In diesem Beitrag werden die wichtigsten gesetzlichen Regelungen erörtert, die mit dem Erwerb von nötigen Lizenzen, Zertifikaten, Genehmigungen und Konformitätserklärungen im Bau- und Montagebereich in der Ukraine zusammenhängen. Ausländische Unternehmen, die Montage- oder Bauarbeiten in der Ukraine planen, sollten die einschlägigen ukrainischen Rechtsvorschriften gründlich analysieren.

Beitrag in der Gesamtausgabe (PDF)

Firmen, die in der Ukraine nicht ansässig sind, können ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Bausektor durch die Gründung von Tochtergesellschaften oder Repräsentanzen von Unternehmen in der Ukraine ausüben. Alternativ können sie Mitarbeiter in die Ukraine entsenden, um Arbeiten im Rahmen von Außenhandelsverträgen mit ukrainischen Partnern auszuführen.

Genehmigungen für Architektur- und Baukontrolle

Gemäß der ukrainischen Gesetzgebung sind Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Erstellung von Bauobjekten u.a. zu Folgendem verpflichtet:

• Vergabe der Errichtung von Objekten, die nach ihrer Auswirkungsklasse (Haftungsklasse) als Objekte mit mittleren und erheblichen Auswirkungen eingestuft sind (Hotels, mehrstöckige Wohngebäude, Einkaufszentren, Gasleitungen, Tankstellen etc.), an entsprechend lizenzierte Unternehmen (keine Lizenz erforderlich für Objekte mit geringen Auswirkungen)

• Vergabe bestimmter Arten von Arbeiten (Dienstleistungen) im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauobjekten an Personen, die über einen entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügen oder ein Zertifikat im Bereich der beruflichen Zertifizierung von Personal-Zertifizierungsstellen erhalten haben, die der ukrainischen Gesetzgebung zufolge akkreditiert und in das einheitliche staatliche elektronische System im Bereich des Bauwesens eingetragen sind

Dementsprechend sieht die allgemeine Regelung vor, dass neben der Lizenz zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit im Bauwesen ein verantwortlicher Ausführer bestellt werden muss, der für eine mangelhafte Ausführung von Arbeiten (Dienstleistungen) sowie für die Verletzung von gesetzlichen Regelungen, Bauvorschriften, staatlichen Baustandards und Regeln haftet.

Für die Ausführung von Planungsarbeiten, um Bauobjekte zu errichten, benötigen Fachleute in folgenden Fällen keinen entsprechenden Qualifikationsnachweis:

• Planung unter der Aufsicht eines Architekten bzw. anderen Fachmanns, der über einen Qualifikationsnachweis verfügt

• Erstellung von Planungsunterlagen, die nicht zur Ausführung bestimmt sind (Entwürfe, Studien, Konzepte usw.) sowie Erstellung von Entwürfen über die Möglichkeiten und Bedingungen der Bebauung eines Grundstücks

• Arbeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme an städtebaulichen und architektonischen Wettbewerben, sofern deren Bedingungen nichts anderes vorsehen

• Planung von Objekten, für die keine Dokumente zur Bauausführung erforderlich sind Ausländer, die keinen solchen Qualifikationsnachweis erworben haben, sind auf ukrainischem Territorium berechtigt,

• Arbeiten zur Errichtung von Bauobjekten auszuführen, für die kein entsprechender Qualifikationsnachweis erforderlich ist, sowie

• an der Vorbereitung einer städtebaulichen Dokumentation, an der Planung von Bauobjekten oder an der Vorbereitung einer Ausführungsdokumentation für Bauarbeiten mitzuwirken. Dies gilt aber nur auf Grundlage von Verträgen mit Fachleuten, die über einen entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügen.

Während des Kriegsrechts ist in der Ukraine keine Baulizenz erforderlich – außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, wie z.B. für den Bau einer Anlage zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen bzw. einer kerntechnischen Anlage. Als vorübergehende Alternative zu einer Lizenz während des Kriegsrechts wurde eine Gewerbeanmeldung eingeführt. Die Gültigkeit bestehender befristeter Lizenzen und Genehmigungen wurde automatisch für die Dauer des Kriegsrechts und drei Monate nach dessen Ende oder Aufhebung verlängert.

Für bestimmte Tätigkeitsphasen im Bauwesen wie den Beginn der Vorarbeiten oder der Bauarbeiten, die Betriebsbereitschaft oder Inbetriebnahme sind zusätzliche Arten von Genehmigungen festgelegt.

