, z.B. durch eine staatliche Exportkreditagentur (ECA), können die meisten langfristigen kommerziellen Finanzierungen in Afrika allerdings nicht verwirklicht werden.
In den vergangenen vier Jahren ist das Interesse an ECA-Finanzierungen in Afrika südlich der Sahara spürbar gestiegen. Ein Trend, der durch die Finanzkrise verstärkt wurde. Für Banken ist die Unterstützung durch ECAs eine interessante Option, weil sie ihre finanziellen Risiken in den afrikanischen Ländern spürbar verringern können.
ECA-Finanzierungen haben im Vergleich zu anderen Fremdfinanzierungsquellen spürbar an Attraktivität gewonnen, insbesondere auch für Projekte im Rohstoffabbau sowie in den Bereichen Telekommunikation, Energie und Infrastruktur. Dennoch gibt es eine Reihe von Faktoren, die ECA-Finanzierungen in vielen afrikanischen Ländern südlich der Sahara erschweren.
Infrastrukturprojekte werden im südlichen Afrika meist von Regierungsstellen oder staatlichen Unternehmen durchgeführt. Dabei diversifizieren Regierungen und Staatsunternehmen zunehmend ihre Finanzierungsquellen und fragen – je nach Land – auch zunehmend langfristige ECA-Finanzierungen nach. Beispiele sind der südafrikanische staatliche Energieversorger Eskom oder die Mobilfunkgesellschaft MTN, mit Sitz in Südafrika, die auch in anderen Ländern Afrikas tätig ist.
Doch in vielen Ländern des südlichen Afrikas gibt es Einschränkungen bei der Finanzierung von staatlichen Infrastrukturprojekten. Für die ECAs und die kommerziellen Geldgeber ist es schwierig, dass viele afrikanische Länder in die Kategorie der hochverschuldeten Entwicklungsländer (Heavily Indebted Poor Countries – HIPC) fallen. Sie haben mit dem Internationalen Währungsfonds Abkommen geschlossen, die die Aufnahme von kommerziellen Krediten durch die Regierungen begrenzen.
ECAs und kommerzielle Geldgeber sind daran interessiert, öffentliche Projekte zu finanzieren, aber sie müssen dabei im Einklang mit den Vorgaben des IWF handeln. Ein möglicher Weg ist, einen Teil des Projekts mit Zuschüssen aus der Entwicklungshilfe zu finanzieren; dann kann der restliche Teil mit kommerziellen Darlehen finanziert werden.
Der IWF zeigt sich bei der Umsetzung der Abkommen mit afrikanischen Ländern zu Beginn sehr streng. Doch wenn im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen festgestellt wird, dass ein Land über einen längeren Zeitraum gute Entwicklungsfortschritte macht, wird die Aufnahme von kommerziellen Krediten bis zu einem bestimmten Niveau erlaubt.
Ein anderer wichtiger Aspekt, den es bei ECA-Finanzierungen von öffentlichen Projekten in Ländern des südlichen Afrikas zu beachten gilt, ist die sogenannte OECD-Richtlinie für die nachhaltige Kreditvergabe („Sustainable Lending Practices“). Diese wurde 2008 eingeführt und wird von allen ECAs in den OECD-Ländern angewendet. Demnach müssen ECA-gedeckte Finanzierungen für Länder, die der IWF als Niedrigeinkommensländer eingestuft hat, ein Zuschusselement in Höhe von 35% bis 50% beinhalten, wenn sich der Kredit auf den öffentlichen Haushalt auswirkt, was in der Regel der Fall ist. Da viele Länder Afrikas zu der vom IWF definierten Gruppe der Niedrigeinkommensländer gehören, stellt die Erfüllung der OECD-Vorgabe eine bedeutende Einschränkung für ECA-gedeckte Finanzierungen öffentlicher Projekte dar. Diese können jedoch mit dem obengenannten Zuschusselement zustande kommen.
