Die Entscheidung der USA, die Zölle auf Waren aus Großbritannien und der EU, darunter Scotch Whisky und Käse, auszusetzen, hat Hoffnungen auf ein transatlantisches Handelsabkommen geweckt. Doch auch ohne ein solches Abkommen lohnt sich der Handel mit den USA.

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Die EU ist in einen lang anhaltenden Handelsstreit mit den USA über Subventionen für die rivalisierenden Flugzeughersteller Airbus und Boeing verwickelt. Dies gipfelte darin, dass die Trump-Administration eine Reihe von Waren aus der EU (und Großbritannien) mit einem satten Zoll von 25% belegte. Nach dem Ausscheiden aus der EU hob Großbritannien einige der von der EU auferlegten Zölle auf US-Güter auf und löste damit ein vorübergehendes Tauwetter in den Handelsbeziehungen mit den USA aus. Diese Annäherung verschafft Großbritannien und der EU gleichermaßen eine gewisse Atempause, um ein Abkommen mit den USA auszuhandeln.

Abkommen keine Voraussetzung für Handel

EU-Unternehmen sollten mit Handelsaktivitäten in Richtung USA jedoch nicht warten, bis ein Freihandelsabkommen mit den USA abgeschlossen wird. Ein Handelsabkommen garantiert nicht weniger Ärger oder gar zollfreien Handel – weit gefehlt. Das wird gerade in den Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU deutlich.

Trotz des Handels- und Kooperationsabkommens kämpfen viele Unternehmen mit der Bürokratie, einschließlich komplexer Ursprungsregeln, und müssen mit saftigen Geldstrafen rechnen, wenn sie etwas falsch machen. Sie müssen immer noch komplizierte Zollerklärungen ausfüllen und Gesundheitszeugnisse vorlegen, wenn sie bestimmte Produkte exportieren. Viele Firmen benötigen die professionellen Dienste von Zollagenten und -spezialisten, die ihnen helfen, die neuen Handelsvereinbarungen zu meistern.

Handel zu WTO-Bedingungen

Wie viel schwieriger kann es also sein, ohne ein Freihandelsabkommen Handel zu treiben, also Handel zu den Bedingungen der Welthandelsorganisation (WTO)? Immerhin handeln europäische Unternehmen bereits mit mehreren Ländern zu WTO-Bedingungen, darunter China, Indien und Saudi-Arabien, und es gibt keinen Grund, warum wir das nicht auch mit den USA und anderen Ländern tun können.

Der Import in die USA kann ein ebenso komplizierter Prozess sein wie der Handel zwischen der EU und Großbritannien nach dem Brexit. Die gute Nachricht ist, dass der Handel mit den USA nicht mehr so überwältigend kompliziert ist, wenn man sich mit den neuen Anforderungen im Warenverkehr mit Großbritannien vertraut gemacht hat. Doch auch in den USA kann es ohne ein gutes Verständnis des Prozesses immer noch zu Verzögerungen und Mehrkosten kommen, nur weil ein einziger Stempel auf einem Dokument fehlt. Handelsabkommen hin oder her: Es gibt einige grundlegende Details, die EU-Unternehmen richtig machen müssen, um in den USA erfolgreich zu sein.

Tipps für einen reibungslosen Importprozess in die USA

Der wichtigste Vorschlag ist, die Dienste eines lizenzierten Zollmaklers in Anspruch zu nehmen. Dieser hat die nötige Erfahrung und Kenntnis des US-Zolls, um bei der Überwindung der vielen möglichen Grenzproblemen zu helfen.

Wer z.B. der „Importeur of Record“ ist und auf dem Zolleintrag erwähnt wird, ist in den Augen der Zoll- und Grenzschutzbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) auch rechtlich verantwortlich. Als verantwortliche Partei muss das Unternehmen die US-Importprozesse gründlich verstehen. Es muss z.B. wissen,

  • wie Handelsrechnungen und Packliste aussehen müssen, um die Anforderungen zu erfüllen;
  • wo und wie eine US-Zollbürgschaft für eine Sendung zu erhalten ist;
  • wie viel Zölle und andere Gebühren anfallen und wie diese bezahlt werden können;
  • wie Pakete, Paletten, Kisten etc. beschriftet und behandelt werden müssen;
  • ob eine Vorankündigung der Sendung erforderlich ist, um den Behörden genügend Zeit zu geben, die Waren abzufangen und zu kontrollieren;
  • welche Standards der Kunde erwartet, die eingehalten werden müssen;
  • welche Konformitätsbewertungen mit technischen Produktvorschriften vor dem Export durchgeführt werden müssen;
  • wie ein Produkt für den US-Markt gekennzeichnet werden muss, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und den Erwartungen der Verbraucher zu entsprechen;
  • ob Maße und Gewichte korrekt sind;
  • ob eine bestimmte Lizenz, Genehmigung oder Zertifizierung benötigt wird (ohne diese besteht das Risiko einer vollständigen Ablehnung);
  • ob es eine Importkontrolle für die Menge der Ware gibt, bekannt als Quote;
  • wann der Makler eine Eintragung in das elektronische Zollabfertigungssystem ACE der USA vornehmen und die notwendigen CBP-Formulare ausfüllen muss oder wann er z.B. den HTS-Code, den Zollwert und das Ursprungsland angeben muss;
  • ob durch die Einfuhr von Waren zu einem reduzierten Zollsatz im Rahmen eines Freihandelsabkommens Geld gespart werden kann;
  • welche Anforderungen in den US-Gesetzen zum „Importer Security Filing“ (ISF/10+2) für Seeschiffstransporte bestehen;
  • ob angemessene und vollständige Aufzeichnungen geführt wurden, die belegen, dass „Reasonable Care“ angewendet wurde.

Bei der Aufregung um große, neue Exportmärkte für ihre Produkte sollten Unternehmen die vielen Anforderungen nicht unterschätzen, die Importeure nach dem US-Zollrecht haben. Selbst beim besten Makler der Welt kann die Bereitstellung unvollständiger oder falscher Informationen zu Verzögerungen führen und Unternehmen dem Risiko aussetzen, dass sie die US-Einfuhrbestimmungen und -gesetze nicht einhalten.

Fazit

Eine Einigung mit den USA mag die Dinge für einige Exporteure einfacher machen, aber Freihandelsabkommen sind kein Allheilmittel, wie unsere Erfahrung in Europa gezeigt hat. Wenn Unternehmen ihre Hausaufgaben machen und über die richtige Lieferkette und Unterstützung verfügen, können sie die Komplexität des globalen Handels auch ohne Abkommen meistern und trotzdem profitabel handeln. Und wenn sie die Feinheiten des Handels zu WTO-Bedingungen gemeistert haben, steht ihnen die Welt offen.

arne.mielken@customsmanager.com

www.customermanager.org

 

 

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