Für bestimmte Arbeiten sind u.a. weitere Genehmigungen zu beantragen:

• Errichtung unterirdischer Anlagen, die nicht im Zusammenhang mit der Gewinnung von Bodenschätzen stehen: Sondergenehmigung für die Untergrundnutzung

• Arbeiten innerhalb von Verkehrswegen: Zulassung

• Arbeiten, die das kulturelle Erbe beeinträchtigen können: Sondergenehmigung

Bestimmte Bauarbeiten in der Ukraine erfordern keine Genehmigungen (ausgenommen Objekte, die zu Kulturdenkmälern gehören), u.a.:

• Generalsanierung von öffentlichen Verkehrswegen

• Erneuerung von Dächern von Gebäuden und Bauwerken ohne Beeinträchtigung tragender Bauteile

• Austausch bestehender Fenster-, Balkon- und Türöffnungen

• Demontage von Objekten, die durch Notsituationen, Militäreinsätze oder Terroranschläge beschädigt oder zerstört wurden

• Bau von Militärtechnik- und Befestigungsanlagen für Verteidigungszwecke

• Arbeiten im Rahmen von Pilotprojekten für den Bau, die Instandsetzung und andere ingenieurtechnische Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktureinrichtungen des Treibstoff- und Energiesektors

Genehmigungen im Bereich des Arbeitsschutzes

Die ukrainische Gesetzgebung enthält eine Liste von Arbeiten, Maschinen, Mechanismen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr, für die man eine Genehmigung bei der Staatlichen Arbeitsbehörde der Ukraine einholen muss. Sie wird kostenlos auf der Grundlage eines Gutachtens über den Zustand des Arbeitsschutzes und der Sicherheit der industriellen Produktion im Unternehmen erteilt.
Genehmigt werden u.a.:

• Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

• Sprengarbeiten und Arbeiten unter Verwendung von Explosionsenergie

• Gasarbeiten und Arbeiten in explosions- und feuergefährdeten Bereichen

• technische Inspektionen, Prüfungen, Begutachtungen (technische Diagnosen) von Maschinen, Mechanismen, Risikogeräten usw.

In anderen Fällen darf ein Anspruch auf die Ausführung von Arbeiten erhöhter Gefahr sowie auf den Betrieb (die Nutzung) von Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr auf Grundlage einer Konformitätserklärung erworben werden, die bestätigt, dass deren materielle und technische Basis den ukrainischen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
Die Liste der Arten von Arbeiten, Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen erhöhter Gefahr, die aufgrund dieser Konformitätserklärung ausgeführt und betrieben (genutzt) werden dürfen, enthält u.a.:

• Arbeiten in einer Höhe von über 1,3 m

• Montage, Demontage, Betrieb, Reparatur und Verlagerung von Pump- und Baggeranlagen, Schwimmbaggern und Baggerschiffen

• Betrieb und Instandsetzung von Wassergewinnungsanlagen

• Höhenarbeiten und industrielles Klettern

• Auftragen von Farben, Lacken, Grundierungen und Spachtelmassen auf der Grundlage von Nitrolacken und Polymer-Zusammensetzungen

• sonstige Maschinen, Hebezeuge, abnehmbare mechanische Übertragungsvorrichtungen

• Schmiede- und Pressmaschinen

• Maschinen für Spezialumschlaganlagen usw.

Für bestimmte Arten ist eine Konformitätserklärung über die Übereinstimmung der materiell-technischen Basis mit den Anforderungen der Arbeitsschutzgesetzgebung nur für die Dauer des Kriegszustandes ausreichend:

• Montage, Demontage, Einstellung, Instandsetzung, Wartung, Wiederaufbau von Maschinen, Anlagen und gefährlichen Geräten

• Montage, Demontage und Überholung von Gebäuden und Bauwerken sowie Instandsetzung und Verstärkung ihrer Teile in Notfällen

• Erdarbeiten in einer Tiefe von mehr als 2 m oder in der Nähe von unterirdischen Versorgungsleitungen oder unter Wasser

• Aufstellen, Betreiben und Abbauen von Bohrtürmen

• Beladungs- und Entladungsarbeiten mithilfe von Maschinen und Geräten

• Hebekräne und -maschinen, Aufzüge, Lastenaufzüge, Seilschwebebahnen, Standseilbahnen, Rolltreppen und Rollsteige, Hebebühnen für Arbeitnehmer

• Bau von Gasfernleitungen, Öl- und Produktpipelines, Erdgas- und Flüssiggasversorgungsanlagen usw.

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