Es gibt auch einige Beispiele von Regierungen afrikanischer Länder, die mit dem IWF zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten auf kommerzieller Basis ausgehandelt haben. So erlaubt der IWF Ghana und Mosambik, in einem bestimmten Rahmen kommerzielle Kredite für lukrative Öl-, Energie- und Infrastrukturprojekte aufzunehmen. Folglich besteht die Hoffnung, dass einzelne potentere Rohstoffländer diesen kommerziellen Spielraum nutzen und mit Hilfe von ECA-gedeckten Finanzierungen dringend notwendige Infrastrukturprojekte voranbringen werden.
Die erwähnten Einschränkungen bei der Finanzierung öffentlicher Projekte gelten nicht für den privaten Sektor. Letzterer steht jedoch vor anderen Herausforderungen. Die Jahresabschlüsse vieler afrikanischer Unternehmen erfüllen nicht die internationalen Rechnungslegungsstandards. Dies ist jedoch Voraussetzung für den Erhalt einer Finanzierung durch eine ausländische Geschäftsbank.
Ein weiterer Knackpunkt sind die Sicherheiten, die afrikanische Unternehmen den Auslandsbanken anbieten können. Im Fall eines Zahlungsausfalls können ausländische Finanzinstitute Schwierigkeiten haben, die Ansprüche aus den dem Kreditgeschäft zugrunde gelegten Sicherheiten (z.B. Hypotheken oder Pfandrechte auf Ausrüstungsgüter) vor Ort rechtlich durchzusetzen.
Vor diesem Hintergrund spielen lokale Banken oder panafrikanische Banken, die in mehreren Ländern Afrikas tätig sind, eine zunehmend wichtige Rolle sowohl bei der Durchführung von ECA-gedeckten Finanzierungen als auch von Projektfinanzierungen. Die drei wichtigsten pan-afrikanischen Banken sind die African Export-Import Bank (kurz: Afreximbank) mit Hauptsitz in Kairo, Ägypten, die Ecobank Transnational Incorporated (ETI) mit Hauptsitz in Lomé, Togo, und die Eastern and Southern African Trade and Development Bank (PTA-Bank) mit Hauptsitz in Bujumbura, Burundi.
Die Zusammenarbeit mit einer lokalen oder panafrikanischen Bank sieht meist so aus, dass die ausländische Geschäftsbank das langfristige Darlehen für ein Projekt an die lokale Bank auslegt, das dann an den Projektträger oder lokalen Importeur weitergeleitet wird. Die afrikanische Bank übernimmt das Projektrisiko des Geschäfts. Die ausländische Bank stellt die Finanzierung in US-Dollar oder Euro zur Verfügung.
Für viele Projekte, insbesondere im Energie- oder Infrastruktursektor, aber auch für Investitionsgüterimporte, werden langfristige Finanzierungen in lokaler Währung nachgefragt, denn diese Projekte generieren Erlöse in lokaler Währung. Eine interessante Entwicklung ist, dass ECAs inzwischen auch Finanzierungen in lokaler Währung absichern.
So wurden z.B. in den vergangenen Monaten mehrere ECA-Geschäfte im südafrikanischen Rand abgeschlossen. Doch bislang hält sich die Lokalwährungsfinanzierung in Grenzen. Die ECAs für solche Geschäfte beschränken sich auf Länder mit konvertierbaren Währungen, d.h. Südafrika und Länder der CFA-Franc-Zone. Die meisten lokalen Währungen sind jedoch zu volatil und die Geschäfte aus ECA-Perspektive nicht tragbar.
Hinzu kommt eine weitere Hürde aus der Sicht des Darlehensnehmers, die in der Bankenwelt „Crystallisation“ genannt wird. Im Fall eines Zahlungsausfalls kann dadurch der Kreditnehmer in eine schwierige Lage kommen, denn die ECA wird im Schadensfall eine Rückzahlung in Devisen (US-Dollar oder Euro) verlangen. Doch wird daran gearbeitet, um Kompromisslösungen für dieses Problem zu finden.
Kontakt: beate.bischoff[at]bhf-bank.com
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