Die Weltöffentlichkeit blickt derzeit mit Sorge auf die Ereignisse in der Ukraine und in Russland. Angesichts der engen wirtschaftlichen Verflechtungen mit Russland drohen der europäischen und insbesondere der deutschen Wirtschaft nicht unerhebliche ökonomische Konsequenzen, sofern die Krim-Krise weiter eskalieren und es zu den kürzlich angekündigten Wirtschaftssanktionen kommen sollte. Die Europäische Union und die USA haben bereits erste Sanktionen beschlossen, Russland droht mit Gegenmaßnahmen.
Von Dr. Gerd Schwendinger, LL.M., Rechtsanwalt und Partner, Graf von Westphalen
Wirtschaftliche Abhängigkeiten
Russland ist ein wichtiger Handelspartner für die EU und insbesondere für Deutschland. Während die deutschen Exporte nach Russland hauptsächlich aus Produkten des Maschinen- und Fahrzeugbaus sowie der chemischen Industrie bestehen, exportiert Russland primär Rohstoffe nach Deutschland (drei Viertel aller deutschen Öl- und Gasimporte kamen im Jahr 2013 aus Russland). Über 6.000 deutsche Unternehmen machen Geschäfte mit Russland, das insbesondere für den deutschen Mittelstand einen wichtigen Markt darstellt. Im vergangenen Jahr betrug das bilaterale Handelsvolumen ca. 76 Mrd EUR (im Jahr 2012 betrug es noch über 80 Mrd EUR, wobei der zwischenzeitliche Rückgang um ca. 4 Mrd EUR allgemein auf die sich verschlechternde politische Situation in der Ukraine zurückgeführt wird). Damit steht Russland unter den deutschen Handelspartnern an elfter Stelle hinter Polen. In Deutschland hängen ca. 300.000 Arbeitsplätze vom wirtschaftlichen Austausch mit Russland ab. Angesichts der derzeitigen Entwicklungen in der Krim-Krise herrscht bei im Russland-Geschäft tätigen Unternehmen verständlicherweise Verunsicherung – immerhin haben deutsche Firmen in Russland insgesamt ca. 20 Mrd EUR investiert. Demgegenüber ist die Ukraine aus ökonomischer Perspektive für Deutschland weitaus weniger bedeutsam als umgekehrt. Die deutschen Direktinvestitionen in der Ukraine belaufen sich auf ca. 4,6 Mrd EUR. Eine verhältnismäßig bescheidene Summe, die aber dennoch über 10% der ausländischen Gesamtinvestitionen in der Ukraine ausmacht. Damit ist Deutschland der zweitgrößte ausländische Investor in der Ukraine nach Zypern. Vor diesem wirtschaftlichen Hintergrund sind die Sanktionen zu betrachten.
Personenbezogene EU-Sanktionen angesichts der Lage in der Ukraine
Die bereits bestehenden sanktionsrechtlichen Maßnahmen sind derzeit (noch) überschaubar. Mit der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates der EU vom 5. März 2014 hat die Union restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen angesichts der Lage in der Ukraine beschlossen. Es handelt sich bei den im Anhang dieser Verordnung gelisteten 18 Personen um Mitglieder des ehemaligen politischen Führungskreises um den früheren Staatspräsidenten Janukowitsch, die für die Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte sowie Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine verantwortlich gemacht werden. Die Vermögenswerte dieser Personen wurden eingefroren. Ferner wurde ein sog. Bereitstellungsverbot verhängt, das es untersagt, den gelisteten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Dreistufenplan der EU für Sanktionen gegen Russland
Der Europäische Rat hat zudem am 6. März 2014 einen Dreistufenplan für Sanktionen gegen Russland beschlossen. Der Plan sieht auf der ersten Stufe die sofortige Einstellung der Gespräche über Visaerleichterungen sowie über ein neues EU-Russland-Abkommen vor. Zudem wird die Entscheidung der europäischen Mitglieder der G8 und der EU-Organe unterstützt, bis auf weiteres ihre Beteiligung an den Vorbereitungen des G8-Gipfels auszusetzen. Dies sind tatsächlich, wie in den Medien nun vielfach beklagt, zunächst nur „leichte Sanktionen“.
Bedeutsamer, obwohl bislang nur als Drohung formuliert, sind die Stufen 2 und 3. Sofern nicht „in den nächsten Tagen“ Verhandlungen aufgenommen werden und diese innerhalb eines begrenzten zeitlichen Rahmens zu Ergebnissen in Richtung einer Deeskalation der Krise führen, hat die EU auf der zweiten Stufe Reiseverbote, das Einfrieren von Vermögenswerten und die Absage des für Juni geplanten EU-Russland-Gipfels als Beispiele für weitere Maßnahmen angeführt. Auf der dritten Stufe sollen dann erforderlichenfalls weiterreichende Wirtschaftssanktionen folgen, die von der EU bislang nicht im Einzelnen spezifiziert wurden.
US-Sanktionen
Ebenfalls am 6. März 2014 hat US-Präsident Obama eine Executive Order erlassen, die das Einfrieren von Vermögenswerten und Einreiseverbote gegenüber bestimmten Personen vorsieht, die zur problematischen Situation in der Ukraine beitragen bzw. beigetragen haben. Eine entsprechende Liste der hiervon betroffenen Personen soll in Kürze veröffentlicht werden. Es steht zu erwarten, dass diese US-Liste der obengenannten EU-Personenliste ähneln und insbesondere den Exstaatspräsidenten Janukowitsch und seine ehemalige Führungsclique erfassen wird. Es ist derzeit unklar, ob darüber hinaus auf der Liste auch russische Staatsbürger genannt werden sollen. Die Executive Order betrifft jedenfalls nur Vermögenswerte, die sich unter US-Jurisdiktion befinden, d.h., sie beansprucht (anders als etwa bestimmte US-Sanktionen gegen den Iran) keine extraterritoriale Wirkung.
Zudem werden in den USA, deren wirtschaftliche Abhängigkeit insbesondere von russischen Öl- und Gaslieferungen im Vergleich zur EU geringer ist, Sanktionen gegen die russische Erdölindustrie und das russische Finanzsystem diskutiert. Hinsichtlich der Reichweite dieser Sanktionen besteht derzeit im US-Kongress aber offenbar noch keine Einigkeit. Die stärkste Unterstützung finden die vorgenannten Sanktionen im von den Republikanern dominierten Repräsentantenhaus. Demgegenüber bevorzugen die Obama-Administration und, in geringerem Umfang, auch der von den Demokraten kontrollierte Senat einen gemäßigteren Ansatz.
Derzeit ist noch nicht absehbar, welchen genauen Inhalt die US-Sanktionen haben werden, zumal sich die Situation dynamisch weiterentwickelt. Es steht (insbesondere nach den Erfahrungen mit den weitgefassten extraterritorialen US-Maßnahmen gegen den Iran) jedoch zu erwarten, dass auch die US-Sanktionen gegen Russland einen sehr weiten Anwendungsbereich haben werden und potentiell alle Unternehmen erfassen könnten, die in den betroffenen Wirtschaftssektoren mit Russland Handel treiben. Auf der Lobbying-Ebene versuchen daher dem Vernehmen nach derzeit verschiedenen Interessenvertreter auf die politischen Entscheidungsträger in den USA Einfluss zu nehmen. Hierbei dürfte die Zeit allerdings knapp werden, da die US-Sanktionen schon diese oder ggf. nächste Woche verabschiedet werden könnten.
Mögliche wirtschaftliche Gegenmaßnahmen Russlands
Russland hat unterdessen der EU und den USA im Falle von Wirtschaftssanktionen bereits mit ökonomischen Vergeltungsmaßnahmen gedroht.
In der Vergangenheit hat Deutschland zwar noch keine größeren Probleme mit russischen Öl- und Gaslieferungen gehabt. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit dies im Zuge einer möglichen weiteren Eskalation der Krim-Krise so bleiben und ob Russland der EU möglicherweise „den Hahn zudrehen“ wird. Hiervon wäre Deutschland besonders betroffen, das in hohem Maße auf russische Energielieferungen angewiesen ist und mehr russisches Erdgas importiert als jedes andere europäische Land. Immerhin 24% der russischen Gasexporte gingen im Jahr 2012 nach Deutschland, 11% nach Italien, jeweils 6% nach Frankreich und Großbritannien und 10% in andere westeuropäische Länder.
Russland droht insbesondere mit einem Gesetz zur Enteignung ausländischer Firmen. Ob es sich dabei nur um „Säbelrasseln“ handelt, bleibt abzuwarten. Eine Beschlagnahme oder ein Einfrieren ausländischen Vermögens in Russland wäre ein weitreichender Schritt mit dauerhaft abschreckender Wirkung auf Investoren.
Fazit
Die weitere Entwicklung der Krim-Krise und ihrer Konsequenzen bleibt abzuwarten. Noch scheint eine diplomatische Lösung des Konflikts nicht völlig ausgeschlossen. Eine Kette gegenseitiger Wirtschaftssanktionen hingegen würde die europäische, die deutsche und nicht zuletzt auch die russische Wirtschaft nachhaltig schädigen. Die Verflechtung dieser Wirtschaftssysteme ist beträchtlich, es besteht ein hohes Maß an gegenseitigen Abhängigkeiten. Die betroffenen Unternehmen tun daher gut daran, die Situation in der Ukraine und in Russland sowie mögliche Änderungen der Sanktionsrechtslage sehr aufmerksam zu beobachten und sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten.
Kontakt: g.schwendinger[at]gvw.com