Das ERP-Exportfinanzierungsprogramm ist ein staatliches Förderprogramm, bei dem Hermes-gedeckte Bestellerkredite zur Absatzfinanzierung deutscher Exporte in den Genuss von langfristigen Festzinssätzen kommen. Wegen der historisch niedrigen Zinsen ist es für langfristige Geschäfte gerade jetzt interessant, sich mit staatlicher Förderung einen attraktiven Festzinssatz zu sichern. Über die Funktionsweise des ERP-Programms und Möglichkeiten auch für kleinere Exportgeschäfte berichtet die KfW-IPEX Bank.

Von Holger Weiß, Vice President, Principal Expert ECA Finance, KfW IPEX-Bank

Zur Weiterentwicklung ihres Geschäfts suchen Exporteure neben neuen Absatzchancen auch ständig nach Finanzierungslösungen: Bei der Sicherung neuer Aufträge werden maßgeschneiderte Finanzierungslösungen, die Exporteure ihren potentiellen Kunden präsentieren können, zunehmend wichtiger. Insbesondere die großen deutschen Anlagenbauer haben dabei höchste Professionalität entwickelt und bieten ihren Kunden das berühmte „Rundum-sorglos-Paket“. Bei dieser trilateralen Zusammenarbeit zwischen ausländischem Besteller, deutschem Exporteur und finanzierender Bank ist das favorisierte Finanzprodukt oft der (gedeckte) Bestellerkredit, der allen drei Parteien unbestreitbare Vorzüge beschert.

Bereits seit den frühen 60er Jahren existiert unter dem Namen „ERP-Exportfinanzierungsprogramm“ ein staatliches Förderprogramm, bei dem Hermes-gedeckte Bestellerkredite zur Absatzfinanzierung deutscher Exporte in den Genuss von langfristigen Festzinssätzen kommen. Diese sind durch die expansive Geldpolitik nahezu aller Zentralbanken derzeit historisch niedrig. Wer sich jetzt einen langfristigen Festzins sichern kann, rettet diesen Vorteil in den nächsten Aufschwung – und kann sich so finanzielle Spielräume für die Zukunft sichern.

Welcher Zinssatz kommt zur Anwendung?

Maßgeblich für die Festlegung des Zinssatzes ist die bei Vertragsabschluss für die jeweilige Währung gültige „Commercial Interest Reference Rate“ (CIRR), die vom OECD-Konsensus zum 15. eines jeden Monats neu festgelegt und von der OECD veröffentlicht wird. Sie gilt jeweils für die bis einschließlich des 14. Kalendertags des Folgemonats abgeschlossenen Kreditverträge.

Als Bestandteil der staatlichen deutschen Außenwirtschaftsförderung ist das ERP-Exportprogramm an diese von der Bundesregierung vereinbarten internationalen Regeln für Exportkredite gebunden. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit darf dieser Referenzzinssatz bei staatlichen Exportförderungen nicht unterschritten werden.

Da der Bund sowohl Exportkredite in Euro als auch in US-Dollar fördert, können sich die Zinssätze je nach Währung durchaus unterscheiden. Darüber hinaus spielt auch die Laufzeit des Kredits eine Rolle. Sowohl im US-Dollar als auch im Euro sind drei Laufzeitbänder festgelegt: Laufzeiten bis zu fünf Jahren, zwischen fünf und achteinhalb Jahren sowie von achteinhalb bis zehn, bei Finanzierungen im Energiesektor bis zu zwölf Jahren.

Wichtig: Gerechnet wird die Laufzeit wie bei allen staatlich geförderten Export­krediten erst ab dem sogenannten ­„Starting Point“. Dies ist in aller Regel der Zeitpunkt, ab dem die gelieferten Exporte dem Besteller zur Verfügung stehen – ­Lieferung, mittlerer Liefertermin oder, bei der Lieferung ganzer Anlagen, deren Betriebsbereitschaft.

Wann wird der Zinssatz fixiert, ab wann hat der Besteller Planungssicherheit?

Anders als in den vergleichbaren CIRR-Systemen der europäischen Nachbarländer wird der Zinssatz im deutschen ERP-Exportprogramm bei Unterzeichnung des Kreditvertrages festgelegt. Eine solche frühzeitige Fixierung ist vor allem bei Projekten des Großanlagenbaus attraktiv. Der Besteller deutscher Exporte – der in aller Regel auch Kreditnehmer ist – hat dann während der gesamten Bauphase seines Projektes (z.B. Bau eines Kraftwerks) eine absolute Sicherheit, welcher Zins für die folgende, i.d.R. recht lange Kreditlaufzeit zur Anwendung kommen wird. Er trägt also kein Zinsänderungsrisiko, und auch für dessen Absicherung entstehen keine Kosten.

In welchen Ländern ist eine CIRR-Finanzierung möglich?

Gemäß Programmkonditionen sind CIRR-Finanzierungen in allen Entwicklungsländern möglich. Als solche gelten alle Länder, die vom „Development Assistance Committee“ (DAC) der OECD genehmigt und auf der sog. „DAC-List“ veröffentlicht werden.

Die Liste ist abrufbar unter:
www.oecd.org/dac/stats/daclist

Welche Restriktionen gelten für CIRR-Kredite?

Pro Ausfuhrgeschäft ist nur ein CIRR-Kredit möglich. Allerdings können hiervon – falls nötig – auch mehrere Exporteure profitieren, sofern der Kreditnehmer die Finanzierung mehrerer Exportgeschäfte zu einem Kreditgeschäft zusammenfasst. Da das ERP-Exportprogramm in Bezug auf die jährliche Förderleistung begrenzt ist, gilt pro Kredit eine Regelobergrenze von 85 Mio EUR Kreditbetrag.

Aber auch kleinere Exportgeschäfte (bis zu 5 Mio EUR), für viele deutsche mittelständische Unternehmen ein wichtiges Geschäftsfeld, können auf Anfrage vom ERP-Exportprogramm profitieren. Die KfW IPEX-Bank hat in dieser Hinsicht ihr Produktangebot für mittelständische Unternehmen optimiert. Seit 2009 bietet sie auch für kleinere Exportgeschäfte eine Finanzierungslösung, wenn diese über die Deckung eines staatlichen Exportkreditversicherers verfügen. Diese kleinvolumigen Geschäfte werden jedoch über in diesem Segment aktive Spezialisten, z.B. Northstar Europe (www.northstareurope.eu), abgewickelt. Hierbei nutzt Northstar Europe das neue Schnellverfahren zur Übernahme von Finanzkreditdeckungen („FKD-express“) bei Euler Hermes.

Wer vergibt CIRR-Kredite, und wie läuft die Beantragung?

CIRR-Kredite sind innerhalb des deutschen ERP-Exportprogramms sowohl über die KfW-IPEX-Bank als auch über die AKA-Ausfuhrkreditgesellschaft mbH möglich. Äußerst wichtig für das Gelingen der Finanzierung und im Interesse von Exporteur und Besteller ist eine frühzeitige Einbindung der Banken. Denn jede CIRR-Finanzierung muss immer auch automatisch eine Hermesdeckung erhalten. Erst wenn die Bundesregierung einen Antrag auf Hermesdeckung positiv entschieden hat, kann die CIRR-Finanzierung beantragt werden. Für die Bearbeitung beider Anträge reicht für den Anfang der folgende Satz Dokumente aus:

  • Beschreibung des Ausfuhrgeschäftes
  • Angaben über den ausländischen Darlehensnehmer (Besteller/Bank) und ggf. Garanten, z.B. Jahresabschlüsse der vergangenen drei Geschäftsjahre
  • aktuelle Jahresabschlüsse bzw. Geschäftsberichte des Exporteurs, soweit diese der Bank noch nicht vorliegen
  • Kopie des Ausfuhrvertrages, sobald das Ausfuhrgeschäft abgeschlossen ist

Im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit wird die Bank dann aktiv weitere Informationen einholen.

Das ERP-Exportprogramm ist bereits 50 Jahre alt und von der Bundesregierung immer wieder an die aktuellen Marktgegebenheiten angepasst worden.

Ziel ist es, vor allem deutschen Exporteuren dabei zu helfen, auch bei der geforderten Finanzierungslösung im internationalen Wettbewerb der Lieferländer zu bestehen. Erst im Spätsommer 2011 hat der Bund die bestehende Fördermechanik so angepasst, dass das deutsche System sich nicht vor den konkurrierenden europäischen Verfahren verstecken muss. Und sollte die Zinslandschaft weiterhin so aussehen wie das norddeutsche Tiefland, werden wohl noch mehr deutsche Exporteure in den Genuss dieser Förderung kommen.

Weitere Informationen unter:

Kontakt: holger.weiss[at]kfw.de

18 replies on “ERP- Programm: langfristig niedrige Zinsen sichern”

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