Lange blieb es Verzollern erspart, ab Januar aber müssen sie nun auch für Einfuhren auf dem Landweg eine Summarische Anmeldung vornehmen. Um den Mehraufwand und die Kosten, die diese Neuerung mit sich bringt, in Grenzen zu halten, hilft es, auf die passende Zoll- und Logistiksoftware zu setzen. So können Spediteure das bereits bekannte CUSCON-Verfahren für Einfuhren auf dem Landweg nutzen.

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Mit dem Jahr 2022 finden auch lange geltende Übergangsregelungen und Ausnahmen für die Straßenverkehrszollämter ein Ende. Seit etlichen Jahren schon mussten bislang nur bei Grenzübergängen per Flug oder Seeschiff Summarische Anmeldungen (SumA) abgegeben, die Ware also vorangemeldet werden, bevor sie in die Zollgemeinschaft eingeführt wird. Ab dem 1. Januar 2023 gilt das nun auch für Landwege. Die Folge: Für nahezu alle gewerblichen Einfuhrabfertigungen ist dann eine elektronische Gestellungsmitteilung bzw. eine elektronische Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung notwendig.

Seit Juli 2007 konnten bereits Summarische Anmeldungen in der See- und Luftfracht freiwillig elektronisch abgegeben werden, seit Januar 2011 ist dies für beide Bereiche verpflichtend. Summarische Anmeldungen liefern einen Überblick über die einzuführenden Waren, sind also noch keine vollständige Deklaration. Dennoch muss bereits eine Vielzahl von Daten angegeben werden, u.a. Warenart, Warenmenge, Verpackung und Beförderungsmittel. Die Summarische Anmeldung bewegt sich zwischen der üblichen Gestellungsmitteilung und der ordnungsgemäßen Zollanmeldung, enthält mehr Details als die eine, aber weniger als die andere.

Summarische Anmeldung mit Zollverfahren ATLAS

Nun müssen Spediteure solche Summarischen Anmeldungen auch auf dem Landweg per elektronischem Zollverfahren ATLAS einreichen. Das ist für sie mit einem deutlichen Mehraufwand verbunden. Airlines und Reedereien wissen aufgrund vorheriger Buchungen immer schon vorher genau, wieviel und welche Ware sie an Bord haben werden. Spediteur Schmitt erwartet bspw. per Luftfracht 37 Pakete und gibt diese bei der Summarischen Anmeldung im elektronischen Zollverfahren ATLAS mit einer bestimmten Registriernummer, der ATB-Nummer, und der gelisteten Position an, also: ATB12654874897654, Position 12 mit 37 Paketen.

Bei Einfuhren auf dem Landweg handelt es sich jedoch nicht um solch geschlossene Systeme, denn bei einem Transport per Lkw gibt es sehr viel Einzelware – und sehr viel mehr Chaos. So ist es nicht unüblich, dass bestimmte Waren bei der Abholung doch noch nicht bereit sind, dafür aber eine andere Palette aufgeladen wird, die in den Papieren gar nicht aufgeführt war.

Ausnahmelösung dank Protest

Die Summarische Anmeldung bei Landübergängen wird nun auf die Verzoller abgewälzt, die für ihre Waren eine eigene SumA durchführen müssen. Der damit für sie einhergehende Mehraufwand sorgte für großen Protest: Speditionen, Zollagenturen, Anbieter von Zollsoftware und die Industrie- und Handelskammer (IHK) machten ihrem Unmut Luft und forderten eine Lösung, um den Aufwand in Grenzen zu halten. Ihr Protest hat sich gelohnt, denn es gibt nun zumindest für normale Einfuhren auf dem Landweg eine Ausnahmelösung: Für sie kann das bereits bekannte CUSCON-Verfahren (Customs Confirmation) genutzt werden, also das Verfahren, um eine vorzeitige Anmeldung zu bestätigen.

Schon vor der Gestellung, also bevor die Ware per Lkw am Grenzübergang ankommt, können Verzoller ihren Zollantrag einreichen. Dieses CUSCON-Verfahren kombiniert also die Gestellung beim Verbringen (Art. 139 Unionszollkodex) und die erforderliche Gestellung für die Annahme einer Zollanmeldung (Art. 172 Unionszollkodex). Auf diese Weise erhält der Zoll ausreichend Zeit, die Deklaration vor der Gestellung zu prüfen und – wenn nötig – zu intervenieren. Kommt der Lkw dann an der Grenze an, muss der Zollagent nur eine CUSCON-Nachricht für die Waren abschicken. Automatisch wird dann ein Steuerbescheid generiert und die Deklaration somit hochgestuft. Der Lkw kann die Grenze so zügig passieren.

CUSCON-Verfahren allen voran im E-Commerce

In gewissen Zoll- und Logistiksoftwares ist das CUSCON-Verfahren bereits gang und gäbe, v.a. bei größeren Verzollungsmengen im E-Commerce. Dank dieser Implementierung geschieht das Hochstufen der Deklaration automatisch, wenn der Zoll die vorzeitige Anmeldung bestätigt. Das hat den Vorteil, dass der Zoll den Steuerbescheid nicht mehr manuell generiert. Kunden, die eine so ausgestattete Zollsoftware nutzen, können den Neuerungen ab Januar gelassener entgegensehen, weil sie mit ihrer Software bereits jetzt leisten, was dann verpflichtend ist.

Die Umstellung und der Aufwand für Verzoller fallen dank einer solchen Software deutlich geringer aus. Wichtig bei der Ausnahmelösung ist jedoch, dass sie nur für normale Einfuhren gilt. Für Durchfuhren durch ein Staatsgebiet (Transit) oder vorübergehende Einfuhren, z.B. für internationale Messen (Carnet ATA), gilt diese Ausnahme nicht. Hier greift das CUSCON-Verfahren nicht, und es muss eine Summarische Anmeldung geleistet werden.

Fazit

Was lange nur für die See- und Luftfracht galt, ist mit Beginn des neuen Jahres auch für Einfuhren auf dem Landweg Pflicht: Verzoller müssen dann auch auf diesem Transport eine elektronische Summarische Anmeldung erbringen. Dank einer Ausnahmelösung hält sich zumindest bei normalen Einfuhren der Aufwand in Grenzen, weil für sie das bereits bekannte CUSCON-Verfahren genutzt werden darf. Spediteure mit einer Zollsoftware, in der dieses Verfahren bereits implementiert ist, sind für die Neuregelungen bei der Summarischen Anmeldung gut gerüstet.

nico@ks-informatik.de

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