Am 1. Juli ist die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft getreten mit umfangreichen Änderungen für Onlinehändler und Versanddienste. Die EU-weite Umsatzsteuermodernisierung soll eine Vereinfachung des grenzübergreifenden Warenverkehrs bewirken und mögliche Steuerschlupflöcher stopfen. Eine derart tiefgreifende Reform bringt allerdings auch einige Hürden für alle an der Lieferkette Beteiligten mit sich.

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Die für Händler wichtigste Änderung betrifft die Einfuhrabgaben: Um EU-Unternehmen einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, greift seit dem 1. Juli mit dem zweiten Teil des Reformpaketes die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) auch schon bei Kleinstbeträgen für Sendungen aus Drittländern. Die bisherige Freigrenze von 22 EUR entfällt damit. Sendungen werden mit dem im jeweiligen Bestimmungsland geltenden Mehrwertsteuersatz versteuert. Sämtliche Kosten, also der Sachwert plus Zölle, EUSt sowie Gebühren, müssen bereits beim Kauf berechnet und für den Kunden ersichtlich sein.

Mehrwertsteuerreform 2021 – was hat sich geändert?

Für nicht verbrauchssteuerpflichtige Waren bis zu einem Sachwert von 150 EUR im Consumer-Umfeld können Verkäufer aus Drittstaaten oder ihre in der EU ansässigen Vertreter das neue Mehrwertsteuersystem Import One Stop Shop (IOSS) nutzen. Hierüber wird die anfallende Umsatzsteuer mittels einer EU-weit gültigen Identifikationsnummer dem Käufer in Rechnung gestellt und vorab an die jeweiligen Finanzbehörden des Mitgliedstaates überwiesen. Bei der anschließenden Verzollung der Ware entfällt dann die EUSt. Auch Plattformbetreiber und EU-Unternehmen, die unmittelbar Waren aus einem Drittland importieren und im Inland verkaufen, können sich beim IOSS registrieren.

Ein weiteres Novum der Mehrwertsteuerreform ist die Verpflichtung zur digitalen Zollanmeldung aller Sendungen mit dem Ziel, grenzübergreifende Abläufe zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Die Anmeldung erfolgt in den meisten Fällen über das jeweilige Versand- oder Kurierunternehmen und wird mit einer Servicepauschale an die Kunden abgerechnet.

Um die umfassenden zoll- und steuerrechtlichen Änderungen effizient umsetzen zu können und Informationen digital verfügbar zu halten, entwickeln die deutschen Zollbehörden die neue Anwendung ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen). Die Anwendung umfasst neben der Abgabe von Zollanmeldungen auch den Informationsaustausch über geplante Kontrollen und den Versand und Empfang von Abgabenbescheiden. Mit ATLAS-IMPOST steigt die Generalzolldirektion (GZD) außerdem erstmals auf moderne Webservice-Technologien um: nicht nur, um die Anwenderfreundlichkeit zu steigern, sondern auch, um den höher werdenden Anforderungen an die IT-Sicherheit Rechnung zu tragen.

Erste Auswirkungen der Reform

Das neue EU-Mehrwertsteuergesetz soll einen fairen globalen Wettbewerb fördern, stellt Händler, Plattformbetreiber und Versender aber auch vor neue Herausforderungen.

Um die anfallenden Gesamtkosten für Käufer transparent darstellen zu können, sind umfassende Kenntnisse der jeweiligen Steuersätze des Bestimmungslandes, inklusive aller Ausnahmeregelungen, erforderlich. Dies bedeutet zunächst einen immensen bürokratischen und administrativen Mehraufwand.

Das IOSS wiederum ist nur für (B2C-)Waren ausgelegt, die keinerlei Verboten oder Beschränkungen unterliegen. Zwar können Kunden im Idealfall von einer deutlich schnelleren Zustellung ihrer Sendungen profitieren, da aufwendige Zollkontrollen entfallen. Doch auch hier benötigen Unternehmen das nötige Fachwissen, um die Waren bei der Importzollanmeldung korrekt und vollständig zuzuordnen und zu tarifieren.

Um die Importeure bei der richtigen Besteuerung und Verzollung ihrer Waren zu entlasten, arbeiten die Zollbehörden mit Hochdruck an der Fachanwendung ATLAS-IMPOST – die allerdings nicht vor Mitte Januar 2022 eingeführt werden soll. Bis dahin müssen alle Zollanmeldungen weiterhin als vollumfängliche Einzelzollanmeldung abgegeben werden. Unternehmen mit hohem, durch die Reform bedingtem Sendungsaufkommen sollten jedoch ihre Sendungen nicht über die Standard-ATLAS-Anwendung (ATLAS Zollbehandlung) abwickeln, da die Anwendung nicht für ein Volumen von mehr als 3.000 Einzelsendungen pro Tag ausgelegt ist. In der Regel sind hiervon Kurier- und Paketdienste betroffen, die ihre Sendungen als Excel-Listen in Form sogenannter Manifeste zusammenfassen und an die Zollverwaltung übermitteln müssen. Die jeweilige Umsatzsteuer dieser „Special Arrangements“ wird bei den Empfängern erhoben und von den Logistikunternehmen monatlich gesammelt abgeführt.

