Am 15. Februar 2013 traten sechs neue Technische Reglements der Zollunion zwischen der Russischen Föderation, Kasachstan und Weißrussland in Kraft. Sie läuten die neue Zertifizierungsära ein: Die bisherigen lokalen Zertifizierungssysteme der drei Länder werden jeweils eingestellt. Die Technischen Reglements (TR) sind aus dem Gesetz der Technischen Regulierung abgeleitete Ver­ordnungen für bestimmte Produktgruppen, in denen die Art sowie die Prozeduren der Konformitätserbringung festgelegt sind.

Von Vadim Barakov, Geschäftsführer, PROMTECH Germany GmbH

Grob umrissen, wird das bestehende russische TR-Zertifizierungsmodell auf die Zollunionsmitglieder Kasachstan und Weißrussland ausgeweitet. Unternehmen, die die Zollunion (TS) beliefern, kommen in den Genuss der einheitlichen EAS-Konformitätszertifizierung (auch TR-TS-Zertifizierung genannt), welche unabhängig vom Ausstellungsland zollunionsweit Gültigkeit erhält.

Auf Grundlage des TR TS 010/2011 für Maschinen und Anlagen werden die Zertifizierungsorgane ab 15. Februar 2013 nur noch Zollunionskonformitätsnachweise ausstellen. Nationale Serienzertifikate behalten ihre Gültigkeit bis längstens zum 15. März 2015.

Erfahrungsgemäß wird die effektive Umsetzung der neuen Regelungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, wodurch nach dem 15. Februar 2013 ein temporäres Vakuum entstanden ist. Akkreditierungsprozeduren müssen noch angepasst, Zertifikatspapier verteilt, Computersysteme aktualisiert und Expertenschulungen abgeschlossen werden. Wir erwarten mit Spannung, wann die neuen Regelungen de facto zu greifen beginnen werden.

Der Hersteller kann die nach TR TS zertifizierten/deklarierten Waren künftig mit dem EAS-Konformitätszeichen am Produkt selbst, auf der Verpackung oder in der Begleitdokumentation kennzeichnen. Das europäische Äquivalent hierzu ist das CE-Zeichen.

Die Zertifizierungspflicht wird weiterhin vom jeweiligen Produkt und dessen Anwendungsgebiet sowie einer Zolltarifnummer (ZTN) abhängig sein. Außerdem wird es wiederum die Möglichkeit geben, sowohl ein Serienzertifikat für fünf Jahre zu beantragen als auch eine einmalige Lieferzertifizierung durchzuführen, die einen einzelnen Liefervertrag oder ein Projekt betrifft. Die neuen Zollunionszertifikate können in den meisten Fällen anhand einer aussagekräftigen technischen Dokumentation bzw. im Falle einer Serienzertifizierung durch zusätzliche Produkttests ausgestellt werden. Manche Zertifizierungsstellen könnten ferner noch auf Herstelleraudits bestehen, welche aber im Ermessen der Zertifizierungsstelle selbst liegen.

Unter Umständen kann es zu einer Kostenexplosion kommen, wenn bei komplexen Industrie- und Produktionsanlagen die Zertifizierung der einzelnen Equipments vorgenommen wird. Demzufolge empfiehlt es sich, eine Gesamtanlagenzertifizierung anzustreben, die meist von abgabengünstigeren Anlagenzolltarifnummern begleitet wird.

Als Faustregel gilt: Je weniger Zertifikate notwendig sind, desto kosteneffizienter gestaltet sich das Zertifizierungsverfahren. Die Kompetenz eines Zertifizierungsorgans besteht unter anderem darin, durch entsprechende Beratung ein hinsichtlich der Kosten und Termine planbares Gesamtzertifizierungskonzept zu schnüren.

Die bisher ausgestellten nationalen Zertifikate und Konformitätserklärungen (GOST R, GOST TR und häufig irrtümlicherweise auch GOST K und GOST B genannt) sollen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Gültigkeit maximal bis zum Jahr 2015 ihre Gültigkeit behalten. Die Wirtschaftskommission der Zollunion plant für 2013 die Ausarbeitung von weiteren 24 TR-TS-Zollunionsverordnungen.

Eine Liste der Fristen für nationale Konformitätsnachweise kann unter www.promtech.at/7-0-Details.html?newsid=31 abgerufen werden.

Kontakt: berlin[at]promtechgroup.com

19 replies on “Produktzertifizierung in der Zollunion”

Comments are closed.

Aktuelle Beiträge

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner