China ist mit einem Anteil von 8,5% an den weltweiten Exporten von Waren und Dienstleistungen einer der führenden Anbieter auf dem Weltmarkt. Gleichzeitig zählt China inzwischen zu den größten Importländern der Welt. Vor allem Deutschland profitiert von der dortigen Nachfrage. Doch ein Erfolg wird das Exportgeschäft erst, wenn der Kunde gezahlt hat. Sonst muss man seine Forderungen in China mit einigem Aufwand durchsetzen. Die wichtigsten Hürden hat Atradius Collections zusammengestellt.
Von Gunther Schilling, Redaktionsleiter ExportManager, F.A.Z.-Institut
Erste Hürde: Inkassoverbot
Bei Handelsbeziehungen zu China sind viele Besonderheiten zu beachten. Lässt man sie außer Acht, kann es zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Dies gilt im besonderen Maße für das Inkassowesen, das es in China offiziell gar nicht gibt.
Ende des 19. Jahrhunderts wurde der Forderungseinzug von der chinesischen Regierung verboten. Das Verbot gilt bis heute. Aus diesem Grund firmieren Unternehmen, die als Inkassodienstleister tätig sind, häufig als „Risikomanager“ oder „Kreditberater“. Internationalen Inkassodiensten ist es zwar gestattet, ausländische Forderungen für chinesische Gläubiger einzutreiben, aber der Einzug von Forderungen bei chinesischen Schuldnern ist nur offiziell autorisierten Stellen, wie z.B. spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien, vorbehalten.
Zweite Hürde: Dokumente und Daten
Für die Eröffnung eines Inkassoverfahrens werden zahlreiche Dokumente benötigt. Vor Auftragsannahme müssen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen vereinbart werden. Die Auftragsabwicklung ist mit Auftragserteilung, Lieferschein, Rechnung etc. schriftlich zu dokumentieren. Unternehmen, die Waren nach China exportieren, sollten sich vorab über aktuelle Wechselkurse, die örtlichen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen, die Steuerthematik, das lokale Rechtssystem und arbeitsrechtliche Gegebenheiten informieren.
Zudem sollten Exporteure unerwartete Schwierigkeiten einkalkulieren, wenn sie ihre Forderungen in China einziehen wollen. „Firmenauskünfte sind nicht unbedingt aussagekräftig, weil das Berichtswesen in den Unternehmen nicht immer zuverlässig ist. Das Einholen lokaler Bonitätsinformationen über chinesische Firmen ist abenteuerlich. Da einheitliche Bewertungskriterien fehlen, sind die Qualitätsunterschiede zwischen den einzelnen Auskunfteien enorm“, so Tony Au von Atradius Collections, der in Hongkong für das China-Geschäft verantwortlich ist. „Weil der Einzug von Forderungen überwiegend persönlich erfolgt, kann auch die geographische Dimension Chinas zur Herausforderung werden.“
Dritte Hürde: Gesichtswahrung
Die chinesische Wirtschaft ist von einer eigenen Mentalität geprägt, die sich auch auf den Umgang mit Forderungen und Verbindlichkeiten niederschlägt. Konkurs wird immer noch als eine entwürdigende Angelegenheit angesehen. Für ein chinesisches Unternehmen ist es nach wie vor eine große Schande, „das Gesicht zu verlieren“.
Die Erfolgsquote beim Forderungseinzug liegt in China bei etwa 30%. Für gerichtliche Mahnverfahren aus Handelsgeschäften beträgt die Verjährungsfrist vor Zivilgerichten im Allgemeinen zwei Jahre, für internationale Kaufverträge in einigen Ausnahmefällen auch vier Jahre. Nach Ablauf der Frist, die ab dem Tag der letzten Zahlungsaufforderung, nicht ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag, zählt, hat der Gläubiger keine Möglichkeit mehr, gegen den säumigen Schuldner gerichtlich vorzugehen.
Professionelle Unterstützung
Wegen der zu erwartenden Schwierigkeiten und Risiken rät Atradius Collections allen Exporteuren, einen kompetenten lokalen Partner ihres Vertrauens zur Unterstützung heranziehen, der sich im chinesischen Markt gut auskennt. Internationale Wirtschaftsverbände oder Handelskammern vermitteln westlichen Unternehmen Kontakte zu Risikospezialisten und Kanzleien, die mit den Gepflogenheiten im Land vertraut sind.
Große internationale Inkassounternehmen betreiben Niederlassungen in Hongkong. Dies hat den Vorteil, dass sie sich zwar im Sprach- und Kulturraum sowie in der Zeitzone von Kontinentalchina befinden, nicht aber dem dortigen Rechtssystem unterliegen. So können sie eine Zusammenarbeit mit bewährten chinesischen Partnern und einen professionellen Einzug von Forderungen bei chinesischen Schuldnern gewährleisten.
Kontakt: g.schilling[at]faz-institut.de
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