Vertreiben die Händler aus Nicht-EU-Ländern ihre Waren nicht direkt, sondern über Plattformbetreiber wie Amazon und Ebay, müssen diese die Mehrwertsteuer der Händler direkt an das jeweilige Finanzamt abführen. Um der Haftung zu entgehen, sollten die Plattformbetreiber außerdem die steuerliche Registrierung ihrer Verkäufer nachweisen können. Bereits jetzt verzeichnen die Finanzbehörden einen deutlichen Anstieg der Anträge auf Identifikationsnummern von Drittlandanbietern. Die positive Wirkung der Mehrwertsteuerreform wird jedoch dadurch verwässert, dass zahlreiche Kleinhändler aus Drittländern aufgrund der neuen Steuerpflicht von den etablierten Plattformen zu anderen Anbietern wechseln. Diese sind schwerer kontrollierbar oder vertreiben ihre Produkte direkt über Social-Media-Kanäle und Webshops außerhalb der EU.

Logistikkonzerne wie die Deutsche Post oder DHL befürchten zudem aufgrund der Reform „unerfreuliche Überraschungen“ für die Verbraucher, was die Gesamtkosten ihrer Sendungen betrifft. Übersteigt der Wert einer Warensendung 150 EUR, fallen nun neben Steuern und Servicepauschale auch Importzölle und höhere Verzollungsgebühren an. Aufgrund der Tatsache, dass alle Sendungen digital beim Zoll angemeldet werden müssen, gestaltet sich auch das Thema Rücksendungen und Rückerstattung deutlich komplexer als bisher.

Wie geht es weiter?

Zwar gibt es einen Leitfaden der EU, der den Handlungsspielraum des Mehrwertsteuer-Digitalpakets definiert, über die praktische Umsetzung entscheiden jedoch die nationalen Zollverwaltungen. Wie die einzelnen Länder mit der sicherlich steigenden Anzahl an Importmeldungen umgehen, dürfte EU-weit recht unterschiedlich ausfallen.

Während die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Händler im Vergleich zu Drittländern wie China gerade im Niedrigpreissegment also durch die Mehrwertsteuerreform erhöht wird, steigt auch die Komplexität in puncto Verwaltung für Unternehmen innerhalb der EU immens. Um alle neuen Regeln gesetzeskonform zu befolgen, sind optimal abgestimmte Prozesse im Unternehmen und die notwendige Softwareunterstützung unerlässlich. Allein um wie gefordert die zu erwartenden Kosten übersichtlich darzustellen, müssen Unternehmen die zu importierenden Waren nach dem jeweiligen Zolltarif des Bestimmungslandes richtig einreihen können, die Einfuhrabgaben (Zoll und Mehrwertsteuer) kennen und etwaige Servicegebühren berücksichtigen. Um Zoll- und steuerrechtliche Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es außerdem sinnvoll, mit der digitalen Zollanmeldung und dem IOSS vertraut zu sein.

Auch für Versender bedeutet das Mehrwertsteuer-Digitalpaket einige Änderungen, nicht zuletzt aufgrund des deutlich erhöhten Meldevolumens. Um diesen Mehraufwand von behördlicher Seite abfedern zu können, wird der Zoll nicht umhinkommen, den Personalbestand aufzustocken und zumindest in der Übergangszeit ein besonderes Augenmerk auf das Risikomanagement zu legen.

Speziell für den Außenhandel entwickelte Softwareanwendungen können hier für alle Beteiligten wertvolle Unterstützung leisten. Diese wickeln die elektronischen Import-Zollanmeldungen automatisiert ab und übermitteln die notwendigen Daten fehlerfrei an die zuständigen Behörden. Für E-Commerce-Anbieter ist an dieser Stelle besonders interessant: Auch die notwendigen Informationen zu anfallenden Einfuhrabgaben können über eine solche Lösung ermittelt und mit der entsprechenden Anbindung automatisch an das Shopsystem übergeben werden.

Ob die Reform mittelfristig die erhoffte Erleichterung und Vereinheitlichung im grenzübergreifenden Handel innerhalb der EU bewirkt, bleibt abzuwarten. Wer beim Außenhandel aber auf gutes Fachpersonal und eine intelligente Software setzt, kann letztlich von dem neuen EU-Mehrwertsteuerpaket profitieren.

thomas.maulbeck@tia.com

www.tia.com

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